Dienstleister aus dem Ausland. Ist Zoll fällig?

Hallo,
ich bin selbstständig und ab und zu lasse ich  z.B. Powerpoint Präsentationen von Anbietern aus dem Ausland erstellen. Diese schicken mir dann die Datei per Mail. Meine Frage ist nun: Handelt es sich dabei nun um den Import einer Dienstleistung ( die Erstellung der Datei) oder den Import eines digitalen Produktes ( Die Datei der Powerpointpräsentation). Soweit ich weiss wäre im Falle der Dienstleistung eine Zollgebühr fällig und im Falle des digitalen Produktes nicht.

Im Vorraus vielen Dank für eure Hilfe.

Servus,

Zölle werden auf die Einfuhr von Waren erhoben.

Wenn Inländer sonstige Leistungen von Ausländern empfangen, hat das mit Zoll nichts zu schaffen.

Schöne Grüße

MM

Meines Wissensstandes unterliegt die Einfuhr von Kapital und Dienstleistungen auch zollrechtlichen Bestimmungen.

Servus,

dann schau doch mal hier nach, nach welchem Tarif da Einfuhrzölle erhoben werden sollten: Auf „Blättern“ neben „Warencode“ kriegst Du das gesamte Verzeichnis.

Wenn Du die Warencodes für Finanztransaktionen und für den Bezug sonstiger Leistungen gefunden hast, sach Bescheid.

Dass es für Geldtransfer und für erbrachte (nicht: empfangene) sonstige Leistungen Meldepflichten gibt, steht außer Frage. Gefragt hattes Du aber nach Einfuhrzöllen. Und die beziehen sich ausschließlich auf die Einfuhr von Waren.

Einzelheiten zum Zahlungsverkehr und zum Dienstleistungsverkehr findest Du hier. Einfuhrzölle wirst Du in diesem Zusammenhang vergebens suchen - glaubs oder lass es bleiben, ich hab keine Schmerzen damit, wenn Du die Einfuhr einer Dienstleistung anmelden möchtest - aber bring dann genug Zeit mit: Es gibt Zollbeamte mit großem Sendungsbewusstsein, und Arbeitszeit wird beim Zoll anders gemessen und bewertet als hier unten auf der Erde.

Übrigens: Ich hab Einfuhrzollanmeldungen bereits erstellt, als die noch auf Papier mit zich Durchschlägen in vielen bunten Farben erstellt wurden, außerdem Anträge auf Ausfuhrgenehmigung für Dual Use - Güter, Z4-Meldungen, K4-Meldungen, ZM, Intrastatmeldungen, Schaumweinsteueranmeldungen, Ursprungszeugnisse etc. etc. im Dutzend und am laufenden Meter. Wenn Deines Kenntisstandes (hübsch, der Genitiv, den nehm ich jetzt auch) auf diesem Level angekommen ist, lass ich mich gerne von Dir belehren.

Schöne Grüße

MM