Hallo,ich bin ein 38-jähriger Beamter auf Lebenszeit und möchte mich gerne gegen Dienstunfähigkeit versichern.Nun suche ich einen Versicherer,der eine sog. echte DU-Klausel anbietet die ungefähr so lauten sollte:
„Bei Beamten des öffentlichen Dienstes gilt die Versetzung in den Ruhestand wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit bzw. die Entlassung wegen allgemeiner Dienstunfähigkeit als Berufsunfähigkeit“.Ziel ist also, dass eine Versetzung in den Ruhestand ausreicht und nicht noch eigene Prüfungen durch den Versicherer durchgeführt werden.Kennen Sie eine Versicherung, die eine solche DU-Versicherung anbietet?Mit freundlichen Grüßen H.
Hallo Hr. Wolff,
die ist so nicht mehr wirklich zu finden. Entscheidend sind aber neben der Klausel noch eine Reihe von anderen Faktoren
Dabei ist es auch davon abhängig, welche Art von Beamter Sie sind.
Sp pauschal werden Sie daher keinen Tipp bekommen.
Sven Hennig
online-bu.de
Guten Tag,
Gesellschaften mit echten DU Klauseln sind selten geworden. Auch kommt es darauf an in welchem Beruf Sie verbeamtet wurden bzw. welchem Bundesland. Am ehesten werden Sie bei der AXA DBV bzw. Nürnberger fündig, die Anbieter Barmenia und Ergo haben ihre Klauseln eliminiert bzw. modifiziert. Aufgrund Ihres Alters könnte man auch prüfen, ob eine reine BU in Frage käme, dann wäre aufgrund des Bedingungswerks auch die alte Leipziger zu analysieren. Weiterführende Aussagen sind mangels Kenntnis Ihres Berufes und mangels Kenntnis wie Sie KT abgesichert haben jetzt nicht möglich und wären Gegenstand einer persönlichen Beratung. Sollten Sie daran Intersse haben, so können Sie mich gerne kontaktieren.
Viele Grüße
Christian Müller
Dipl. Kfm. | Geschaeftsführer
RWM Group
Wilhelmshoeher Allee 191
34121 Kassel
www.rwmgroup.de
Cell 0160 5523672
[email protected]
Guten Tag Herr Wolff,
ich würde Ihnen gerne weiterhelfen;
können wir uns kurz telefonisch besprechen, um einige Dinge vorab zu klären.
Sie erreichen mich unter 02234-4308967
Wie lautet Ihre Nummer?
MFG
Ralph Bleister
Hallo,
vielen Dank für Ihre Anfrage! Es gibt in Deutschland nur 4 Versicherer, die eine sog. „echte“ Dienstunfähigkeitsklausel anbieten, das eine ist die Debeka, Signal Iduna, Hamburg Mannheimer, und zuletzt die Nürnberger! Ich würde mir einen Versicherer suchen, der sich mit dem Beamtenklientel genauestens auskennt und schon lange auf dem Markt ist, denn nur dann werden Sie bei einem Leistungsfall keine Probleme haben!
Mit freundlichen Grüssen
Reuschel Jürgen
Debeka VVaG
Hallo,
bei der Nürnberger.
Dienstunfähigkeit laut Beamtengesetz ist Versicherungsfall.
Hinweise:
- möglichst nur eine Risikoabsicherung, keinen Sparanteil in der Police: Grund: bis zur Auszahlung ist das Geld sowieso wertlos, da bis dahin vermutlich eine neue Währung da ist und auch der §89 VAG angewendet werden wird. Warum dann Guthaben ansparen, was mir gar nicht gehört.
- eine Versicherung ist eine Gemeinschaft, um Bedrohungen abzufedern. Da gehört es sich m.E., dass die Gesellschaft im Zuge der Verantwortlichkeit für die Mitversichertengemeinschaft prüft, ob wirklich ein Versicherungsfall vorliegt. Das dass in der aktuellen Gesellschaft nicht unbedingt mehrheitsfähig ist, ist mir auch klar. Aber das heißt noch lange nicht, daß man es auch selbst durchzieht. (nicht persönlich nehmen)
- zur Rechtslage der Beamten einfach mal im web Schulklasse 9A als pdf suchen und anschauen (alles selbst nachprüfen !!!)
