Dienst im Katastrophenschutz vorzeitig abbrechen

Hallo,

kann ich meinen Dienst im KatS vorzeitig abbrechen, den ich 2010 begonnen habe. Schaffe es aus arbeitstechnischen Gründen leider nicht mehr. Nun habe ich gehört, dass man nicht mehr gezogen werden kann. Stimmt das? Geht das so leicht oder muss ich etwas beachten?

MfG Thomas

Hallo Thomas,

es ist schwer hier eine klare Antwort zu geben, es hängt in erster Linie davon ab das du dies mit deinen Vorgesetzten in deiner Einheit besprichst. Sie können dir Sagen welche Schritte notwendig sind (ist von Organisation und Landkreis verschieden) und mit was du rechnen musst.

MFG Alex

Hallo,
keine Ahnung. Die Beschreibung Deiner Situation ist nicht besonders präzise. Soweit ich das rauslesen kann, geht es hier inhaltlich nicht um KatS, sondern um Wehrdienst und sehe mich als falschen Ansprechpartner. Evtl kann Google hier auch weiterhelfen.
MfG

Ich denke das wird so leicht nicht, normal wird gleich gezogen.

Hi Thomas,
der Wehrdienst ist im Moment nur „ausgesetzt“,also noch nicht offiziell abgeschafft. Deshalb wird im Moment niemand eingezogen.
Was aber auch bedeutet, dass der Wehrdienst jederzeit wieder aktiviert werden kann.
Allerdings sieht es ja im Moment so aus, dass der Wehrdienst mit allen Ersatzdiensten abgeschafft werden soll.

Ich kann mir folgende Möglichkeiten für dich vorstellen.

Nr.1: Du lässt dich freistellen oder dauerhaft beurlauben. Du hast leider nicht geschrieben, bei welcher Organisation du deinen Dienst ableistest, aber normalerweise hat jeder Verständnis dafür, wenn du aus beruflichen Gründen nicht mehr „mitspielen“ kannst. Also einfach mal mit deinem Einheitsführer sprechen.

Nr.2: Du trittst einfach aus der Organisation aus.
Da es ja im Moment danach aussieht, dass der Wehrdienst abgeschafft werden soll, wird dann sowieso kein Hahn mehr danach krähen.

Nr.3: Such dir einen Anwalt, der sich mit der Gesetzteslage zum Thema Wehrdienst auskennt, und versuch dich rauszuklagen.
ACHTUNG: Auf diese Möglichkleit würde ich nur zurückkommen, wenn wirklich Not am Mann ist und du wirklich nicht anders rausgekommen bist. Ein Anwalt will natürlich auch von etwas leben und kostet Geld. Und falls du verlieren solltest, kommen natürlich noch die Prozesskosten auf dich zu!

Meld dich mal, wie´s gegangen ist, würd mich interresieren!

Gruß,

Til

Hallo Thomas,

leider kann ich Dir diese Frage nicht beantworten.
Ich habe aber folgenden Tipp für Dich:
In der Einheit in der Du Deinen Dienst bisher versiehst gibt es mit Sicherheit einen „Beauftragten für den Kats“ oder ähnlich, jemanden, der für Dich und alle anderen Ersatzdienstleistenden zuständig ist. Der kann Dir diese Frage beantworten. Keinesfalls kann er Dir einen „Strick“ daraus drehen.

Aber, soviel Kommentar von mir sei gestattet: innerhalb eines Jahres 200 Dienststunden (inklusive technischer Dienste, Ausbildung, Übungen…) zu leisten war so vielen (voll berufstätigen) Menschen vor Dir möglich, da solltest Du vielleicht noch einmal drüber nachdenken.

Gruß, BN

Hallo Thomas,

zunächst wüäre zu klären ob Du freiwilliger oder verpflichteter (vom Wehrdienst freigestellter) Helfer bist?

Schöne Grüße

Hartmut

Ich bin vom Wehrdienst freigestellt.

LG Thomas

Ich bin vom Wehrdienst freigestellt.

LG Thomas

Hallo Thomas,

dann ist die ganze Geschichte eine rechtliche Grausone. Du hast Dich sicherlich noch zum Dinets im KatS verpflichtet, als es die Wehrpflicht noch gab. Zu dieser Zeit war ja die „Abmachung“ 4 Jahre KatS gegen Einberufung zum Wehrdienst. Für den Fall, dass Du nicht Deiner Verpflichtung zum KatS nachkommst, gab es für die KatS-Behörde die Möglichkeit Dich sofort an die Wehrüberwachung zurück zu melden (I.d.R. erfolgte die Einberufung in kürzester Zeit.

