Dignitas - Sterbehilfe durch Helium

Hallo,

wieder einmal findet eine Kampagne gegen selbstbestimmtes Sterben statt:
http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,542441,00.html
„Qualvoller Tod durch Helium“

http://www.fr-online.de/in_und_ausland/politik/aktue…
„Langer Todeskampf auf Video“

usw…

Wer sich eine differenziertere Meinung bilden will, sollte sich das Video vom Schweizer Fernsehen anschauen (zwar grösstenteils auf schweizerdeutsch, aber auch für Deutschsprachige verständlich):
http://www.sf.tv/sf1/schweizaktuell/index.php
-> Dignitas: Sterbehilfe mit Luftballongas Helium

Und:
http://www.exit.ch/wDeutsch/aktuelles/archiv_2006/20…
„Bezüglich Gase eignen sich vor allem inerte Gase (z. B. Argon oder Helium). Sie sind farb-, geruch- und geschmacklos; auch sind sie nicht im eigentlichen Sinne giftig, sondern sorgen in hoher Konzentration als Stickgase für die Verdrängung des zur Atmung notwendigen Sauerstoffes. Da ihre Anwesenheit bzw. das durch sie erzeugte Fehlen des notwendigen Sauerstoffes in der Atemluft mit menschlichen Sinnesorganen nicht wahrnehmbar ist, treten keine Erstickungsgefühle auf. Der Sterbewillige gleitet, ohne es zu merken, in ein Koma und stirbt kurze Zeit ­später.“

Mich selbst macht es absolut wütend und ich finde es menschenverachtend, wenn Menschen (und mir selber) ein erträgliches und eigenbestimmtes Sterben, durch die Politik verweigert wird, wie stellvertretend ein Urteil in Frankreich wieder gezeigt hat:
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/pan…
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/03/17/2496685.xml

Frage: Was meint ihr Dazu?

Gruß
karin

Hi,

ich halte aus menschlicher Sicht selbstbestimmtes Sterben teilweise für legitim. Dabei sehe ich jedoch folgende Schwierigkeiten:

  1. Selbstbestimmung könnte durch sozialen Druck (den Angehörigen nicht zur Last fallen etc.) manipuliert sein. Es wäre dann keine Selbstbestimmung mehr.

  2. Die Entscheidung eines selbstbestimmten Sterbens darf nur von dem Individuum selbst getroffen werden. Es darf m.E. nicht der Fall sein, dass die Angehörigen (für nichteinwilligungsfähige Personen) eine solche Entscheidung treffen müssen. Deswegen ist eine Entscheidung des Staates für manche Angehörigen eventuell eine Entlastung.

  3. Die staatliche Erlaubnis zum selbstbestimmten Sterben könnte dazu führen, dass der Staat seine Bemühungen in der Erforschung der Paliativmedizin, in der Förderung der Hospizvereine und anderen Sterbebegleitenden Einrichtungen reduziert oder einstellt. Er entzieht sich seiner Verantwortung.

Theologisch lehne ich Sterbehilfe ab.

LG

Chris

moralisch
Hallo,

moralisch stimme ich der Selbstbestimmung, wann ich nicht mehr leben möchte, voll zu.

  1. Die Entscheidung eines selbstbestimmten Sterbens darf nur
    von dem Individuum selbst getroffen werden.

Toll, aber ausgeführt muss es eben manchmal doch von anderen und das sind dann oftmals Angehörige. Was soll ein vom Hals abwärts gelähmter Mensch z.B. tun? Bzw. für Menschen ohne Bewusstsein ist hier vermutlich die Patientenverfügung die einzige Hilfe…

Es darf m.E. nicht
der Fall sein, dass die Angehörigen (für
nichteinwilligungsfähige Personen) eine solche Entscheidung
treffen müssen. Deswegen ist eine Entscheidung des Staates für
manche Angehörigen eventuell eine Entlastung.

Grüße
Demenzia

Hallo

Bzw. für Menschen ohne
Bewusstsein ist hier vermutlich die Patientenverfügung die
einzige Hilfe…

Also, Sterbehilfe per Patientenverfügung lehne ich völlig ab. Vielleicht ändert man ja seinen Willen?

