Ein MA hat von der KK für Kurzzeitpflege Geld bekommen. Gehalt für diesen Ztr. wäre mehr gewesen. Nun möchte der Chef den Differenzbetrag an den MA zahlen. Damit dieser netterweise keine einbüsen hat. Nun die Frage, muß der Differenzbetrag versteuert werden? Zahlen wir brutto oder netto?
Der Differenzbetrag ist ein grundsätzlich steuerpflichtiges Einkommen - grundsätzlich deshalb, weil es nicht so ungewöhnlich wäre, wenn aufgrund der Höhe einfach monatlich keine Lohnsteuern anfallen würden.
Hier steckt der Teufel allerdings im Detail: Da das Pflegeunterstützungsgeld zwar steuerfrei ist, aber sehr Wohl in den Progressionsvorbehalt fließt, kann es sein, dass man bei der Steuererklärung nachzahlen muss.
Bei den Beiträgen zur SV sieht es etwas anders aus.
Sofern der Zuschuss zusammen mit dem Pflegeunterstützungsgeld das normale Netto nicht um mehr als 50,-€ übersteigt, ist er frei, was die Berechnung von Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung betrifft.
Immer daran denken: Sollten Sachbezüge (z.B. ein Firmenwagen) fließen, sind auch diese mit einzubeziehen.
Aufgedröselt findest Du das Ganze hier.
Da ist zwar nur vom Krankengeldzuschuss die Rede, allerdings weist der § 23c SGB IV ausdrücklich die Erläuterung:
„Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld oder Krankentagegeld und sonstige Einnahmen aus einer Beschäftigung, die für die Zeit des Bezuges von Krankengeld, Krankentagegeld, Versorgungskrankengeld, Verletztengeld, Übergangsgeld, Pflegeunterstützungsgeld, Mutterschaftsgeld, Erziehungsgeld oder Elterngeld weiter erzielt werden“
aus, weshalb die Berechnung gleich ist.
„monatlich“ ist da gemeint.