Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben / Inkasso / Mahnungen / andere Firmen

Ich habe heute ein Schreiben bekommen von einer anderern Firma:

Als letzter Satz stand:

„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben“

Ich weiß, dass die rechtliche Grundlage z. B. per BGB geregelt ist (Behörden etc.)
Wie sieht es denn bei Firmen aus. Ich fühle mich bei dem Schreiben nicht sicher und möchte wissen wer da mein Ansprechpartner ist (Haftung)

Es ist allerdings keine Unterschrift drauf - kein Name

Nur:
Mit freundlichen Grüßen
Ihr BLA BLA (Firmenname) Team
„Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist daher nicht unterschrieben“

Wer kann mir das Gesetz sagen? Ist das BGB zuständig wenn es sich Firmen handelt?

Servus,

für das von Dir mit „Behörden etc.“ mutmaßlich gemeinte Verwaltungsrecht ist das BGB keine brauchbare Quelle: Das Bürgerliche Gesetzbuch ist gut für Zivilrecht. Die Bestimmung, die Du wahrscheinlich meinst, steht in § 126 BGB.

Das hier

verstehe ich nicht, es gibt keinen Zusammenhang mit der Schriftform.

Schöne Grüße

MM