VG Simsy

Hallo

Frage: Was meint ihr Dazu?

Ich habe keinen von den Links angeklickt, aber dein Beitrag hat ja auch ohne sie eine Aussage.

Eigentlich bin ich schon dafür, dass man sich selbstbestimmt umbringen darf, und ggf. auch Hilfe bekommen kann. Aber andererseits bin ich auch wieder dagegen. Wenn das nämlich erstmal erlaubt ist, dann wette ich, dass viele Alten dazu gedrängt werden, doch endlich mal den Löffel abzugeben, schon mal ganz jetzt, wo die Alterspyramide so ungünstig ist und immer ungünstiger wird.

Ich denk schon, dass man manchen alten Leuten das so lange klar machen kann, dass sie endlich sterben gehen sollen, dass sie es auch tun. Es gibt ja Kulturen, da ist es üblich, dass die Alten, wenn sie sich zu nichts mehr nütze fühlen, auf einen Gletscher zurückziehen und da erfrieren. Ich möchte später mit 90 oder so nicht mal dauernd erzählt kriegen, wie leicht ich es doch hätte mit einem Beutel Helium und wie toll es doch für mich wäre, Abschied nehmen zu können oder ähnliches.

Wenn es erstmal erlaubt ist, dann kommt sowas auch.

Viele Grüße
Simsy

Hallo, Chris

ich halte aus menschlicher Sicht selbstbestimmtes Sterben
teilweise für legitim. Dabei sehe ich jedoch folgende
Schwierigkeiten:

  1. Selbstbestimmung könnte durch sozialen Druck (den
    Angehörigen nicht zur Last fallen etc.) manipuliert sein. Es
    wäre dann keine Selbstbestimmung mehr.

Andererseits könnte auch durch den sozialen Druck (die Angehörigen sollen keinen Repressalien durch die öffentliche Meinung und den Staat, ausgesetzt sein), die Selbstbestimmung Todkranker ausgehebelt werden.

  1. Die Entscheidung eines selbstbestimmten Sterbens darf nur
    von dem Individuum selbst getroffen werden. Es darf m.E. nicht
    der Fall sein, dass die Angehörigen (für
    nichteinwilligungsfähige Personen) eine solche Entscheidung
    treffen müssen.

Auf welchen Fall beziehst du dich jetzt?

Deswegen ist eine Entscheidung des Staates für
manche Angehörigen eventuell eine Entlastung.

Da unser Staat, bis jetzt, nur einseitig auf ein: „am Leben erhalten, unter allen Umständen“, abzielt, kann von einer Entlastung für Angehörige gar keine Rede sein. Ich würde Das eher als Entmündigung für Angehörige und als Missachtung der Interessen von Todkranken, durch den Staat, bezeichnen.

  1. Die staatliche Erlaubnis zum selbstbestimmten Sterben
    könnte dazu führen, dass der Staat seine Bemühungen in der
    Erforschung der Paliativmedizin, in der Förderung der
    Hospizvereine und anderen Sterbebegleitenden Einrichtungen
    reduziert oder einstellt. Er entzieht sich seiner
    Verantwortung.

Inwieweit wird unser Staat, dem Anspruch der Förderung von Palliativmedizin denn gerecht?
Es gibt doch kaum Plätze in Hospizen und Fördergelder für Sterbebegleitungen gibt es auch nicht.
Das sind doch nur politische Feigenblätter, um die Ansprüche der Bürger, auf ein selbstbestimmtes Sterben, abzuwürgen.

Theologisch lehne ich Sterbehilfe ab.

Das sei dir unbenommen.

Gruß
karin

Hallo, Simsy

Frage: Was meint ihr Dazu?

Ich habe keinen von den Links angeklickt,

Schade!