Happy Woche
JOs
Hallo
die meisten Versicherer haben genau diese Klausel entfernt- es gibt sie noch bei der Nürnberger und AXA DBV.
Wobei mann auch hier beachten muß das es bei einigen Versicherern eine max. Rentenbegrenzung von 1000,- € gibt.
Gerne sende ich Ihnen genauere infos unter meiner E-Mailadresse: [email protected].
Viele Grüße
Esther Riehl-Müller
Hallo!
die bietet kaum einer an aber heute ist Ihr Glückstag!!
Über meine Agentur wird die „echte“ DU versichert!!!
Weitere Infos gerne per Mail!!
Hallo!
die bietet kaum einer an aber heute ist Ihr Glückstag!!
Über meine Agentur wird die „echte“ DU versichert!!!
Weitere Infos gerne per Mail!!
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Versicherungsfachmann
Thomas Wolter
_________________________
SIGNAL IDUNA Agentur Thomas Wolter
Anna-Seghers-Str. 125
28279 Bremen-Habenhausen
Öffnungszeiten:
nach Vereinbarung
Telefon: 0421 - 4 36 63 - 43
Telefax: 0421 - 4 36 63 - 44
Mobil: 0171 - 6 81 59 38
Hallo Holger,
der Versicherer, aus deren Bedingungen Sie in der Frage zitiert haben, hat diese Regelung bis September 2010 so angeboten. Danach wurden die Bedingungen insofern geändert, dass diese DU-Klausel nur bis einschließlich des 45. Lebensjahres gilt. Danach wird der Leistungsanspruch direkt nach dem Grad der Berufsunfähigkeit geprüft. Es gibt etliche „Informationsseiten“ im Netz, die diese Änderung noch nicht bemerkt haben.
Andere Versicherer schränken insofern ein, dass die „allgemeine Dienstunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen“ als Berufsunfähigkeit anerkannt wird. Durch den Zusatz erhält der Versicherer sich die Deutungshoheit und die Möglichkeit der Nachprüfung. Die DU-Welle im Nachgang der Bahn- und Post-Privatisierungen hat die Versicherer dazu veranlasst.
Verträge mit DU-Klausel werden nur noch von wenigen Versicherern angeboten, der Markt ist also recht übersichtlich.
Für Beamte im Vollzugsdienst (Polizei, Zoll, Feuerwehr, …) sind noch Besonderheiten zu berücksichtigen.
Viele Grüße
oscar.
Hallo,
es gibt nicht viele Versicherer, die so eine echte Klausel anbieten, allerdings doch eine Handvoll. Allerdings wird diese Klausel auch zunehmend unwichtiger, da eine Versetzung in den Ruhestand wegen DU auch bei BaL in den letzten Jahren restriktiver behandelt wird und teilweise erst dann eintritt, wenn auch ein normales Bedingungswerk auf BU erkennen würde. Der Bund und die Länder können es sich inzwischen auch nicht mehr leisten, ihre BaL recht kulant in den Ruhestand zu schicken. Da jedoch die pure Nennung einiger Anbieter ohne weitere fachliche Beratung nicht das ist, was ich bei diesem existentiellen Absicherungsthema BU/DU als sinnvoll erachte, suchen Sie sich bitte einen Berater, der Ihnen in Höhe und Dauer passende Angebote erstellen und vergleichen kann. Ein Fachmann kann Ihnen auch erklären, was in den Bedingungen und Klauseln steht, denn dort gibt es teils gravierende Unterschiede, die ein Kunde fachlich selbst nicht einordnen kann.
Mit besten Grüßen
Hallo Herr Wolff,
in Ihrem Falle und den Vorgaben würde ich vorab mal sagen:
DBV. Die verzichten bei Beamten auf Lebenszeit ebenfalls sogar auf die konkrete Verweisung.
Allerdings, Beamter auf Lebenszeit ist ein weiter Begriff. Was machen Sie genau? Denn bei uniformierten Beamten sollten Sie zur allgemeinen DU noch die spezielle DU beachten, damit keine Lücken entstehen und Sie nicht irgendwann im Regen stehen.
