Differenzbesteuerung

Noch eine wichtige Frage : Wie muss ich folgenden Passus verstehen?
„(5) Die Differenzbesteuerung setzt … ferner voraus, dass für die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer…“

Ich lasse mir oft die Artikel nicht liefern, sondern kaufe direkt. Darf man nur Ware, die geliefert wurde differenzbesteuert weiterverkaufen?

oder bedeutet dieser Passus, dass ich meine Fahrtkosten zum Abholen der gebrauchten Artikel nicht beim Vorsteuerabzug geltend machen kann.

Über eine baldige Antwort wäre ich super happy.

Eure irritierte

Amelie

leider fehlen mir da die Informationen um vernünftig antworten zu können.

pb

Liebe Amelie,
die „Differenzbesteuerung“ bedeutet meines Wissens, dass ein (veranlagter) Unternehmer/Unternehmen „finanztechnisch“ die bei einem Einkauf von Ware bezahlte Mehrwertsteuer (= Vorsteuer) beim Finanzamt geltend machen kann und er die auf seine (Verkaufs-)Ware aufgeschlagene Mehrwertsteuer abzuführen hat. In der Praxis bedeutet dies, dass die „bezahlte“ Mehrwertsteuer (Vorsteuer) von der „vereinnahmten“ Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) abgezogen wird und die Differenz an das Finanzamt abzuführen ist. Im Grunde wird daher immer in einem Geschäft zwischen Wiederverkäufern „die Differenz“ (der jeweiligen Verkaufspreise) besteuert, daher „Differenzbesteuerung“ in Amtsdeutsch.
Der „Wiederverkaufswert“ einer Ware ergibt sich aus der von Dir (hoffentlich) stattfindenden Preiskalkulation, welche natürlich auch die Kosten der Ware(nbewegung) bis zum Verkaufszeitpunkt beinhaltet - sprich: Einstandspreis + Bezugskosten (Fahrt, Porto, Lieferanteile) + Verwaltung und Vertrieb(s-Aufschläge/Kosten) usw.
Alles, was Du als Unternehmer an Steuern an andere Unternehmen zahlst ist „Vorsteuer“ - Alles klar?

cu,
Gottfried