Hi Thomas,
da ich mich in einer ähnliche Situation wie du befinde, habe ich eben gerade mit unserem kommunalen Katastrophenschutz-Sachbearbeiter telefoniert…
Dieser meinte, dass es für eine formelle, endgültige Entpflichtung vom Katastrophenschutz noch KEINE Rechtsgrundlage gäbe. Großes ABER (*Achtung*, subjektive Meinung): einen entsprechenden Gesetzesentwurf erwartet er in den nächsten zwei-drei Wochen, mit dem Ergebnis, sich dann analog per formellen Antrag vom Ersatzdienst entbinden zu lassen.
Gleichwohl gab er mir quasi „unter der Hand“ zu verstehen, es würde bei einer jetzigen, vorzeitigen Beendigung ohnehin nichts mehr passieren, im Zweifel würde man deine vorzeitige Beendigung dem zuständigen Kreiswehrersatzamt rückmelden und in dem weiterhin völlig unwahrscheinlichen Falle, dass die Wehrpflicht wieder reaktiviert würde, könntest du bis zu deinem 23. Lebensjahr für die Ableistung deiner Restzeit wieder herangezogen werden.
Noch ein paar Wörtchen in eigener Sache:
Ich möchte daraus jetzt keine Grundsatzdiskussion entstehen lassen, kann aber beileibe nicht nachvollziehen, wie einige hier sinngemäß meinen „man könne gar nicht soviel arbeiten als das man seinen Ersatzdienst nebenher nicht pflichtbewusst wahrnehmen könnte“… ich für meinen Teil habe einen bald 12-14 Stunden Arbeitstag (plus manchmal am Wochenende), einen Haushalt plus kleine Familie zu führen und irgendwann muss ich „leider“ auch mal schlafen… und da ist der Ersatzdienst noch nichtmal eingerechnet. Ich empfinde das ganze System drumherum als himmelschreiend unfair, wurde persönlich mehr oder weniger unter drohenden Verlust meines Jobs dort hineingedrängt und mir ist gelinde gesagt völlig Banane, was dann aus THW, ASB und wie sie nicht alle heißen wird, wenn ihnen die Ersatzdienstler „weglaufen“… aber ich breche lieber ab, bevor ich mich noch weiter in Rage schreibe.
Hoffe dir jedenfalls damit gedient zu haben!
Gruß,
das Hündchen