Da es gegenwärtig keine Regelungen gibt, könntest Du rein theoretisch Deine Verpflichtung aufkündigen. Die Wehrpflicht ist ja gegenwärtig ausgesetzt. Eine Einberufung wäre ebensowenig möglich, da ja nur noch Freiwillige zur BW gezogen werden.

… und jetzt wird es interessant.

Der KatS, aber auch der Zivildienst, stecken ziemlich tief in der Krise. Ich vermute, das die Länder versuchen werden diesen Zustand zu verändern und keiner kann Dir jetzt sagen was da kommt.

Ich würde Dir raten Deine Verpflichtung erstmal so weiterlaufen zu lassen. Mit den Führungkräften findet man sicherlich einen Konsens über die Teilnahme an den verschiedenen Veranstaltungen. Möglich wäre auch die Belegung eines Lehrganges, für den Dein Arbeitgeber auch noch Lohnfortzahlung für Deinen „Arbeitsausfall“ erhält.

Schöne Grüße

Hartmut
(Sachbearbeiter für Zivil- und KatS)

Vermutlich könnten/würden die mich also nicht rauslassen?!

Ich schaffe es nämlich recht häufig wegen meinen Arbeitszeiten an diesen abenden wo die Dienste stattfinden, nicht hinzukommen, vorher war es anders, da ich noch zur Schule gegangen bin.
Fragwürdig wäre auch, ob ich meiner Pfliht einfach nicht mehr nachkomme und ich auf diesem Wege „entlassen“ werde. Natürlich möchte ich weiterhin auf Ortsebene freiwillig in der Feuerwehr mitwirken. Auf kreisebene ist es aber aus den vorstehenden Grund leider nicht möglich bzw. nur sehr beschränkt.

Auf diesem Wege möchte ich mich schonmal für diese präzise Antwort bedanken.

Ich werde denke ich noch einmal Rücksprache mit meinem Einheitsführer halten.

Hallo Thomas,

wenn Du das Gespräch so lenkst, das Du Dich verstärkt in der Ortsfeuerwehr betätigst wird es sicherlich auch ein Einlenken geben.

Wie gesagt nicht nur die Helfer auch die Gemeinden und KatS-Behörden stehen jetzt vor einem Umdenken.

Da kann auch die Kreisfeuerwehr oder der ABC-Zug (ich weis ja nicht für wass Du verpflichtet bist) nicht mehr nur aus verpflichteten Helfern bestehen.

Eigentlich sollte man über jeden Kameraden froh sein, der freiwillig mitwirken möchte.

Ich wünsch Dir für Deine weitere Tätigkeit bei der Feuerwehr viel Erfolg.

Hartmut

Guten Tag Herr „Thomas“,

ganz so einfach ist es nicht, den Dienst im Katastrophenschutz (kurz KatS genannt) abzubrechen.

Da Sie eine rechtsverbindliche Verpflichtung mit dem Träger des KatS Ihres Wohnorts (Ordnungsamt einer Stadt/Kommune, Kreisverwaltung oder Landratsamt, wo immer Sie wohnen) eingegangen sind, müssen Sie mit dieser Dienststelle auch Verbindung aufnehmen.

In der Tat kann/würde man Sie nicht mehr dem Wehrdienst zuführen, wenn Sie unerlaubt dem Dienst im KatS fernbleiben würden, da aus der „Pflicht“-Armee (Bundeswehr) eine Freiwillige Bundewehr wurde; bzw. ab 01.07.11 wird.
Allerdings kann das Verweigern vom Dienst im KatS zum jetzigen Zeitpunkt sehr empfindliche Bußgelder mit sich führen, die insoweit auch absolut korrekt sind, da andere im KatS Verpflichtete ja auch ihren Aufgaben nachkommen.
Sicherlich wird Ihnen Ihre Katastrophenschutzbehörde entgegenkommen und Sie vermutlich aus Ihrer im letzten Jahr eingegangenen Verpflichtung formell entlassen.Dieses Vorgehen ist rechtlich das richtige und Sie sollten (nur) diesen Weg beschreiten.
Gerne stehe ich für weitere Rückfragen zur Verfügung.

Freundliche Grüße
Alexander Becht

Hallo Thomas,

leider kann ich dir diese Frage nicht rechtssicher beantworten. Wir haben derzeit keine Verpflichteten mehr (wird wohl auch so schnell keiner mehr kommen :wink: ) daher habe ich mich bisher auch noch nicht mit dieser Frage beschäftigt.

