Müssen Arbeitnehmer Dienstreisen in der Steuererklärung angeben? Oder ist dies anderweitig sinnvoll, wenn zum Beispiel mehrere Dienstreisen angefallen sind (Hotel hat der Arbeitgeber bezahlt, für Fahrten mit dem Privat-Pkw wurde eine Kilometerpauschale bezahlt), aber in der Steuerbescheinigung insgesamt nur geringe Verpflegungszuschüsse eingetragen sind (obwohl mehr ausbezahlt wurden)?
Es soll auf keinen Fall etwas doppelt abgerechnet werden. Falls aber ansonsten reine Fahrtkostenerstattungen, Verpflegungspauschalen o.ä. plötzlich versteuert werden, würde ich sie angeben wollen.