Hallo,
wenn ein Arbeitnehmer eindeutig für den Vertriebsinnendienst
in einem Unternehmen in Deutschland eingestellt ist und das
auch so im Arbeitsvertrag steht, kann der Arbeitgeber ihn dann
zwingen eine Dienstreise nach Israel zum Zweck der Teilnahme
an einer firmeninternen Schulung zwingen? Welche rechtlichen
Folgen können entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich weigert?
Israel ist zwar kein Krisengebiet, aber ein risikoreiches
Gebiet in Bezug auf die politische Lage und Terroranschläge
allemal.
Einzelne Dienstreisen sind immer drin, ob zum Besuch einer Schulung, oder was auch immer. Einen Arbeitsvertrag der Dienstreisen ausdrücklich ausschließt, habe ich noch nicht gesehen. Nur Einsatzwechseltätigkeiten, regelmäßige Reisetätigkeit, … wären Dinge, die ein AG nachträglich nicht so einfach im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne bisherige umfangreiche Reisetätigkeit durchdrücken könnte.
Eine einzelne Reise nach Israel zwecks Schulung ist insoweit grundsätzlich anzutreten. Ausnahmen wären da zu sehen, wo es ausdrückliche Reisewarnungen des AA gibt. Dies gilt in Bezug auf Israel aktuell für den Gaza-Streifen. Ansonsten wird nur zu erhöhter Vorsicht und zur Meidung konkreter Situationen geraten.
Gruß vom Wiz