Dienstwagen nach Lohnfortzahlung

mal angenommen, ein Mitarbeiter hat 2017 keinen einzigen Tag gearbeitet. Nach Absprache mit dem Arbeitgeber könnte der Dienstwagen weiter benutzt und die Tankbelege eingereicht werden. Im darauf folgenden Jahr würde dann dem Arbeitgeber allerdings einfallen, dass er dem Mitarbeiter die gesamten KFZ-Kosten gegenrechnen will. Sprich: alle Leasingraten, die KFZ-Versicherung und -Steuer, sowie die vorher bereits ausbezahlten Tankbelege.

Wäre der Arbeitgeber tatsächlich berechtigt, für den freiwillig überlassenen Dienstwagen im Nachhinein eine Rechnung aufzumachen?

Grüße
Danny.67

Hallo,

ohne Kenntnis der vertraglichen Grundlagen der Dienstwagengewährung ist eine seriöse Antwort nicht möglich.

Tendenziell kann nur gesagt werden, daß auch lange AU nichts an den vertraglichen Vereinbarungen ändert - insbesondere dann nicht, wenn die Privatnutzung ausdrücklich gestattet ist.

&Tschüß
Wolfgang

Hallo Wolfgang,

danke für die Rückmeldung.

Im KFZ-Nutzungsertrag steht wörtlich "Das Dienstfahrzeug kann auch zu Privatfahrten genutzt werden. Betrieb-s, Unterhalts- und Wartungskosten trägt die Firma.

Auslöser ist meiner Meinung nach, dass die Buchhaltung „Probleme“ hat, die Kosten steuerlich verbuchen zu können, da keine überwiegend geschäftliche Nutzung des Fahrzeugs vorliegt.

Über die Tankbelege könnte man ja reden. Obwohl hier ausdrücklich während der Krankheit gesagt wurde, dass diese in der Firma eingereicht werden können.

Ich stelle in Frage, dass eine Aufrechnung der Leasingkosten, KFZ-Steuer und -Versicherung rechtlich nicht haltbar sind. Leider habe ich im Netz nirgendwo etwas hierzu gefunden.

Es gibt für jeden Monat eine Gehaltsabrechnung über den geldwerten Vorteil des Fahrzeugs. Von daher lief alles korrekt ab.

Grüße
Danny.67

Hallo,

es sollte eigentlich klar sein, daß dieser Textschnipsel

nicht ausreicht, um den Gesamtanspruch bewerten zu können.
Ist es denn so schwer, den gesamten Passus zur Dienstwagenbereitstellung und -nutzung ggfs. anonymisiert im Wortlaut einzustellen, wenn man schon für lau anderer Leute Wissen abgreifen will statt einen Fachanwalt (gegen Bezahlung) in Anspruch zu nehmen ?
So vergeht mir jedenfalls jegliche Lust zu helfen.

Kopfschüttelnd
Wolfgang

Hi!

Abgesehen von dem, was Wolfgang sehr treffend geantwortet hat …

Damit allein ist es im Krankengeldbezug nicht getan, denn mir persönlich fällt selbst im Idealfall der ersten Tätigkeitsstätte am Wohnort kein PKW mit einem Listenpreis von 5.000,-€ ein.

https://www.buzer.de/gesetz/7088/a140853.htm

Unabhängig davon können einem Arbeitnehmer die Fähigkeiten der Buchhaltungsmitarbeiter egal sein.

Gruß
Guido

danke für den Link. Dieser beantwortet mir meine eingehens gestellt Frage ebenso wenig, wie die Antwort von Wolfgang.

Wie sich errechnet, ob der geldwerte Vorteil aus dem KFZ sozialversicherungspflichtig ist, oder nicht, ist mir bekannt.
Es ging mir hier auch nie um eine Fachberatung. Sollte ich diese benötigen, gehe ich zum Fachanwalt für Arbeitsrecht und frage nicht in einem öffentlichen Forum Menschen, deren Qualifikation ich nicht kenne. Ebenos kennt hier niemand meine Qualifikation. Daher ist für mich fraglich, warum man hier meine Fähigkeiten zur Beurteilung von Buchhaltungsmitarbeitern in Frage stellt. Blöd, dass ich auch dem Steuerfach komme …

Zu Frage, ob es so schwer ist den gesamten Pasus hier rein zu stellen? Ja, da es sich um ein 2seitiges Dokument handelt und ich auch eine fachanwaltlichte Beratung hier erwarte.

Danke Wolfgang, danke Guido … ich habe niemanden gezwungen zu antworten und ich wollte mir hier auch kein kostenlose Fachberatung „erschleichen.“

Da meine Frage bzgl. der rechtmäßigkeit der Gegenrechnung von Leasingraten offensichtlich nicht beantwortet werden kann, bitte ich den Beitrag zu schließen.

danke an die Administratoren

Das ist - wie bereits erwähnt - auch nicht möglich.

Sei mir nicht böse, aber das halte ich ganz einfach für ein Gerücht.
Hättest du die dafür notwendigen Kenntnisse, wüsstest du auch um die rechtliche Auslegung deines Vertrags - dafür sind Abrechnung und Personalwesen einfach zu sehr verknüpft.

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Nun ja, hier haben zwei wirklich gute Experten geantwortet. Und die werden es tunlichst vermeiden, Sachverhalte zu beurteilen, die zumindest unvollständig sind. Alles andere wäre Kaffeesatzleserei. Wenn du dich dazu aufraffen könntest, das komplette Dokument hochzuladen, könnten dir die beiden auch bestimmt helfen. Ein aus dem Zusammenhang gerissener Satz nützt zur Beurteilung nichts.
Der Link von Guido zeigt übrigens eine große Problematik in der Lohnabrechnung bei gleichzeitigem Krankengeldbezug auf und war als Zusatzinformation gedacht. Zumindest der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte wäre in dieser Konstellation fragwürdig. Aber da du dich ja auskennst…

Soon

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ich will keine steuerliche Beratung! … hier gibt es keine Fragen!

Lasst es gut sein, ich verzichte auf weitere Antworten. Leider kann ich den Beitrag nicht schließen, andernfalls würde ich das tun.