Schönen guten Tage,
ich hätte da eine Frage,da jeder zu diesem Thema was anderes sagt. Es handelt sich dabei um die Übergangsbeihilfe nach der Entlassung der Dienstunfähigkeit.
Ich wurde am 1.4.2011 eingezogen, habe mich dann verletzt und wurde vom Truppenarzt ins DU-Verfahren reingeschoben.
Jetzt werde ich am 30.9.2011 offizell entlassen. Steht mir da deine Übergangsbeihilfe bzw. ein letzes Gehalt zu? Oder ist dies nicht der Fall? Würde mich über Antworten freuen
mfg.