Dienstlicher Messebesuch als Freizeit?

Hallo alle zusammen,

mein Mann wurde von seinem Arbeitgeber „eingeladen“ (bedeutet so viel wie, es ist für Ihn Pflicht!), auf eine Messe zu gehen. Der Arbeitgeber bezahlt die Fahrt, das Hotel und die Verpflegung. Es gehen noch mehr Kollegen mit, die ebenfalls „eingeladen“ wurden.

Sie haben einen detaillierten Plan erhalten, wann Sie wo auf der Messe zu sein haben, es gibt Termine mit Austellern an 2 Tagen.

Er muss Sonntag morgens um 7 losfahren und kommt Montag Abend gegen 23 Uhr zurück.

Sein Arbeitgeber verlangt von Ihm, dass er Montags einen Tag frei nimmt. Das heißt, dass der Messebesuch komplett als Freizeit gewertet wird. Ist das so Gesetzeskonform? Wenn nein, was kann man dagegen tun?

Vielen Dank schon mal vorab.

Hallo,

natürlich nicht.

Nein sagen. Man muss dieses dreckige Spiel ja nicht mitspielen.

Gruß,
Steve

Hallo,

gibt es arbeitsrechtlich nicht.

Entweder der AG sagt klipp und klar, daß Teilnahme Pflicht ist, dann muß Arbeitszeit und anfallende Kosten getragen werden,

oder aber der AG lädt freiwillig ein, dann besteht keine Teilnahmepflicht und die Leistungen des AG sind freiwillig.

Es gibt aber natürlich eine tatsächliche Grauzone, in der AGer ausnutzen, daß sich die Beschäftigten nicht gegen „Angebote, die man/frau nicht ablehnen kann“, wehren.

Gibt es denn in dem Betrieb einen BR ?

&Tschüß
Wolfgang

Nein, es gibt keinen BR.

Gleiches laeuft oefters bei Weiterbildungen. Man darf sich beliebig plump als Arbeitnehmer ins Abseits begeben. Es werden motivierte von unmotivierten Mitarbeitern getrennt. Die einen koennen automatisch verfallende Ueberstunden zum Messebesuch nutzen, die anderen bewerben sich fuer die naechste Entlassungswelle. Schade aber oft die Realitaet.

Die Einsatzzeit (also die gesamte Zeit auf dem Messegelände) als Arbeitszeit protokollieren.
Als angeordnete Arbeitszeit ausserhalb der Regelarbeitszeit darf man die Stunden am Sonnrtag gerne auch als Überstunden mit Zulage 25/50% angeben.
Wie die Reisezeit anzusetzen ist, wird unterschiedlich gehandhabt.
Wenn der übliche Einsatzort der Firmensitz ist, dann ist die Reisezeit ab/ bis Firmensitz auch Arbeitszeit.
Da es verschiedene Arbeiszeitmodelle gibt, und wir nicht wissen, welches im genannten Szenario gilt, kann man zum Zeitausgleich nicht wirklich was sagen.