Digitale Cover Artworks verkaufen Freiberufler oder Gewerbe?

Hallo erstmal. Ich bin derzeit 19 Jahre alt Arbeitslos und habe meine Schulausbildung vor kurzem beendet und bin hobbymäßig seit Jahren als Grafikdesigner beschäftigt und möchte nun auf einer Website einen digitalen online Shop errichten auf dem ich Vorgefertigte Cover Artworks für Musiker verkaufen werde. Beim Kauf der vorgefertigten Artworks wird der Name und Titel für die Kunden angepasst. Da ich natürlich noch nicht begonnen habe und überhaupt keine Ahnung habe ob ich Kunden haben werde und Einnahmen erzielen werde ist meine Frage ob ich das ganze nun als Gewerbe anmelden muss oder als freiberufliche Tätigkeit? ich habe keinen Steuerberater und es wäre mir ehrlich gesagt viel zu dämlich sich einen auf zu suchen und einen Haufen Kohle monatlich zu bezahlen wenn ich nicht mal weiß ob ich dadurch Einnahmen erzielen werde. Ich habe schon viele Leute zu diesem Thema befragt und keiner bietet mir eine eindeutige Antwort. der eine sagt dass der andere dass… Ich bin dankbar für alle Antworten. Aber bitte antwortet nur wenn ihr euch zu diesem Thema sehr sicher seid.

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Hallo,

erstmal: Was hast du denn für einen Schulabschluss?

Was hältst du davon, wenn du erstmal eine Berufsausbildung machst und dein Hobby nebenbei weiter betreibst? Du kannst doch auch in dem Bereich eine Ausbildung machen.

Das, was du schreibst, klingt nach Wolkenkuckucksheim. Du hast keine Berufsausbildung, hast keine Ahnung von Steuern, von dem ganzen organisatorischen Kram, der mit einer Selbstständigkeit zusammenhängt usw. Das sind keine guten Voraussetzungen für einen Start ins Berufsleben.

Gruß
Christa

Moin,

Es ist ein Gewerbe, denn die Vorraussetzungen für einen Katalogberuf gemäß https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html sind nicht erfüllt.
Deine Aussage, für einen Steuerberater kein Geld ausgeben zu wollen, ist so pauschal ein Irrweg. Wenn dieser dir mehr Geld erspart, als du an ihn bezahlst, ist das ein guter Deal. Weiterhin ist eine derartige Einstellung schädlich im gewerblichen Bereich und zeigt mir, dass du dir Grundlagenwissen über kaufmännisches handeln aneignen musst.
Ob das allerdings ein Weg für deine Zukunft sein wird, bezweifle auch ich. Wenn du schon in diesem grafischen Bereich unterwegs bist, warum machst du keine Ausbildung in dieser Richtung?
-Luno

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Bist du sicher, dass das nicht unter „künstlerischer Tätigkeit“ fällt? Ich nämlich nicht!

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Moin,

Vorab:
Ob man den Status Freiberufler anerkannt bekommt, kann nur das Finanzamt entscheiden. Ob man dann auch Pflichtmitglied in der Künstlersozialkasse wird (siehe https://www.gesetze-im-internet.de/ksvg/__1.html ), weiß ich leider nicht.

Höchstwahrscheinlich: nein. Dazu aus https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/Gruendungsplanung/Freie-Berufe/kuenstl-publ-Taetig/Selbst-angefertigtes-Kunsthandwerk-verkaufen-freiberuflich-oder-gewerb.html

Bis zu einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 17.7.1958 führte eine gewerbliche Zweckbestimmung dazu, dass eine gestalterische Leistung generell nicht als eine künstlerische Tätigkeit eingestuft wurde. Seither hat sich die Rechtsprechung jedoch grundlegend geändert, hier in Bezug auf Grafikdesigner: „Für die Gerichte ist seitdem allein entscheidend, ob der Grafikdesigner ohne Rücksicht auf die spätere Verwendung seiner Arbeit schöpferische Leistungen vollbringt, also Leistungen, in denen sich seine individuelle Anschauungsweise und Gestaltungskraft widerspiegeln und die neben einer hinreichenden Beherrschung der Technik der betreffenden Kunstart eine gewisse künstlerische Gestaltungshöhe erreichen.“ Sofern eine einschlägige (Hochschul-)Ausbildung vorliegt, ist davon auszugehen, dass die „hinreichende Beherrschung der Technik“ vorliegt.

Bei Serienproduktion ist von einer gewerblichen Tätigkeit auszugehen. Die Rechtsprechung hat die Größenordnung einer Serie nicht genau festgelegt, doch dürfte bei Schmuck die Zahl 20 nicht überschritten werden, bei Karten ist die Serie wohl deutlich größer und damit in Richtung Gewerbe einzuordnen. Für den Verkauf bzw. den Vertrieb von Schmuck oder Karten gelten wiederum besondere Anforderungen, denn freiberuflich wäre diese Tätigkeit nur dann, wenn „der Eigenvertrieb sich auf eine dem Design (im betreffenden Urteilstext des Bundesfinanzhofes heißt es ‚der schriftstellerischen Tätigkeit‘) dienende Funktion beschränkt“ - Aktenzeichen VIII R 111/71. Weiter wird es gewerblich, wenn eine „zu diesem Zweck geschaffene organisatorische Einrichtung“ zu einer „neuen Erwerbsgrundlage“ führt. Damit sind die Grenzen zwischen Freiem Beruf und Gewerbe bei der Vermarktung fließend. Für die Praxis würde dies bedeuten, dass eine Abstimmung dieser Frage mit dem zuständigen Finanzamt und die Einbeziehung eines Steuerberaters dringend zu empfehlen wäre.

Es könnte also auch eine Aufsplittung in einen freiberuflichen und einen gewerblichen Teil geben. Es wäre wesentlich leichter, wenn @testboylenboy eine diesbezügliche Ausbildung hätte.

Dennoch, so sicher, wie ich es anfangs glaubte, bin ich auch nicht mehr. Nur - das FA hat das letzte und das wichtigste Wort in so einem Fall.

-Luno

Joa, deswegen habe ich ihm auch zuerst diesen Weg nahegelegt. :wink:

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Hallo,

ohne auch nur eine Arbeit von Dir gesehen zu haben, sage ich voraus: Deine Idee ist eine Todgeburt.

Musiker veröffentlichen ihre Titel in Musikverlagen, die haben ihre eigenen Designer für Print- und elektronische Medien. Profis! Kannst Du denn überhaupt eine Druckvorlage erstellen?

Gruß, Hans-jürgen Schneider

So weit muss man erstmal kommen (und kommen wollen).
Helene Fischer und die Rolling Stones gehören sicher nicht zum Kundenkreis, aber Musiker, die klein anfangen oder klein bleiben (wollen), veröffentlichen entweder im Selbstverlag oder bei kleinen Labels, wo man sein Cover-Artwork selbst mitbringen kann.

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