Differenzbesteuerung nach Austritt aus der Kleinunternehmerregelung

Hallo zusammen,

ich wäre dankbar, wenn mir jemand bei folgendem Sachverhalt etwas weiterhelfen könnte.

Angenommen ein Händler hat einen Sammelgegenstand zum Wiederverkauf von einer Privatperson im Jahr 2017 zum Preis von 300 Euro gekauft. Im Jahr 2017 hat der Händler noch von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht.
Seit 2018 ist der Händler nicht mehr als Kleinunternehmer tätig und führt dementsprechend Umsatzsteuer ab. Nun verkauft er im Jahr 2018 den besagten Artikel zum Preis von 1000 Euro. Kann er für den Artikel, der während der Zeit der Kleinunternehmerregelung erworben wurde, nun die Differenzbesteuerung anwenden oder darf er das nicht tun, weil der Artikel außerhalb der Zeit der Regelbesteuerung des Händlers erworben wurde?

Freue mich sehr über Antworten. Danke!

Servus,

er kann, nichts spricht dagegen. Natürlich unter der Voraussetzung, dass alle in § 25a UStG genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Diesen bitte lesen.

Schöne Grüße

MM