Lies doch mal den Fall von Chantal Sébire nach!

http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,542005,…
"Sébire leidet seit acht Jahren an einer sehr seltenen und unheilbaren Tumorerkrankung, einem Ästhesioneuroblastom. Die Medizin kennt nur einige hundert Fälle weltweit. Der Krebs nahm in Sébires Nasenhöhle seinen Anfang, wucherte ins Gesicht, zerfraß ihre Nase, ihren Oberkiefer, sie erblindete. Da sie im Verlauf der Krankheit eine Morphium-Allergie entwickelte, kann sie gegen die unerträglichen Schmerzen lediglich Aspirin nehmen. Es ist ein Leben unter Qualen und Schmerzen, ein Leben, das Chantal Sébire nicht mehr will.
(…)
Im Streit um Sterbehilfe stehen Sébire im katholischen Frankreich mächtige Gegner gegenüber. Da ist zum einen die Kirche, die ihren Gläubigen kategorisch jede Hilfestellung im Sterbeprozess verbietet. Auch gesetzlich ist Sterbehilfe verboten, wenn auch das Verbot vor drei Jahren etwas gelockert wurde - Ärzte dürfen immerhin lebensverlängernde Maßnahmen absetzen, wenn der Patient dies wünscht. Eine Modifikation, die Chantal Sébire nicht hilft.
(…)
Premierminister François Fillon äußerte Verständnis für den dramatischen Fall, stellte sich jedoch an die Seite seiner Ministerin. Der Regierungschef meinte, die Ärzte könnten Sébire nach einem richterlichen Nein vielleicht „ohne Wasser und Ernährung bis zum Tod in ein künstliches Koma versetzen“.

Das hat Chantal Sébire sofort kategorisch abgelehnt. Sie will in Abstimmung mit ihren drei Kindern zu einem selbstgewählten Zeitpunkt bewusst aus dem Leben scheiden. „Mich betäuben zu lassen und dann den Krebs siegen zu lassen kommt nicht in Frage.“

Sébires älteste Tochter Valerie, 29, ist von Beruf Krankenschwester und unterstützt ihre Mutter: „Mama ist am Ende, sie ist müde, sie kann nicht mehr.“ Nach dem von der Familie herbeigesehnten Tod der Mutter wird sich Valerie mit ihrem Bruder Vincent, 27, um das 13-jährige Nesthäkchen Mathilde kümmern.
(…)

Die sehr katholisch auftretende Wohnungsbauministerin Christine Boutin fühlte sich offenbar verpflichtet - trotz der thematischen Ferne des Falls Sébire zu ihrem Geschäftsbereich - Stellung zu nehmen: „Man muss dieser Frau mit dem deformierten Gesicht sagen, dass sie noch geliebt wird“, sagte die Ministerin. „Wie kann man glauben, dass Sterbehilfe ein Akt der Liebe sein kann?“

Eine Erklärung, die von Chantal Sébires Kindern mit Unverständnis und Entsetzen aufgenommen wurde. Chantal Sébire reagierte am Wochenende mit einem Telefonanruf in einer TV-Sendung. „Es geht mir nicht um mein entstelltes Gesicht. Ich leide so sehr unter Schmerzen: Deshalb rufe ich um Hilfe. Madame Boutin wünsche ich zum besseren Verständnis und ohne jede Böswilligkeit 24 Stunden meines Leidens.“

Zum Sterben ins Ausland

Der Abgeordnete Jean Leonetti ist der Verfasser des Gesetzes zur Einstellung lebenserhaltender Maßnahmen und gilt als Instanz in dieser schwierigen Frage. Seiner Ansicht nach erbittet „diese krebskranke Frau von der Justiz Hilfe bei einem Selbstmord“, und das sei von seinem Gesetz nicht abgedeckt.

Chantal Sébire hat dem Abgeordneten sofort widersprochen. „Das ist keine Hilfe zum Selbstmord, sondern ein Akt der Liebe, für mich ein Akt der Befreiung und der Begleitung. Ich will in Würde aus dem Leben scheiden und mich nicht von dem Tumor dahinraffen lassen. Das wäre die ultimative Niederlage gegen die Krankheit.“

Im September 2007 war die französische Schauspielerin Maïa Simon zum Sterben in die Schweiz gereist. Sie litt auch an Krebs und hatte vergeblich in Frankreich Sterbehilfe gesucht. Kurz vor ihrem medizinisch unterstützten Freitod gab sie ein letztes Interview. Darin griff sie ihr Heimatland wegen seiner „heuchlerischen Politik beim Thema Sterbehilfe“ an.

