Dienstrecht NRW

Hallo.
Eine ausführlichere Frage ist leider nicht erschienen, daher noch mal kurz:
Kann eine Schulleitung von mir als beamtetem Lehrer ohne Weiteres schon bei einem Fehltag ein Attest verlangen?
Hatte seit den Sommerferien einen (!) Fehltag wegen einer Sportverletzung, die mir dann noch drei Mal aufs Brot geschmiert wurde…

Danke für Antworten,
Aragorn

Hoffe, die Frage ist erlaubt, ich suche ja keine Hilfe, ich möchte nur Sicherheit im Dienstrecht. :wink:

Hoffe, die Frage ist erlaubt, ich suche ja keine Hilfe, ich möchte nur Sicherheit im Dienstrecht. :wink:

Ich glaub sie ist nicht erlaubt, aber dass man für einen Tag Fehlen ein Attest braucht, ist doch nur bei Arbeitern so? Bei Angestellten nicht, und bei Beamten würde mich das schwer wundern.

Die Antwort müsste erlaubt sein, ich habe nämlich nicht geholfen.

ich möchte nur Sicherheit im Dienstrecht.

Die offizielle Regelung ist zu finden in der Allgemeinen Dienstordnung für Lehrer und Lehrerinnen, Schulleiter und Schulleiterinnen an öffentlichen Schulen (ADO) - § 13 (2)

http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/Die…

Gruß
Kreszenz

Hi,
hier greift die von Kreszentia verlinkte ADO §13 Ziff1 und 2.
Bei einer krankheitsbedingten Fehlzeit eines Beamten von unter drei Arbeitstagen kann ein Attest nicht verlangt werden. Allerdings besteht die Pflicht zur unverzüglichen Benachrichtigung der Schulleitung unter Angabe des Grundes.

Blah

Hallo!

Bei einer krankheitsbedingten Fehlzeit eines Beamten von unter
drei Arbeitstagen kann ein Attest nicht verlangt werden.

Also ich lese in keinem genannten Absatz, dass kein Attest verlangt werden kann.
Dort steht, bei Fehlzeit länger als 3 Tagen ist ein Attest vorzulegen.
Das heißt aber nicht im Umkehrschluss, dass bei weniger als 3 Tagen keins verlangt werden darf.

Schließlich gibt es auch noch Geschäftsordnungen oder Hausverfügungen der Behörden. So kann auch bei Fehlzeiten von einem Tag ein ärztliches Attest verlangt werden - bei uns z.B. bei Verdacht, dass diese 3-Tage-Regel „missbraucht“ wird. Und hier gibt es keine Unterscheidung zwischen Angestellten und Beamten.

Gruß!
T.

Hallo und danke für die Antworten.
Aber schlauer bin ich immer noch nicht.
Auch die BezReg ist telefonisch nicht erreichbar.

Dass die 3-Tage-Regel von mir missbraucht werden könnte trifft absolut nicht zu. Wie gesagt: ein Fehltag bei 30 Schultagen ist da echt im Rahmen. Auch sonst gehöre ich eher zu den weniger Fehlenden.
Das würde ja zu einer Attestflut führen…

Naja, vielleicht weiß noch jemand genauer Bescheid.

Bis dann,
Aragorn

Moin,

Du sagst, dass die BezReg nicht erreichbar ist. Ich glaube, da hängst Du die Sache zu hoch. Habt Ihr denn keinen Personalrat an der Schule, den man in solchen Fällen zu Rate ziehen kann und der bei Meinungsverschiedenheiten als „Schiedsrichter“ tätig wird? So kenne ich das aus meiner Zeit als Lehrer.

Grüße
Pit

Hallo Aragorn,

vielleicht solltest du kurz schreiben, was genau dem fiktiven Lehrer nun droht. Die Aussage

Hatte seit den Sommerferien einen (!) Fehltag
wegen einer Sportverletzung, die mir dann noch drei Mal aufs
Brot geschmiert wurde…

müsste dienstrechtlich konkretisiert werden. Muss der Lehrer beim nächsten Mal sofort ein Attest vorlegen? Muss er für den einen Fehltag eins nachreichen? Wird ihm unentschuldigtes Fernbleiben zur Last gelegt?

