Dienstreise - besteht Übernachtungspflicht?

Hallo,

angenommen, ein Angestellter muss zu einer 2-tägigen Konferenz, deren Austragungsort ca. 2 Fahrstunden vom Wohnsitz des Angestellten entfernt liegt.

Kann der AG den Angestellten zwingen, am Veranstaltungsort zu übernachten oder kann der Angestellte auch nach Hause fahren und am nächsten Tag wieder hinfahren (die Konferenz geht von 9-17 Uhr, pendeln ist also durchaus möglich)?

Macht es einen Unterschied, ob ein Dienstwagen oder ein Privatauto benutzt wird?

Wäre sehr dankbar, wenn jemand eine Antwort wüsste, da ich den Verdacht habe, dass es sich bei diesem Übernachtungszwang um reine Schickane handelt!

Anna.

Hallo.

Kann der AG den Angestellten zwingen, am Veranstaltungsort zu
übernachten oder kann der Angestellte auch nach Hause fahren
und am nächsten Tag wieder hinfahren (die Konferenz geht von
9-17 Uhr, pendeln ist also durchaus möglich)?

Natürlich kann der Arbeitgeber einen „Zwang“ ausüben - aber nur, wenn das Abendprogramm zur Arbeitszeit gehört und auch entsprechend bezahlt wird. Was nicht Arbeitszeit ist, geht den AG nix an. Ob der AN seine Freizeit auf der Autobahn Bonn-Rom-Bagdad-Posemuckel verbringt, ist dessen Privatsache. Für das rechtzeitige Wiedererscheinen am 2. Tag ist der AN dann natürlich wieder selbst verantwortlich - das gilt aber auch bei heftigem Besäufnis am Veranstaltungsort mit entsprechender Zombifizierung am 2. Tag …

Macht es einen Unterschied, ob ein Dienstwagen oder ein
Privatauto benutzt wird?

Ja, es „macht“ einen. Das Dienstauto steht für private Vergnügungen nicht zur Verfügung, es sei denn, die private Nutzung ist ausdrücklich geregelt / erlaubt. Also für die Heimfahrt am 1. und die Anfahrt am 2. Tag schön den Privatwagen nehmen, gelle? Auf die praktische Umsetzung bin ich gespannt …

reine Schickane

So schick ist diese nicht, dass man sie mit ck schreiben müsste.

Als kleine Argumentationshilfe für das nächste Gespräch über das Thema :

  • Hotelübernachtung ist vermutlich teurer als 2x2 Stunden Autobenutzung (wenn natürlich Komplettangebot, dann Pfeifendeckel).

  • Spesenersatz vs. Entfall Frühstück / Abendessen => dito.

Schwierig wird es, wenn zu der Veranstaltung noch irgendwelche halboffiziellen Dinge, wie gemeinsames Abendessen oder Eintänzerschulung im örtlichen Rotlichtviertel, gehören; sprich, wenn derlei im Veranstaltungsprogramm aufgeführt ist. Hier kann der AG mit einigem Recht behaupten, dass dergleichen dazugehört; eine rechtliche Verpflichtung besteht aber m.E. erst dann, wenn auch diese Dinge bezahlte Arbeitszeit sind …

Gruß kw

Hallo kw,

danke für die schnelle Antwort.

Da es keinerlei Abendprogramm gibt (ab 17:00 Uhr geht jeder seine eigenen Wege) und auch die Anwesenheit weder extra vergütet noch als Arbeitszeit gerechnet wird, bin ich auch davon ausgegangen, dass der AG die Übernachtung nicht anordnen kann.

Aber er versucht es zumindest (wie gesagt, es ist reine Schikane!).

Also fahre ich mit meinem eigenen PKW und er kann mir nichts anhaben! :smile:

Danke nochmals, Anna.

Hallo

Gibt er denn einen Grund für sein Anliegen an?

Gruß,
LeoLo

Hi,

der Chef wird ein Verhältnis mit der Frau eines Mitarbeiters haben und den Mitarbeiter über Nacht auf Eis legen wollen.

nicki :smile:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, einen Grund hat er nicht angegeben. Er ordnet es einfach an und ich habe zu spuren - zumindest stellt er sich das so vor.

>Der Arbeitnehmer müsste übernachten, wenn sonst eine Arbeitszeit incl. Reisezeit von mehr als 10 Stunden entsteht, ansonsten käme der AG seiner Fürsorgepflicht nicht nach. Ferner müsste der AN dazwischen 11 h Ruhezeit einhalten, was mit der Fahrerei schwerlich möglich wäre…

Hallo,

angenommen, ein Angestellter muss zu einer 2-tägigen
Konferenz, deren Austragungsort ca. 2 Fahrstunden vom Wohnsitz
des Angestellten entfernt liegt.

Kann der AG den Angestellten zwingen, am Veranstaltungsort zu
übernachten oder kann der Angestellte auch nach Hause fahren
und am nächsten Tag wieder hinfahren (die Konferenz geht von
9-17 Uhr, pendeln ist also durchaus möglich)?

Macht es einen Unterschied, ob ein Dienstwagen oder ein
Privatauto benutzt wird?

Wäre sehr dankbar, wenn jemand eine Antwort wüsste, da ich den
Verdacht habe, dass es sich bei diesem Übernachtungszwang um
reine Schickane handelt!

Anna.

Hallo, Roger

>Der Arbeitnehmer müsste übernachten, wenn sonst eine
Arbeitszeit incl. Reisezeit von mehr als 10 Stunden entsteht,

bist du dir da sicher?
Bei all meinen Fort- und Weiterbildungen wurde die An- und Abreisezeit nie als Arbeitszeit gewertet.

Gruß
karin

Hallo, also ich kenns von etlichen Firmen soi…ansonsten gilt die Arbeitszeitordnung…auch mit den Ruhepausen