Schon vor dem Urteil in Dijon hatte Chantal Sébrine angekündigt, wie es weiter geht, sollte das Gericht ihren Antrag ablehnen: „Wenn ich die Medikamente, die ich brauche, nicht in Frankreich bekomme, werde ich sie mir woanders holen“, sagte sie kürzlich."

Mit diesem Zitat wird der ganze Thread jetzt vermutlich gesperrt.
(Ivo, Guido, ich bin euch nicht böse, ihr tut ja nur eure Pflicht)

aber dein Beitrag
hat ja auch ohne sie eine Aussage.

Ja schon. Aber das Verständnis, warum es wirklich geht, ist mit den Links einfacher nachzuvollziehen.

Eigentlich bin ich schon dafür, dass man sich selbstbestimmt
umbringen darf, und ggf. auch Hilfe bekommen kann. Aber
andererseits bin ich auch wieder dagegen. Wenn das nämlich
erstmal erlaubt ist, dann wette ich, dass viele Alten dazu
gedrängt werden, doch endlich mal den Löffel abzugeben, schon
mal ganz jetzt, wo die Alterspyramide so ungünstig ist und
immer ungünstiger wird.

Das unterstellt aber der Mehrheit der Bundesbürger, dass sie verbrecherische Gedanken hegen.

Ich denk schon, dass man manchen alten Leuten das so lange
klar machen kann, dass sie endlich sterben gehen sollen, dass
sie es auch tun. Es gibt ja Kulturen, da ist es üblich, dass
die Alten, wenn sie sich zu nichts mehr nütze fühlen, auf
einen Gletscher zurückziehen und da erfrieren. Ich möchte
später mit 90 oder so nicht mal dauernd erzählt kriegen, wie
leicht ich es doch hätte mit einem Beutel Helium und wie toll
es doch für mich wäre, Abschied nehmen zu können oder
ähnliches.

Bei den Indianern, munkelt man, gab es Das, dass die Alten sich (freiwillig) in die Einsamkeit zurückgezogen hätten, um zu sterben.

Wenn es erstmal erlaubt ist, dann kommt sowas auch.

Genau. Und weil es missbraucht werden könnte, darum darf man „Sowas“ auch nicht erlauben.

Und weil das Kraftfahrzeug als Killer und als Selbstmordwerkzeug benutzt werden könnte, sollte man das Fahren verbieten.

Mahlzeit!
karin

Hallo Karin,
Deine Frage ist sehr interessant. Wir alle werden uns diese stellen müssen. Wir können doch nur hoffen, dass wir ohne große und lange Leiden sterben.
Wenn wir ehrlich sind, dann hoffen wir darauf, dass zuerst die Organe versagen, die unweigerlich noch schnell zum Tod führen. Also bestmöglich ein Herzversagen im Schlaf.
Aber was ist, wenn die Wiederbelebung erfolgreich war, aber leider das Gehirn so lange ohne Sauerstoff war, dass wir ein Vollpflegefall geworden sind, bei dem keiner mehr sagen kann, ob wir noch etwas mitbekommen? Ein krasses Beispiel, ich weiß. Meine These ist, dass das Sterben heute auch fremdbestimmt verhindert wird.
Die Medizin hat Fortschritte erreicht, wodurch sie einen Menschen an Geräten jahrelang (ggf. im Koma) „weiterleben“ lassen kann.

Gott sei Dank, kann man inzwischen durch eine Patientenverfügung, dass leidvolle Siechen bis zum Versagen der letzten Medizinweisheiten verhindern, sofern gewünscht.

Ich glaube, dass viele Angst vor der Entscheidung haben, ob sie einem Menschen den Wunsch zum Tod helfen sollten zu erfüllen.
Dabei können wir uns dieser Frage nicht entziehen. Wer diese Frage nicht beantwortet, beantwortet sie automatisch damit, dass er diesen Menschen solange leiden lassen wird, bis irgendein lebenswichtiges Organ versagt, was irgendwann versagen wird. Es gibt kein Entrinnen aus dieser Frage.

