Hallo ihr lieben Wissenden,
da ich mich im Internet und bei den Behörden seit Tagen im Kreis drehe,
hoffe ich nun hier auf kompetente Unterstützung!
Wenn „Herr Müller“ eine Dienstleistung anbieten möchte
bei der er in verschiedenen Einrichtungen Entspannungs- Kurse
anbietet, was muss er dann beachten?
Sind Entspannungstherapeuten, die präventiv, also außerhalb der Heilkunde arbeiten, Freiberufler (sowie die Katalogberufe Arzt, Heilpraktiker, Hebamme, Heilmasseur…) ?
Muss er überhaupt etwas beantragen, wenn er dazu noch einen Hauptberuf hat in dem er weiter tätig ist?
Ist eine Gewerbeanmeldung nötig, obwohl „Herr Müller“ keinen tatsächlichen Betriebssitz hat und nur nebenberuflich 150-250 Euro einnehmen wird?
Welche Ausgaben kommen auf ihn zu?
Muss sich der gute Mann sonst noch an irgendwelche Behörden wenden, oder reicht das Finanzamt?
Ich hoffe, es sieht noch jemand durch.
Also ich selbst habe in dem ganzen Behördenchaos langsam den Überblick verloren.
Scheinbar wollen die es einem absichtlich schwer machen,
damit man gleich mal beweisen kann, dass man die Nerven zur Selbstständigkeit hat.
Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße!!!
Eure „Nachgeschlagen“!!!