Hallo,
angenommen der Arbeitgeber stellt den Dienstplan für die kommende Woche oft erst am Sonntagabend ins Internet. Das bedeutet, die im Arbeitsvertrag genannte Frist von 4 Werktagen (Werktage waren bisher Mo-Fr, aber aufgrund aktueller Geschehnisse auf Mo-So ausgeweitet) wird nicht eingehalten.
Eine Regelmäßigkeit war bisher nicht erkennbar, so das diese mit logischem Verstand fortführbar wäre.
Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Arbeitnehmer, wenn in diesem konstruierten Fall Reden nicht hilft?
Das Nichterscheinen (mit vorheriger Ankündigung) des AN würde zu Minusstunden führen, hat also auch eine negative Auswirkung für den AN selbst, weil im Arbeitsvertrag eine durchschnittliche Arbeitszeit von 30 Stunden pro Woche vereinbart wurde.
Wäre es rechtlich zulässig, wenn der AN zu Dienstbeginn erscheint und dann die durchschnittliche Arbeitszeit arbeitet? Muss der AG sich darauf einlassen?
Gruß
Tato