Hey, ich habe mal einige Fragen zur Dienstflucht.
Man stelle sich vor, es gibt eine Person die T2 gemustert worden ist
(trotz aller Versuche, dies zu verhindern) und anerkannter
Wehrdienstverweigerer ist. Nun strebt diese Person ein Studium im
Ausland ab (sagen wir mal UK, Frankreich oder Niederlande) und
erscheint deshalb einfach nicht zum ersten Tag des Zivildienstes.
Wenn ich richtig denke, wird diese Person per Haftbefehl gesucht. Nun
meine Fragen:
Kann diese Person sich in einer Stadt anmelden und dort arbeiten(bsp.
London/Paris/Maastricht) oder hat der Staat das Recht die gesuchten
Daten mit ausländischen Stadtverzeichnissen abzugleichen?
Wird das Kindergeld trotzdem weiterhin an die Eltern gezahlt, auch
wenn die Person gesucht wird?
Danke