Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer wechselt den Arbeitgeber während des Kalendermonats: Er hat beim alten Arbeitgeber seinen Dienstwagen bis zum 10. des Monats zur Verfügung und übernimmt beim neuen ein Fahrzeug ab dem 13. desselben Monats. Sein alter Arbeitgeber hat auf der Abrechnung den geldwerten Vorteil für den ganzen Monat abgezogen. Der neue ebenfalls.
Wie kann der Arbeitnehmer der Mehrfachbesteuerung entkommen, oder ist das einfach nur persönliches Pech?
Grüße & Dank für Eure Antworten!
Günther