Ist etwas verzwickt, aber ich versuche es einfach mal. Wurde ja bisher nix geschrieben, also gebe ich mal meinen Senf dazu, weil ich selbst mal aus persönlichem und aktuellem Anlaß in diesem Wirrwarr rumfummeln mußte.
Grundsätzlich gibt es schon mal Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft. Wenn ich mal von Rufbereitschaft ausgehe, dann muß der Arbeitnehmer für den Arbeitgeber erreichbar sein; sonst muß er ihm melden, daß er nicht sich nicht am gewöhnlichen Ort aufhält. Oder der AG muß sich eben einen anderen Mitarbeiter suchen, wenn ihm das nicht paßt, daß der AN mal einen Kurztrip zu Tante Uschi unternimmt oder sein Wochenende in Amsterdam verbringt. Und da kann der AG den AN nicht zu zwingen. Bei Bereitschaftsdienst sieht es wieder anders aus; da sagt der Chef, wo der AN sich im Betrieb oder außerhalb aufzuhalten hat und dementsprechend ist es dann wieder Arbeitszeit.
Weiterhin befindet sich der AN ja zu diesem Zeitpunkt (Rufbereitschaft) in seiner Ruhezeit und wird nur angerufen, wenn er wirklich benötigt wird. Also auch keine Arbeitszeit.
Dann kann der AG natürlich auch noch selbst bestimmen, ob und wem er einen Dienstwagen zur Verfügung stellen möchte. Sonst müßte der AN ja auch mit seinem Wagen zur Arbeit fahren. Und da der AN ja nun in seiner Ruhezeit ist, braucht er ja grundsätzlich schon mal kein Auto der Firma und der Wagen könnte auch anders eingesetzt werden.
Außerdem ist die Überlassung des Dienstwagens (wenn es korrekt zugeht) für die anderen Arbeitnehmer auch ein schlechtes Geschäft, wenn sie nur 3 km entfernt wohnen und den Wagen auch für Privatfahrten nutzen dürfen. Da kommt dann wieder die 1%-Pauschalversteuerung + 0,03% ins Spiel die beim Finanzamt für die Privatnutzung veranschlagt wird.
Ein weiterer Grund könnte auch sein, daß es sich um ein Leasingfahrzeug handelt und die km-Grenze bald erreicht ist und der Wagen deshalb „geschont“ werden soll, um die Kosten bei der Rückgabe zu verringern.
Also man kann da viel spekulieren. Diese Bereitschafts-Arten sind wirklich schwierig aufzudröseln und sind recht komplex, das fängt schon bei der Vergütung an und hört beim Arbeitszeitgesetz auf.
Ich hoffe, Du konntest nun etwas von meinem Geblubber hier gebrauchen 