Also, wenn noch Fragen sind, können Sie sich gerne melden. Für ein konkretes Angebot ebenfalls.
Gruß
U. Kappl
Hallo Herr Wolff,
können Sie mir einmal Ihre e-mail-Adresse mitteilen?
meine lautet: [email protected] oder
[email protected]
dann kann es etwas weitergehen, obwohl ich bis nächste Woche im Ausland bin.
Ralph Bleister
Hallo Holger,
da kann ich dir weiter helfen.
Dazu die wichtigsten Versicherungsbedingungen unserer Dienstunfähigkeitsabsicherung schreib ich dir auf:
Beginn des Leistungsanspruches
(5) Der Anspruch auf Rente und Beitragsbefreiung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Berufs-/Dienstunfähigkeit eintritt.
§ 2a Wann liegt allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung vor?
(1) Allgemeine Dienstunfähigkeit im Sinne dieser Versicherung liegt vor, wenn die versicherte Person als Beamter ausschließlich wegen medizinisch festgestellter allgemeiner Dienstunfähigkeit entlassen bzw. in den Ruhestand versetzt wird. Die versicherte Leistung wird ab dem Zeitpunkt der Entlassung bzw. der Versetzung in den Ruhestand gezahlt.
Der in den Ruhestand versetzte Beamte erhält die versicherten Leistungen solange er den fortlaufenden Erhalt von Bezügen (Ruhegehalt, Unterhaltsbeitrag oder Unfallruhegehalt)
nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachweist.
Solltest Du jedoch kein Verwaltungsbeamter sondern im Sicherheitsbereich tätig sein gibt es eine Zusatzvereinbarung
Zusatzvereinbarung für den Einschluss des speziellen Dienstunfähigkeitsrisikos, insbesondere bei Mitgliedern der Bundespolizei, der Feuerwehren sowie des Polizei-,
Justiz- und Zollvollzugsdienstes:
§ 2 Was gilt für Beamte auf Lebenszeit?
Bei einem versicherten Beamten auf Lebenszeit leisten wir in Abänderung der ihrem Vertrag zu Grunde liegenden Besonderen Bedingungen für die selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos
(BV)/Allgemeinen Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-
Zusatzversicherung mit Einschluss des allgemeinen Dienstunfähigkeitsrisikos (BUZ) auch, wenn der versicherte Beamte ausschließlich wegen seines Gesundheitszustands
wegen medizinisch festgestellter spezieller Dienstunfähigkeit
vor Erreichen der gesetzlich vorgeschriebenen Altersgrenze in den Ruhestand versetzt worden ist und solange Ruhegehalt oder ein Unterhaltsbeitrag im Sinn des Beamtenversorgungsgesetzes
bezogen wird, was uns durch den fortlaufenden
Erhalt von Bezügen nach dem Beamtenversorgungsgesetz nachzuweisen ist.
Dies gilt nicht, wenn die versicherte Person bei Weiterbestehen der allgemeinen Dienstfähigkeit in eine andere Beamtenlaufbahn übernommen werden kann und eine Übernahme angeboten wird. Ist bei einem solchen Laufbahnwechsel für die Übertragung eines gleichwertigen Dienstpostens eine Ausbildung erforderlich,
leisten wir während der Ausbildungszeit, jedoch längstens für einen Zeitraum von 36 Monaten.
Die kompletten Vertragsbedingungen schicke ich dir gerne zu.
Wenn gewünscht einfach bei mir melden, mit Email-Adresse.
In dem Vertrag kann auch eine Teildienstunfähigkeit mit eingeschlossen werden.
Informationen dazu findest Du auch bei Stiftung-Warentest:
https://www.test.de/Serie-Klauseln-verstehen-Teil-7-…
Viele Grüße!
Norbert Uhrig
Versicherungsfachmann (BWV)
Spezialist für den öffentlichen Dienst
Deutsche Beamten Versicherung
Bezirksvertretung der AXA
Am Contersiegel 26
67697 Otterberg
Email: [email protected]
PS: ich kann dir auch einen Kollegen aus deiner Nähe benennen.