Servus,
dann schau doch mal hier nach, nach welchem Tarif da Einfuhrzölle erhoben werden sollten: Auf „Blättern“ neben „Warencode“ kriegst Du das gesamte Verzeichnis.
Wenn Du die Warencodes für Finanztransaktionen und für den Bezug sonstiger Leistungen gefunden hast, sach Bescheid.
Dass es für Geldtransfer und für erbrachte (nicht: empfangene) sonstige Leistungen Meldepflichten gibt, steht außer Frage. Gefragt hattes Du aber nach Einfuhrzöllen. Und die beziehen sich ausschließlich auf die Einfuhr von Waren.
Einzelheiten zum Zahlungsverkehr und zum Dienstleistungsverkehr findest Du hier. Einfuhrzölle wirst Du in diesem Zusammenhang vergebens suchen - glaubs oder lass es bleiben, ich hab keine Schmerzen damit, wenn Du die Einfuhr einer Dienstleistung anmelden möchtest - aber bring dann genug Zeit mit: Es gibt Zollbeamte mit großem Sendungsbewusstsein, und Arbeitszeit wird beim Zoll anders gemessen und bewertet als hier unten auf der Erde.
Übrigens: Ich hab Einfuhrzollanmeldungen bereits erstellt, als die noch auf Papier mit zich Durchschlägen in vielen bunten Farben erstellt wurden, außerdem Anträge auf Ausfuhrgenehmigung für Dual Use - Güter, Z4-Meldungen, K4-Meldungen, ZM, Intrastatmeldungen, Schaumweinsteueranmeldungen, Ursprungszeugnisse etc. etc. im Dutzend und am laufenden Meter. Wenn Deines Kenntisstandes (hübsch, der Genitiv, den nehm ich jetzt auch) auf diesem Level angekommen ist, lass ich mich gerne von Dir belehren.
Schöne Grüße
MM