Dienstwagen

Hallo!

Ein Arbeit suchender hat eine Teilzeitstelle angeboten bekommen.
Der Arbeitsort ist allerdings 50 KM weit entfernt.

Würde dieser diese Strecke jeden Tag mit dem Auto zurücklegen, würde vom Teilzeitgehalt zum Leben 0 Cent übrig bleiben.

Der AG bietet zur Entlastung einen Dienstwagen an.

Was würde dies für den AN gegenüber dem Finanzamt bedeuten?
Wie versteuern, wenn das Gehalt gerade mal zum Leben reicht?

Das ist ziemlich bescheuert, weil durch den Firmenwagen auch das Steuer- und SV-Brutto erhöht wird, entsprechend mehr Steuern und Sozialversicherung für den AN anfallen und der AG obendrein noch mit gut 20% bei der SV mit im Boot sitzt. Der AN hat dann zwar ein bisschen mehr netto, aber durch die Erfassung des Fahrzeuges als geldwerten Vorteil nach dem Netto noch den Abzug des kpl. Vorteils, soll heißen, noch weniger Knete als vorher.
Für alle Beteiligten preiswerter ist ein Fahrtkostenzuschuss des AG in Höhe der Erntfernungspauschale. Der Zuschuss kann pauschal vom AG mit 15% besteuert werden und ist dann sv-frei.
Vorteil, der AN hat jeden Monat mehr Geld in der Tasche, weil es ein Zuschuss ist und kein geldwerter Vorteil.
Nächster Vorteil, setzt der AN die Fahrtkosten als Werbungskosten in der Einkommensteuererklärung an, senkt er nur sein zu versteuerndes Einkommen, als Zuschuss bekommt er das Geld direkt.
Nachteil, wenn man es so sehen möchte, bei der Einkommensteuererklärung werden die Fahrtkosten nicht mehr als Werbungskosten anerkannt, was ja auch richtig ist, sonst hätte der AN einen doppelten Vorteil.
Bevor der AN auf „schlaue“ Ideen kommt, der AG ist verpflichtet, einen pauschal versteuerten Fahrtkostenzuschuss in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen. Gibt’s eine extra Zeile für.

Soon

Das isst geldwerten zu versteuern und extrem teuer. Der Grund warum viele eine Dienstwagen nicht haben wollen. Macht absolut keinen Sinn.

Der AG könnte dir bescheinigen dass du im Homeoffice arbeitest (offizieller Arbeitsvertrag) und Dienstreisen unternehmen musst. Illegal aber absolut üblich. Kenne ein paar Leute die angeblich im Homeoffice sitzen aber in Wirklichkeit jeden Tag zur Arbeit karren mit dem Dienstwagen.

Ich kann nur empfehlen, das durchzurechnen. In vielen Fällen ist das unter dem Strich durchaus von Vorteil. Allerdings verwechselnd die meisten den Betrag des geldwerten Vorteils (1% BLP) mit den eigenen Kosten (0 €) und übersehen, dass sie tatsächlich nur mit dem Steueranteil des geldwerten Vorteils belastet werden (insbesondere, wenn Sozialversicherungsbeiträge aufgrund des Erreichens der Beitragsbemessungsgrenze nicht erhoben werden), das löst dann die Empörung aus.

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Prinzipiell ja, aber eine Teilzeitstelle? Klar, hat er ein neues Fahrzeug vor der Tür und die Kosten sind im Verhältnis zu den Kosten für ein eigenes neues Fahrzeug durchaus geringer.
Aber in der vorliegenden Konstellation einen Firmenwagen anzuschaffen, um die Fahrtkosten zu senken, ist dämlich.

Im besten Fall lediglich den Entfall der Entfernungspauschale für die Fahrten zum Arbeitsort.

Ein Dienstwagen muss nur dann als geldwerter Vorteil versteuert werden, wenn er auch privat genutzt wird.
Wenn man arbeitsvertraglich die Privatnutzung ausschließt und nur Fahren zwischen Wohnung und Arbeitsplatz zulässt, so ist das KEINE Privatnutzung.
Niemand fährt zum Privatvergnügen in die Firma.

Allein die Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet indessen noch keine Überlassung zur privaten Nutzung.
https://openjur.de/u/398520.html

Wichtig ist:
Eindeutige vertragliche Regelung, am besten mit Kontrollen der Kilometerstände.
Das Finanzamt weiß, dass die Versuchung recht groß ist, sich hier irgendwie vor der 1%-Regelung zu drücken.
Es muss alles plausibel sein.

Warum gehen hier alle beim Wort „Dienstwagen“ automatisch davon aus, dass dieser auch privat genutzt werden soll?

