Dienstreisen und Probleme des AN damit

Hallo,

aus gegebenem Anlass (Diskussion unter Kollegen):

Wie kurzfristig darf ein Arbeitgeber eine Dienstreise anordnen? Im Arbeitsvertrag wäre ein Arbeitsort (Großraum einer deutschen Stadt) festgelegt, nach Absprache behält sich der Arbeitgeber den Einsatz an andere Orten vor.

Reicht es 5 Arbeitstage vorher dies anzukündigen / anzuordene. Kann mit dem Passus in Vertrag die Dienstreise vom AN auch verweigert werden? Was bedeutet „nach Absprache“ also konkret?

Weitere Rahmenbedingungen: Kleine Firma, weniger als 20 Mitarbeiter, kein Betriebsrat.

Eine weitere Frage: angenommen ein Arbeitnehmer wäre viele Jahre hinweg nur im vereinbartem Großraum eingesetzt worden und leidet unter Flugangst. Dürfte eine Flugreise angeordnet werden? Selbe Bedingungen wie oben.

Danke für Antworten.

Viele Grüße,
Frank

Hallo

Reicht es 5 Arbeitstage vorher dies anzukündigen / anzuordene.

Zumindest genügt dies der im TzBfG genannten Vorankündigungsfrist von 4 Tagen.

Kann mit dem Passus in Vertrag die Dienstreise vom AN auch
verweigert werden? Was bedeutet „nach Absprache“ also konkret?

Das entscheidet im Streitfalle ein Richter, wobei der AG Gefahr läuft, wegen der Unklarheit der Formulierung baden zu gehen (Vertragskontrolle).

Weitere Rahmenbedingungen: Kleine Firma, weniger als 20
Mitarbeiter, kein Betriebsrat.

Dann besteht nach 6 Monaten zumindest Kündigungsschutz.

Eine weitere Frage: angenommen ein Arbeitnehmer wäre viele
Jahre hinweg nur im vereinbartem Großraum eingesetzt worden
und leidet unter Flugangst. Dürfte eine Flugreise angeordnet
werden? Selbe Bedingungen wie oben.

Flugangst ist kein Argument, eine Dienstreise abzulehnen. Da müsste schon ein schweres Trauma attestiert werden. Zudem blieben dann ja noch alternative Beförderungsmöglichkeiten…

Gruß,
LeoLo

Wo kann man nachlesen, dass Flugangst (Panikattacken!) kein Grund sind eine Dienstreise zu verweigern? Nach USA kann man z.B. wohl kaum anders hinkommen - jedenfalls in annehmbarer Zeit.

Und iwe sieht es aus, wenn ein AG nur aus Kostengründen auf einen Flug mit einer Billigairline besteht?

Weiter angenommen ein AN verweigert eine Dienstreise mit dem Flugzeug, was kann ihm passieren? Abmahnung, Kündigung … ?

Danke schon mal!

Hallo

Wo kann man nachlesen, dass Flugangst (Panikattacken!) kein
Grund sind eine Dienstreise zu verweigern?

Es scheint inzwischen urtypisch deutsch zu sein, alles nachlesen zu wollen… Stell Dir mal vor jemand behauptet, er habe Autoangst oder Schreibmaschinenpapierangst oder Arbeitsangst… Anders herum wird ein Schuh daraus. Wenn jemand sich auf den Standpunkt stellt, er habe das Recht, die Dienstreise wegen seiner Flugangst zu verweigern, dann möge dieser jemand bitte den Nachweis dafür liefern. Sofern die Dienstreise vertraglich und über das Direktionsrecht des AG gedeckt ist, kann man also seine Pflicht, diese durchzuführen, zum Beispiel im Arbeitsvertrag nachlesen, inklusive BGB §§ 611 ff. http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/BJNR001950896…

Wie erwähnt, sobald wir in krankhafte Angstzustände übertreten, die traumatische Ausmaße erreichen, kann hier ein Grund vorliegen, dieses Beförderungsmittel abzulehnen. Für den AG kann sich im individuellen Einzelfalle je nach Gesamtbetrachtung dann aber evtl die Frage nach einer personenbedingten Änderungs- oder Beendigungskündigung stellen. Es mag durchaus nachvollziehbar sein, daß ein international agierender Vertriebler bei Flugangst so wertvoll sein könnte wie ein Berufskraftfahrer ohne Führerschein. Resultat könnte eine Kündigung bzw vorab die Änderungskündigung in den Innendienst sein.

Nach USA kann man
z.B. wohl kaum anders hinkommen - jedenfalls in annehmbarer
Zeit.

Ok, suchen wir uns einfach extreme Fälle raus. Auf den Mond kommt man mit einer Rakete besser hin als mit dem Zug. Bei Raketenangst wäre daher die von Dir offensichtlich erwartete Wunschantwort zu geben.

Und iwe sieht es aus, wenn ein AG nur aus Kostengründen auf
einen Flug mit einer Billigairline besteht?

Wie soll das aussehen? Gibt es neben der Flugangst noch die Economy-Angst?

Weiter angenommen ein AN verweigert eine Dienstreise mit dem
Flugzeug, was kann ihm passieren? Abmahnung, Kündigung … ?

Beides ist möglich. Siehe oben. Von „der AG zeigt sich verständnisvoll“ bis „fristlose Kündigung“ ist alles denkbar, also auch eine Änderungskündigung, eine Ermahnung, eine Abmahnung, ein alternatives Beförderungsmittel, was auch immer.

Gruß,
LeoLo