Ich gehe auch immer davon aus, dass niemand mit boshafter Absicht Dinge tut, die ich nicht gleich verstehe und die zu meinem Nachteil sind. Vielfach fehlen einfach Informationen, sind Sachen missverstanden worden, kennt jemand eine ganz spezielle Ausnahmeregelung nicht, … Dann versuche ich es auch gerne im ersten Versuch damit, ohne gleich „Einspruch“ oben drüber zu schreiben und Fristen zu setzen, mit einem freundlichen Schreiben. Aber da kommt dann trotzdem entweder unten drunter ein Satz, „dass insoweit höchst vorsorglich fristwahrend Einspruch eingelegt wird“, oder ich schicke so einen Einzeiler dann rechtzeitig kurz vor Fristablauf noch mal hinterher, sollte ich bis dahin keine Reaktion erhalten haben, die so aussieht, als ob sich die Sache jetzt erledigt.
Verwaltungsrecht ist streng formal, und das ist auch gut so, denn nur so kann der Bürger abschätzen, was ihn erwartet, und die richtigen Dinge tun, wenn ihn etwas belastet, was ihn seiner Meinung nach nicht belasten dürfte. Die DAB ist dabei ein Mittel, das außerhalb dieses Formalismus steht (formlos, fristlos), und niemals das erste Mittel der Wahl sein sollte, sondern ganz im Gegenteil das letzte Mittel, wenn man mit den vorgesehenen „offiziellen“ Mitteln im Einzelfall nicht weiterkommen sollte.
Was Du hier machst ist, dass Du sehenden Auges Fristen für brauchbare Rechtsmittel verstreichen lässt, nur um Dich der Illusion hingeben zu können, dass Du abseits offizieller Verfahren irgendetwas erreichen könntest, was - so vermute ich - tatsächlich auf offiziellem Wege nicht erreichbar ist. Das kann und wird nicht funktionieren!