Meines Wissens nach ist dein Dienst normal abzuleisten, da du ihn vor dem Einzugsstop begonnen hast.
Da aber die Möglichkeiten für Konsequenzen geschrumpft sind (zum Wehrdienst kann man dich ja nicht mehr einziehen) würde ich dir empfehlen, das auf dem „kleinen“ Dienstweg mit deinem verantwortlichen Einheitenführer versuchen zu klären. Falls das nicht fruchtet kannst du immer noch versuchen aus der Sache komplett auszusteigen.

Ein möglicher Ansprechpartner wäre die zuständige Behörde. Diese müsste dir auf jeden Fall nähere Informationen bereitstellen können.

Gruß

Michael

Hi,

ich gehe davon aus, dass die tatsache, dass niemand mehr eingezogen wird, für dich keine Bedeutung hat. Auch diejenigen, die Anfang des Jahres ihren Zivildienst begonnen haben, müssen ihn wie alle anderen vor ihnen ableisten,

viele Grüße
T.

Hierzu möchte ich aus grundsätzlichen Überlegungen nicht antworten.
Ich finde es nicht in Ordnung den Dienst vorzeitig abzubrechen.

Ich selbst habe mich damals 10 Jahre verpflichtet und bin nunmehr seit über Jahren ehrenamtlich tätig.
Natürlich ist es nicht immer einfach, die ehrenamtliche Tätigkeit mit dem Beruf in Einklang zu bringen. In den meisten Fällen geht es aber meistens.

Hi Thomas,

da ich mich in einer ähnliche Situation wie du befinde, habe ich eben gerade mit unserem kommunalen Katastrophenschutz-Sachbearbeiter telefoniert…

Dieser meinte, dass es für eine formelle, endgültige Entpflichtung vom Katastrophenschutz noch KEINE Rechtsgrundlage gäbe. Großes ABER (*Achtung*, subjektive Meinung): einen entsprechenden Gesetzesentwurf erwartet er in den nächsten zwei-drei Wochen, mit dem Ergebnis, sich dann analog per formellen Antrag vom Ersatzdienst entbinden zu lassen.

Gleichwohl gab er mir quasi „unter der Hand“ zu verstehen, es würde bei einer jetzigen, vorzeitigen Beendigung ohnehin nichts mehr passieren, im Zweifel würde man deine vorzeitige Beendigung dem zuständigen Kreiswehrersatzamt rückmelden und in dem weiterhin völlig unwahrscheinlichen Falle, dass die Wehrpflicht wieder reaktiviert würde, könntest du bis zu deinem 23. Lebensjahr für die Ableistung deiner Restzeit wieder herangezogen werden.

Noch ein paar Wörtchen in eigener Sache:
Ich möchte daraus jetzt keine Grundsatzdiskussion entstehen lassen, kann aber beileibe nicht nachvollziehen, wie einige hier sinngemäß meinen „man könne gar nicht soviel arbeiten als das man seinen Ersatzdienst nebenher nicht pflichtbewusst wahrnehmen könnte“… ich für meinen Teil habe einen bald 12-14 Stunden Arbeitstag (plus manchmal am Wochenende), einen Haushalt plus kleine Familie zu führen und irgendwann muss ich „leider“ auch mal schlafen… und da ist der Ersatzdienst noch nichtmal eingerechnet. Ich empfinde das ganze System drumherum als himmelschreiend unfair, wurde persönlich mehr oder weniger unter drohenden Verlust meines Jobs dort hineingedrängt und mir ist gelinde gesagt völlig Banane, was dann aus THW, ASB und wie sie nicht alle heißen wird, wenn ihnen die Ersatzdienstler „weglaufen“… aber ich breche lieber ab, bevor ich mich noch weiter in Rage schreibe.

Hoffe dir jedenfalls damit gedient zu haben!

Gruß,
das Hündchen

Hallo, das BBK hat eine Presseerklärung zum Thema am 25.05.2011 veröffentlicht:
http://www.bbk.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/BBK/…
In zwei Sätzen: Die Rechtsgrndlagen der Verpflichtung sind entfallen. Ab 01.07.2011 gilt die Verpflichtung gegenüber der Organisation nicht mehr.
Aber!!!
Kosten für Führerschenerweiterung sind anteilmäßig zu erstatten, wenn derBund sie bezahlt hat.
Die Mitgliedschaft zur Hilfsorganisation besteht bis zur Kündigung/ Austritt weiter, nur die (bußgeldbewährte) Teilnahme an den KatS Veranstaltungen entfällt.
Es wäre schön, wenn du einen Weg finden würdest, der Feuerwehr treu zu bleiben. Bedenke, dass die Mitgliedschaft in einer Feuerwehr auch ein Vorteil in Deinem beruflichen Werdegang sein könnte.

Grüße

Theo