Dienstleistung anbieten! Was muss man beachten?

Hallo ihr lieben Wissenden,

da ich mich im Internet und bei den Behörden seit Tagen im Kreis drehe,
hoffe ich nun hier auf kompetente Unterstützung!

Wenn „Herr Müller“ eine Dienstleistung anbieten möchte
bei der er in verschiedenen Einrichtungen Entspannungs- Kurse
anbietet, was muss er dann beachten?

Sind Entspannungstherapeuten, die präventiv, also außerhalb der Heilkunde arbeiten, Freiberufler (sowie die Katalogberufe Arzt, Heilpraktiker, Hebamme, Heilmasseur…) ?

Muss er überhaupt etwas beantragen, wenn er dazu noch einen Hauptberuf hat in dem er weiter tätig ist?

Ist eine Gewerbeanmeldung nötig, obwohl „Herr Müller“ keinen tatsächlichen Betriebssitz hat und nur nebenberuflich 150-250 Euro einnehmen wird?

Welche Ausgaben kommen auf ihn zu?

Muss sich der gute Mann sonst noch an irgendwelche Behörden wenden, oder reicht das Finanzamt?

Ich hoffe, es sieht noch jemand durch.
Also ich selbst habe in dem ganzen Behördenchaos langsam den Überblick verloren.
Scheinbar wollen die es einem absichtlich schwer machen,
damit man gleich mal beweisen kann, dass man die Nerven zur Selbstständigkeit hat. :wink:

Vielen Dank für eure Hilfe!!!
Liebe Grüße!!!
Eure „Nachgeschlagen“!!!

Servus,

Sind Entspannungstherapeuten, die präventiv, also außerhalb der Heilkunde arbeiten, Freiberufler (sowie die Katalogberufe Arzt, Heilpraktiker, Hebamme, Heilmasseur…) ?

nein - allein das Wort „-therapeut“ macht sie keinem der aufgezählten Berufe ähnlich. Mehr Chancen hätte die Schiene, dass sie dem Klienten Kenntnisse und Fähigkeiten in Enstpannungstechniken vermitteln, somit unterrichtend tätig sind.

Muss er überhaupt etwas beantragen, wenn er dazu noch einen Hauptberuf hat in dem er weiter tätig ist?

Ja, er muss die Aufnahme seiner Tätigkeit dem zuständigen Finanzamt anzeigen.

Ist eine Gewerbeanmeldung nötig, obwohl „Herr Müller“ keinen tatsächlichen Betriebssitz hat und nur nebenberuflich 150-250 Euro einnehmen wird?

Diese beiden Dinge sprechen nicht dagegen, aber seine selbständige unterrichtende Tätigkeit (falls es denn eine ist): Selbständige im Sinn des § 18 Abs 1 EStG betreiben kein Gewerbe, haben somit auch keines anzumelden.

Welche Ausgaben kommen auf ihn zu?

Das hängt ganz davon ab, wie er sein Unternehmenskonzept gestrickt hat.

Muss sich der gute Mann sonst noch an irgendwelche Behörden wenden, oder reicht das Finanzamt?

Anders als bei der Gewerbeanmeldung die Gemeinde macht das FA keine Kontrollmeldungen an andere beteiligte Stellen. Hier könnte z.B. ein Kontakt mit der BGW sinnvoll sein, um die Frage der Unfallversicherung zu klären.

Es geht also ganz leicht, wie Du siehst.

Schöne Grüße

MM