Dienstreise Arbeitgeber schikane des Arbeitnehmer

Hallo Community,

Folgender Konstrukt:

Kurz vor Beginn der Elternzeit eines AN, will der AG ihn kurzfristig auf mehrmonatige Dienstreise schicken. Im asiatischen Ausland während Corona Pandemie und erschwerten Reisebedingungen. Das ist Schikane, wegen der Elternzeit. Der Arbeitgeber (AG) sieht das nicht gern und nun hat der Arbeitnehmer (AN) Sorgen, wenn er die Reise nicht antritt, dass der AG damit einen Grund hat, trotz Elternzeit Kündigungsschutz, den AN zu kündigen.

Wie kann der AN diese Reise vermeiden, ohne sich dabei Schuldhaft zu verhalten. Bzw. die Reise auch so gestalten, dass es zu seiner familiären Situation besser passt und seinen Willen zum Reisen zeigt. Kürzere Reise insgesamt oder nicht 4 Woche am Stück, sondern von Mo. bis Fr. so dass der AN Freitag abends wieder zu Hause sein kann?

Vielleicht auch so, dass es extra teuer fuer den AG wird und es sich deswegen überlegt.

Was passiert, wenn plötzlich das Kind krank wird, die Mutter es selbst gerade nicht betreuen kann und daher der AN zur Betreuung herhalten muss und ggf. schon Reisen gebucht wurden, aber die Dienstreise nicht zum Termin angetreten werden konnte?

Zum Arbeitsverhältnis:

Ein AN sei seit 2019 im asiatischen Ausland wohnend (nicht EU und auch sonst keine Abkommen mit Deutschland). Ist in Dtl. gemeldet mit eigener Wohnung jederzeit verfügbar.

Seit März 2020 bei einer deutschen Firma beschäftigt. Volle Sozialbeiträge etc. genauso, als wäre man in Deutschland. Wurde bereits Ausland wohnend von der deutschen Firma eingestellt. Sollte Projekte in Nachbarländern des Wohnorts im Ausland leiten. Im März 2020 kurz eine Woche zu Besuch geflogen nach Deutschland bei der Firma seine Technik abholen, hallo sagen. Dann ist er zurück zu seinem Wohnort im Ausland.

Seit Mai 2020 hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf 100% Kurzarbeit gesetzt, das ging bis Januar 2021. Von Februar 2021 bis Juni 2021 auf 90% Kurzarbeit und seitdem 01.07.2021 bis 31.12.2021 auf 50% Kurzarbeit.

Nach Auffassung des AG ist der AN aktuell nicht auf Dienstreise oder auch nicht entsendet. Der AN befindet sich nach seiner Ansicht Home-Office (wo der AN das hat, ist dem AG egal).

Wegen Corona war das Reisen nicht möglich und es wurden Teile der Aufgaben (abgespeckt und aber nicht Projektleiter) per Remote wahrgenommen. War nicht optimal, aber konnten Aufgaben gut erledigt werden. Daher auch die Kurzarbeit in der Firma.

In der Zwischenzeit kam ein Kind des AN zur Welt, verheiratet im Ausland mit nicht deutscher Staatsbürgerin. Eigentlich, so waren die mdl. Absprachen, sollte es dann im kommenden Jahr los gehen mit Dienstreisen in die Nachbarländer fuer kurze Zeiten 1-2 Wochen. Das waren mdl. Absprachen mit dem Vorgesetzten. So war auch das Ziel der ursprünglichen Anstellung vor knapp 2 Jahren.

Die Dienstreise:

Nun gab es wegen einiger Missverständnisse ein Zerwürfnis mit dem Vorgesetzten, was das Vertrauen des AN völlig zerstört hat. Es wurden Dinge behauptet, die so nicht abgesprochen wurden. Der Vorgesetzte behauptet falsch. Da es keine Aufzeichnung der Gespräche gibt, sondern nur die Mitschrift des AN schwierig diese direkt zu widerlegen. Der Vorgesetzte hat hier selbst aber nichts Schriftliches.

