hi mathias,
Wäre es denkbar, für die Dienstwagenbesteuerung den
Zweitwohnsitz anzugeben, falls dieser näher am Dienstsitz ist
als der Erstwohnsitz?
Hintergrund ist, daß man ja einen Dienstwagen mit 1% des
Bruttoneuwertes versteuert und zusätzlich noch ca. 0,08€
(stimmt das?) pro Kilometer Arbeitsweg versteuern muß.
zuerst sind es nicht 8ct / km in jedem fall. vielleicht in deinem. es sind vielmehr 0,03% des bruttolistenpreises x entfernungskm im monat.
gibst du nun in deinem lohnbüro (vom arbeitgeber das) an, das du staat wohnsitz X nun den sitz Y hast, der viel dichter dran ist am arbeitsplatz als vorher, dann zahlst du weniger steuern auf weniger geldwerten vorteil. jedoch raubst du dich auch der möglichkeiten werbungskosten für fahrten der weiter entfernten wohnung anzusetzen bei der ESTE!
es kommt auf eine genaue berechnung drauf an. gehen wir mal von einem PKW mit 20.000 € BLP aus. und einer entfernung von 50 bzw. 30km von der arbeit.
du hast dann auf jeden fall je monat 200 €
- 20.000 * 0,03% * 50 = 300 € insgesamt also 500 € geldw. vort.
hierauf zahlst du nun LSt und SV.
das wären also 20% SV (ca.) und sagen wir einmal als beispiel 35% LSt (soli aussen vor gelassen).
macht also 100,- SV und 175,- LSt.
bei der kürzeren variante hast du nur
- 20.000 * 0,03% * 30 = 180 €, also 380,- geldw. vorteil.
das macht bei gleichen %saetzen wie oben 76,- SV und 133,- LSt
die ersparnis beträgt hier also 66,- euro.
gleichzeitig kannst du jetzt natuerlich auch bei der EStE nur 30km entfernungspauschale ansetzen, alles andere wäre unglaubwürdig und würde nur auf mangelhaften lohnsteuerabzug hinweisen …
also 20km weniger entfernung machen hier also 20 * 0,40 € * 20 arbeitstage = 160,- euro weniger WK im monat… dies bedeutet bei 35% steuersatz (w.o.) eine einbuße von 56,- euro. in diesem bsp. ist es also günstiger. das problem ist hier eindeutig der SV abzug, denn den bekommt man durch werbungskosten nicht gemindert 
ergo berechne anhand deiner zahlen das genau…
zweite möglichkeit: gibst du beim AG beide wohnsitze an, wird vom kürzeren die 0,03% methode angewandt und für jede tatsaechliche fahrt von/zur arbeit zur weiter entfernten whg. werden oben drauf nochmals 0,002% drauf (ACHTUNG ZWEI NULLEN NACH DEM KOMMA!). die anzahl der fahrten musst du natuerlich der lohnrechnung mtl. mitteilen bzw. du sagts von vornherein immer zum wochenende gehts zu weiterentfernten (also montags / freitags) usw.
hiermit verkompliziert sich die ganze obige rechnung erneut, da man hier weitere gestaltungsdimensionen bekommt …
also, wenn HÜH in der lohnrechnung, dann geht nicht HOTT in der steuererklärung, das bringt nur probleme!
gruss vom
showbee