Noch eine wichtige Frage : Wie muss ich folgenden Passus verstehen?
„(5) Die Differenzbesteuerung setzt … ferner voraus, dass für die Lieferung des Gegenstands an den Wiederverkäufer…“
Ich lasse mir oft die Artikel nicht liefern, sondern kaufe direkt. Darf man nur Ware, die geliefert wurde differenzbesteuert weiterverkaufen?
oder bedeutet dieser Passus, dass ich meine Fahrtkosten zum Abholen der gebrauchten Artikel nicht beim Vorsteuerabzug geltend machen kann.
Über eine baldige Antwort wäre ich super happy.
Eure irritierte
Amelie