Da das Vertrauen in die Absprachen zu den Reisen und dem Vorgesetzten nicht mehr gegeben sind, um somit kurzfristig fuer seine Familie weiter da sein zu koennen. Hat der AN Elternzeit beantragt Die Elternzeit beginnt am 27.01.22. Es bestand die Sorgen, dass der Vorgesetzte den AN sonst aus Schikane mehrere Monate auf Dienstreise gesendet hätte.

Anreise Dienstreise Planung:

Der Vorgesetzte fordert nun den AN schriftlich auf, seinen Reisepass umgehend kommenden Montag noch zur Botschaft des Nachbarlandes zu senden, wo die Dienstreise hingehen soll, so dass die Reise am 26.12. bereits beginnen kann und nach seiner Vorstellung soll die Rückreise am 22.01.22 sein.

Es werden bei der Botschaft noch Unterlagen benötigt, die der AN organisieren müsste. Der Pass und die Einladung vom Kunden im Nachbarland reichen nicht aus.

Der AN hat am 29.12.21 – 31.12.21 bereits vor Monaten 2,5 Tage Urlaub eingeplant und diese sind genehmigt.

Vorgesetzter meinte, in seiner Aufforderung der AN hätte keinen weiteren Urlaub in diesem Jahr geplant, daher könne es ja direkt los gehen am 26.12. am 24.12. solle der AN Bescheid geben zum Visum und der Vorgesetzte kann dann selbst noch die Reise fuer den AN kurzfristig buchen.

Der AN hatte wegen Geburt des Kindes im November/Dezember bereits 3 Wochen Urlaub am Stücke Der AN hat außerdem noch 1,5Tage 2021 Urlaub offen, nicht geplant fuer 2021.

Fuer 2022 stehen ihm anteilig noch 2 Tage zu, die bislang nicht geplant sind.

Der AN möchte in der aktuellen Situation mit einem Neugeborenem zu Hause und der komplizierten Reisesituation und der weiterhin bestehenden Corona Pandemie diese Dienstreise nicht antreten.

Rückreise Dienstreise:

Fuer die Rückreise zu dem Wohnort des AN werden auch wieder Genehmigungen der Botschaften, wofür der AN den Reisepass benötigt, um im Inland noch eine Wiedereinreisegenehmigung bei der Immigrationsbehörde zu erhalten. Damit kann dann Online der Antrag fuer die Einreise der Rückreise erstellt werden und die benötigten Quarantäne Hotel Buchungen.

Ist es angemessen, wenn der AN die Vollständige Planung und Sicherstellung der Hin- und Rückreise vom AG vor Antritt der Reise verlangt?

Vielen Dank,
Y

Das muss vom Arbeitsgericht per einstweiliger Verfügung entschieden werden, dass Du die Reise nicht antreten mußt.
Beim Arbeitsgericht besteht kein Anwaltzwang. Du kannst am Mo. versuchen beim für Dich zuständigen ARb.-ger. diese Verfügung zu bekommen.
Trotzdem kann ich Dir nur dringend empfehlen, irgendwo in Deiner Umgebung, bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht am Mo. noch ienen Termin in der kommenden Woche zu bekommen.
Eine weitere Möglichkeit wäre eien Krankmeldung für 5 Wochen.
ramses90

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Lebe nicht in Deutschland, muss das also alles per Email und Telefon machen. Was es mit dem Arbeitsgericht vermutlich nicht einfacher macht.
Daher vielleicht doch besser gleich per Anwalt?

Was sollten denn die Argumente gegenueber dem Arbeitsgericht sein. Ich habe Sorgen mich viel zu umschweifend auszudruecken und dann den eigentlichen Sachverhalt nicht ordentlich darstellen zu koennen.

Das glaube ich in dem Fall auch, dass der Anwalt da besser wäre.
Aber Du schreibst doch da:

ramses90

Und das ist ein Sonntag und noch dazu Weihnachten, da kann überhaupt nichts los gehen wenn der AN nicht in einer Institution angestellt ist in der in Schichten und an Sonn.- und Feiertagen gearbeitet wird!.
ramses90