ich weiss nicht, von welchem Bundesland du redest, aber in fast allen wurde das Widerspruchsverfahren (bis auf Ausnahmen) abgeschafft und es muss direkt geklagt werden.
bin ich - keine sorge - für NRW sogar sehr; ich erlasse genug Bescheide mit „Hinweis auf die Rechte“.
Wenn es es Verwaltungsakt ist, muss eine Rechtsmittelbelehrung dabei sein…
d.h.: ohne wird der Bescheid nicht rechtswidrig, aber die Frist verlängert sich auf 12 Monate. Und Bescheide sind doch VAs, oder? (sonst bitte ein Gegenbeispiel, mir fällt da ad hoc nix ein)
unter Einschränkungen… Die Voraussetzungen für die Rücknahme eines VAs stehen u.a. in den Verwaltungsverfahrensgesetzen (gibt 17) oder in den speziellen Gesetzen (Bei dir müsste das das SGB X sein).