Dienstreise ablehnen? - Folgen?

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer eindeutig für den Vertriebsinnendienst in einem Unternehmen in Deutschland eingestellt ist und das auch so im Arbeitsvertrag steht, kann der Arbeitgeber ihn dann zwingen eine Dienstreise nach Israel zum Zweck der Teilnahme an einer firmeninternen Schulung zwingen? Welche rechtlichen Folgen können entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich weigert?
Israel ist zwar kein Krisengebiet, aber ein risikoreiches Gebiet in Bezug auf die politische Lage und Terroranschläge allemal.

Ich freue mich auf Antworten.

Viele Grüße,
Alexandra

Hallo!

wenn ein Arbeitnehmer eindeutig für den Vertriebsinnendienst
in einem Unternehmen in Deutschland eingestellt ist und das
auch so im Arbeitsvertrag steht, kann der Arbeitgeber ihn dann
zwingen eine Dienstreise nach Israel zum Zweck der Teilnahme
an einer firmeninternen Schulung zwingen?

Zumindest wird man keinen Anspruch haben, dass sämtliche Schulungen im Firmengebäude erfolgen.

Welche rechtlichen
Folgen können entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich weigert?

Von Nichts über Abmahnung bis zur fristlosen Kündigung ist sicherlich alles möglich.

Israel ist zwar kein Krisengebiet, aber ein risikoreiches
Gebiet in Bezug auf die politische Lage und Terroranschläge
allemal.

Also, mir fiele kein Mittelmeeranrainer ein, bei dem ich weniger Bedenken hätte, schon allein der Flüge wegen. Höhere Sicherheitsstandards gibt es sonst doch nirgends.

Jan

Hallo,

…kann der Arbeitgeber ihn dann
zwingen eine Dienstreise nach Israel zum Zweck der Teilnahme
an einer firmeninternen Schulung zwingen?

Zwingen? So in Handschellen und abführen und in den Flieger setzen? Nein, das kann er natürlich nicht. Arbeitsrechtlich kommts drauf an, was vertraglich (oder evtl. auch tarifvertraglich) vereinbart ist. Innendienst schließt ja nicht Schulungen grundsätzlich aus, auch nicht solche, die eben nicht am Arbeitsort stattfinden.

Israel ist zwar kein Krisengebiet, aber ein risikoreiches
Gebiet in Bezug auf die politische Lage und Terroranschläge
allemal.

-> http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/Laenderinfor… könnte man dem AG ja mal ausdrucken.

Mal so interessehalber: In welcher Branche bzw. Tätigkeit würde sich das denn abspielen? (

Hallo,

wenn ein Arbeitnehmer eindeutig für den Vertriebsinnendienst
in einem Unternehmen in Deutschland eingestellt ist und das
auch so im Arbeitsvertrag steht, kann der Arbeitgeber ihn dann
zwingen eine Dienstreise nach Israel zum Zweck der Teilnahme
an einer firmeninternen Schulung zwingen? Welche rechtlichen
Folgen können entstehen, wenn der Arbeitnehmer sich weigert?
Israel ist zwar kein Krisengebiet, aber ein risikoreiches
Gebiet in Bezug auf die politische Lage und Terroranschläge
allemal.

Einzelne Dienstreisen sind immer drin, ob zum Besuch einer Schulung, oder was auch immer. Einen Arbeitsvertrag der Dienstreisen ausdrücklich ausschließt, habe ich noch nicht gesehen. Nur Einsatzwechseltätigkeiten, regelmäßige Reisetätigkeit, … wären Dinge, die ein AG nachträglich nicht so einfach im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses ohne bisherige umfangreiche Reisetätigkeit durchdrücken könnte.

Eine einzelne Reise nach Israel zwecks Schulung ist insoweit grundsätzlich anzutreten. Ausnahmen wären da zu sehen, wo es ausdrückliche Reisewarnungen des AA gibt. Dies gilt in Bezug auf Israel aktuell für den Gaza-Streifen. Ansonsten wird nur zu erhöhter Vorsicht und zur Meidung konkreter Situationen geraten.

Gruß vom Wiz