Hallo,
Das ergibt keinen Sinn. Du verwechselst bzw. vermengst wahrscheinlich Organisationsform (Verband) und Rechtsform (Körperschaft d.ö.R).
Außerdem hast du nicht geantwortet, welche Rechtsform denn nun die Klinik hat. Gerade bei Kliniken kommt es sehr oft vor, daß der Eigentümer eine Körperschaft (oder Anstalt) d.ö.R. ist (Kreise, Städte, Krankenkassen, DRV, Stiftungen und, und, und), die Klinik selbst aber privatrechtlich als gGmbH oder nur GmbH organisiert ist.
Kliniken, die ein sog. „Eigenbetrieb“ eines öffentl.-rechtlichen Trägers ohne eigene Rechtspersönlichkeit sind oder aber selbst eine öffentl.-rechtliche Organisationsform haben, sind mittlerweile deutlich in der Minderheit.
Glaubst Du, ich frage zum Spass ?
Für alle privatrechtlich organisierten Betriebe gilt bundesweit einheitlich das BetrVG und die Betriebe haben einen Betriebsrat.
Für alle öffentlich-rechtlich organisierten Betriebe, Dienststellen, Behörden etc. gibt es für jedes Bundesland ein eigenes Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG) sowie für Bundesbehörden ein Bundespersonalvertretungsgesetz (BPVG). Dort gibt es dann einen Personalrat.
Die Ausprägung von Informations-, Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten von Personalvertretungen sind in diesen LPVGen und dem BPVG in sehr vielen Fällen durchaus unterschiedlich. LPVGen/BPVG haben auch noch insgesamt sehr große Unterschiede zum BetrVG.
Wenn Du also nicht mal langsam rüberkommst mit der konkreten Rechtsform dieser Klinik, ist eine seriöse Beantwortung Deiner Ausgangsfrage einfach nicht möglich und ich wäre dann 'raus aus dem Thread.
&Tschüß
Wolfgang