Mit Liebe an einem Menschen hat das Thema für mich nur soviel zu tun, dass ich ihm hoffnungslose Schmerzen des Todes ersparen würde wollen, wenn er dieses verlangt.

Und ich glaube, niemand will sich aus dem Leben „verpissen“, weil es im Alter unbequem wird. Sowas zu glauben wäre arrogant. Man muss sich vor Augen halten, dass diese Menschen Qualen erleiden und wir verweigern ihnen die Hilfe, die Nächstenliebe, ihren Wunsch zu sterben. Dabei wird jeder von uns in die Situation des Sterbens, des Todes kommen und einige von uns werden da liegen, Schmerzen erleiden, ohne Hoffnung diese jemals wieder loszuwerden, jemals wieder aus dem Bett aufstehen zu können, jemals wieder ohne Schlauch Nahrung aufnehmen zu können und was es sonst noch an Grausamkeiten gibt.

M.E. sollte man immer alles tun, um Menschen das Leben zu erleichtern und dazu gehört es auch, sie nach ihrer Summe ihres Lebens sterben zu lassen.

Und das, was zur Zeit nach einigen Berichten in einigen Pflegeheimen abgeht, ist ebenso ein unwürdiges sterben lassen. Sorry, bin abgewichen.

Ich denke, es ist für jeden Menschen sehr hart einen lieben Menschen zu verlieren, aber sollten wir nicht unseren Liebsten helfen?
Ich würde mich selbst schuldig machen, ich würde einen lieben Menschen verlieren, aber ich hoffe, ich werde meine Gefühle nicht über die Gefühle eines Sterbenden stellen. Und ich hoffe, es wird auch niemand machen, wenn ich irgendwann da liegen werden und hoffe, dass es nicht viele Schmerzen sein werden.

So ist es nunmal.

Ich halte Sterbehilfe für Nächstenliebe.

Dabei helfen dürften nach meiner Meinung nur die engsten Verwandten, der liebste Partner, damit sichergestellt ist, dass eine Person dabei ist, die den Schmerz des Verlustes spürt, damit es niemals ein „sozialverträgliches Frühableben“ gibt - in der Hoffnung, dass ein liebender Mensch dies bis zu seinen letzten Kräften verhindern wird.

Wir haben unseren Eltern so viel zu verdanken, egal wie „gut“ sie waren, aber dann schieben wir sie im Alter allzu leicht ab. Eine Welt, die alles verkauft, wird eine lieblose Welt werden.

Hallo,

Und weil das Kraftfahrzeug als Killer und als
Selbstmordwerkzeug benutzt werden könnte, sollte man das
Fahren verbieten.

meinst Du, Du tust Dir, Deiner Argumentation und damit letztlich Deinem Anliegen mit derartigen Bemerkungen einen Gefallen?

Ich kann das Argument von Simsy durchaus nachvollziehen. Vor gar nicht allzu langer Zeit las über einen vermeintlichen Wahrsager, der eine Familie in Süddeutschland davon überzeugen konnte, daß ihr Vermögen verflucht sei und sie nur in Ruhe und Frieden leben könnten, wenn sie es ihm überließen. Die Menschen waren weder senil noch dement, sondern im mittleren Alter.

Einem alten Menschen mit einer schweren Krankheit kann man sicherlich auch einreden, daß es für ihn und die geliebte, ihn pflegende Familie besser sei, sich beim Sterben ein bißchen helfen zu lassen. Diese Vorstellung halte ich für wenig erfreulich.

Gruß
Christian

Hallo Karin,

ich habe den Artikel über Mme. Sébire und das Urteil gelesen und finde in diesem Fall den Ruf nach einem würdevollem Sterben natürlich mehr als verständlich.

