Dienstleister oder Angestellter

Hallo erstmal zusammen,

Ich habe folgendes Problem ich möchte als Nebenjob die private Betreuung eines behinderten Menschen übernehmen ( geringfügige Beschäftigung

Guten Tag Saiga,

ich möchte betonen, dass ich KEIN Profi bin und Ihnen die Antwort aus meinem eigenen Erleben mitteile.

Fakt ist: Wenn Sie auf selbstständiger Basis mit Gewerbeschein arbeiten, vermutlich nach §19 Kleingewerbe, wird Ihr Einkommen zum „normalen“ Verdienst hinzugerechnet. 

Sie müssen aber für den Gewerbeschein etwas bezahlen, werden beim Finanzamt als Selbstständige geführt, haben aber vorausgesetzt, Sie wollen „nur“ diesem einen Menschen helfen, nicht wirklich etwas davon.

In diesem Fall wäre m.E. die geringfügige Beschäftigung für Sie angemessen.

Wenn Sie es ganz genau wissen wollen, rate ich zum Besuch bei einem Steuerberater.

Freundlich grüßt

Johanna-Merete Creutzberg

Hallo,

du solltest mal „scheinselbständigkeit“ googeln. Ich vermute, dienstleister geht in diese Richtung.

Gruß
Otto

Hallo,

Betreuung eines behinderten Menschen übernehmen ( geringfügige
Beschäftigung

Lange Rede kurzer Sinn,
Nimm die Angestellten Variante, das ist bei dem bissle Geld am besten.

Im angemeldeten Angestelltenverhältnis ist man in der BG versichert. Es entwickeln sich keine Rentenansprüche, es sei denn, man zahlt selber ein. Das ist bei diesem geringen Verdienst aber utopisch. Inwieweit man naoch eine Haftpflicht für die Tätigkeit benötigt, wäre zu prüfen. Bei nur fahrlässigem Verhalten liegt es vermutlich in der Verantwortung des Arbeitgebers, aber da müsste das Arbeitsamt Auskunft geben können.

Dr. Dirk Wiechert, Bremen und Ritterhude