Gruß
Ultra

Namd.

Dem fiktiven Lehrer droht so erst mal nichts, außer dass von ihm ein Attest verlangt wird, falls er noch mal für einen Tag fehlt (Bei einer Abwesenheitsquote von 3,3% halte ich das für völlig absurd. Des Weiteren hat er das Gefühl, dass ihm Blaumachen vorgeworfen wird. Und das finde ich schon heftig!
Es geht auch nicht darum etwas „zu hoch zu hängen“, sondern darum, irgendwelche Einschüchterungsversuche, die leider an der Tagesordnung sind, einzudämmen.
Das Problem ist, dass die Schulleitung, immer, wenn es nicht rund läuft, Einläufe verteilt. Und ich glaube nicht, dass man sich alles gefallen lassen muss.
Heute habe ich doch jemanden bei der BezReg erreicht, es erfolgte lediglich der Hinweis auf die ADO, aber man wolle sich schlau machen, ob eine Schulleitung das darf.
Nächste Woche werde ich mehr erfahren.

Danke und bis dann,
Aragorn

Hallo,

Das Problem ist, dass die Schulleitung, immer, wenn es nicht
rund läuft, Einläufe verteilt. Und ich glaube nicht, dass man
sich alles gefallen lassen muss.

Genau solche Fälle sind es, in denen man sich den fiktiven Personalrat wendet. Den hatte ich bei meinem vorherigen Kommentar schon erwähnt, aber Du hast ihn in der Versenkung verschwinden lassen.

Pit

Das steht jedem frei, doch auch der Personalrat kann ja die Rechtslage nicht ändern. Teufelchen hat schon geschrieben, dass im Grundsatz nach drei Tagen Krankheit ein Attest vorgelegt werden muss. Diese Regel kann aber auch im Einzelfall dahingehend verschärft werden, dass dies schon am ersten Krankheitstag geschehen muss.

Siehe § 62 Abs.1 LBG NRW: Der Beamte darf dem Dienst nicht ohne Genehmigung fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen.

Da wird nun kaum ein Weg dran vorbei führen. Der Arzt wird sich über das häufigere Erscheinen eines Privatpatienten freuen.

Hallo!

Eine ausführlichere Frage ist leider nicht erschienen, daher
noch mal kurz:
Kann eine Schulleitung von mir als beamtetem Lehrer ohne
Weiteres schon bei einem Fehltag ein Attest verlangen?

Ich würde das mit dem Personalrat besprechen. Es handelt sich da ja wohl um ein Problem, das euer ganzes Kollegium betrifft.
Gruß!
H.

Moin Hannes,

den Vorschlag „Personalrat“ habe ich schon gemacht [Re^5: Dienstrecht NRW (gargas, 14.10.2010 16:54], aber darauf ist Aragorn nicht eingegangen.

Grüße
Pit

Hallo,

den Personalrat hatte ich schon befragt, die verwiesen auf die ADO (also Attest ab dem 4. Tag). Bei der Bezirksregierung konnte man mir noch nicht weiterhelfen, ob eine Schulleitung das verlangen kann.

Siehe § 62 Abs.1 LBG NRW: Der Beamte darf dem Dienst nicht
ohne Genehmigung fernbleiben. Dienstunfähigkeit infolge
Krankheit ist auf Verlangen nachzuweisen.

Klar, „auf Verlangen“. Aber wer darf das verlangen? Dass die Bezirksregierung es darf, ist klar. Aber darf es auch die Schulleitung?

Abwarten, ich werde euch informieren,
Aragorn

Moin Hannes,

Auch!

den Vorschlag „Personalrat“ habe ich schon gemacht [Re^5:
Dienstrecht NRW (gargas, 14.10.2010 16:54], aber darauf ist
Aragorn nicht eingegangen.

Entschuldigung, ich habe nicht alles gelesen.
Gruß!
H.