Nein?
Warte mal. 50000€ Auto vom Dienstherren, was 40.000€ gekostet hat.
Zu versteuern sind 500€ im Monat.
Dafür hat der Nutzer (mal übliche Leasingverträge angedacht) alle drei Jahre ein neues Auto, keine Kosten für Versicherung und Steuern und Wartung…
Wirklich absolut sinnfrei?
Das ist doch wohl etwas zu pauschal.

Weil die Privatnutzung, wie du selber schrubst, mit Argusaugen von den Finanzämtern beobachtet wird. Der BGH hat seine ziemlich lasche Haltung zum Anscheinsbeweis aufgegeben und sich um 180 Grad gedreht.

Soon

Werden Firmen und Dienstwagen gleich behandelt?
Es geht nämlich um den Firmenwagen, den der AG dem AN zur Verfügung stellen würde.

Könnte der AG dem AN den Firmenwagen denn nicht „einfach so“ überlassen, ohne das dieser in der Lohnabrechnung auftaucht?
Wo ist der Unterschied, ob nun der AG selbst den Leasingwagen gefahren ist oder der AN?

Das könnte er machen, aber das wird er nicht machen, es sei denn, er ist ein Vollidiot.

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Doch, die Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte sind Privatnutzung und deswegen mit der 0,03% oder 0,002%-Methode zu versteuern. Aber die 1%-Regelung kannst du so natürlich vermeiden.

Um mal den vielen Gerüchten, die so im Umlauf sind, die Gefahr zu nehmen, präsentiere ich den Feind des Gerüchts, nämlich die nackte Tatsache:

Es kommt auf den Bruttolistenpreis an, wenn ein Kleinwagen überlassen wir, sieht es beispielsweise so aus:

Es würde ein geldwerter Vorteil von monatlich ca. 50 km x (angenommener Bruttolistenpreis) 18.000 € x 0,03 % = 270 € hinzugerechnet.

Im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung wäre als Werbungskosten monatlich ca. 19 Fahrten x 50 km x 0,30 € = 285 € abzuziehen.

Das hebt sich auf, es verbleibt sogar noch ein kleiner Vorteil beim Arbeitnehmer. Um die Auswirkung bereits in der monatlichen Gehaltsabrechnung zu neutralisieren, kann ein Antrag auf Lohnsteuerermäßigung gestellt werden.

Sozialversicherungsbeiträge werden bei geringem Einkommen natürlich gezahlt, hier gibt es aber teilweise einen Gegenwert in Form von Versicherungsansprüchen, insbesondere bei Renten- und Arbeitslosenversicherung.

Wenn der Wagen einen höheren Bruttolistenpreis hat, kippt das natürlich.

Danke für die Beispielrechnung. Die 50km sind der einfache Weg von zu Hause zur Arbeit? D.h. bei Homeoffice, mit einer einfachen Entfernung von 270 km lohnt sich ein Firmenwagen hinten und vorne nicht, weil der geldwerte Vorteil so groß ist. Korrekt?

Wenn du Homeoffice machst, dann ist in der Regel deine erste Tätigkeitsstätte bei dir zu Hause (oder du hast als Außendienstler keine erste Tätigkeitsstätte). Damit sind keine Fahrten von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte zu versteuern. Es verbleibt also nur die normale Privatnutzung nach der 1%-Methode oder der Fahrtenbuchmethode.

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Ein Dienstwagen ist schon okay wenn der Weg zur Arbeit nicht versteuert wird. So günstig gibt es kein eigenes Fahrzeug.

Ändert sich aber drastisch wenn es ein teures Auto ist (meine Karre würde ich mir im Leben nicht selbst kaufen) und man den Weg zur Arbeit versteuern muss. Da hätte ich einen geldwertenden Vorteil von 1.800€ und kann die für die Firma gefahrenen Kilometer nicht mehr mit 42 Cent abrechnen. Da muss man schon erzdumm sein wenn man dem Dienstwagen zustimmt ohne Homeoffice.

Ich will ja nicht spielverderben, aber hat der Arbeitnehmer schonmal einen Umzug in Erwägung gezogen? Es scheint ja doch so zu sein, dass es dem Arbeitnehmer wert ist, für diesen - wohl recht niedrig bezahlten Job - diese 50 km (vermutlich einfachen) Weg in Kauf zu nehmen. Wäre da nicht ein Umzug die schlauere Idee? [Und ja, ein Umzug kostet erstmal Geld, aber offensichtlich gibt’s für den AN Gründe, genau diesen Job in dieser Entfernung anzunehmen.]