Dennoch stimme ich den Befürchtungen von Simsy More zu und möchte noch weiter gehen. Wir leben in einer schier unermeßlich reichen Welt. Unsere materiellen Mittel reichen möglicherweise aus, um ausnahmslos allen Menschen ein auskömmliches und würdiges Leben zu ermöglichen. Dennoch habe ich den Eindruck, als ob Produktivität, Gewinn und Geld die einzigen Werte sind, denen wirklich Geltung zuerkannt wird.

Die Erinnerung an den Nationalsozialismus, wo manches Leben als „lebensunwert“ eingestuft und eliminiert wurde, ist vielleicht der Hauptgrund, weshalb die Diskussion über Sterbehilfe gerade bei uns so schwierig ist.

Versetzen wir uns gedanklich in eine Zukunft, die ferne scheint, und die viele von uns noch erleben werden. Der Nationalsozialismus liegt dann über hundert Jahre zurück, Zeitzeugen gibt es längst keine mehr. Wir sind, im Durchschnitt gerechnet, vielleicht noch um einiges reicher als heute. Werden wir weiterhin Produktivität, Gewinn und Geld über alles stellen? - Die Alterspyramide wird noch ungünstiger sein als sie heute ist. Wie wird man mit den vielen, vielen „unproduktiven“ Alten verfahren? Zu denen wir wohl selber gehören.

Ich denke jedenfalls, daß diese Büchse der Pandora verschlossen bleiben muß.

Für mich ist diese Diskussion ein Beispiel dafür, daß es unauflösbare Brüche im Leben gibt. Und man muß Tragik in Einzelfällen hinnehmen, weil es keine allgemeingültige Lösung geben kann - in so einem Sinn wie „Gebt doch endlich die Sterbehilfe frei, damit Menschen wie Mme. Sébire menschenwürdig sterben können“.

Grüße,

I.

Hi karin,

Andererseits könnte auch durch den sozialen Druck (die
Angehörigen sollen keinen Repressalien durch die öffentliche
Meinung und den Staat, ausgesetzt sein), die Selbstbestimmung
Todkranker ausgehebelt werden.

Das verstehe ich nicht recht. Kannst du es mir bitte näher erläutern.

  1. Die Entscheidung eines selbstbestimmten Sterbens darf nur
    von dem Individuum selbst getroffen werden. Es darf m.E. nicht
    der Fall sein, dass die Angehörigen (für
    nichteinwilligungsfähige Personen) eine solche Entscheidung
    treffen müssen.

Auf welchen Fall beziehst du dich jetzt?

Ich beziehe mich auf keinen bestimmten Fall. Ich denke nur, dass aktive Sterbehilfe nur auf Wunsch des Patienten hin erfolgen sollte. Das die Angehörigen entscheiden müssen ob die Maschinen abgestelltwerden sollen, halte ich für illegitim.

Da unser Staat, bis jetzt, nur einseitig auf ein: „am Leben
erhalten, unter allen Umständen“, abzielt, kann von einer
Entlastung für Angehörige gar keine Rede sein.

Ich halte das von unserem Staat aus gesehen für vollkommen richtig. Aktive Sterbehilfe ist das Töten eines Menschen, also „Mord“. Eigener Wille hin oder her. Das eine solche Handlung vom Staat nicht legitimiert werden kann erscheint mir plausibel.

Inwieweit wird unser Staat, dem Anspruch der Förderung von
Palliativmedizin denn gerecht?

Das weiß ich nicht, ist aber auch irrelevant für mein Argument. Was ich ausdrücken wollte war: Ich halte es für unverantwortlich Gelder in Strebehilfe-Einrichtungen fließen zu lassen, die man zum Ausbau der Paliativmedizin und dem Hospizwesen nutzen könnte.

LG

Chris

Hi,

Toll, aber ausgeführt muss es eben manchmal doch von anderen
und das sind dann oftmals Angehörige. Was soll ein vom Hals
abwärts gelähmter Mensch z.B. tun? Bzw. für Menschen ohne
Bewusstsein ist hier vermutlich die Patientenverfügung die
einzige Hilfe…

Die ausführenden Kräfte wären freiwillige Ärzte. Richtig. Ich halte diie Patientenverfügung für die einzig legitime Lösung.

LG

Chris

Hallo Karin

aber dein Beitrag
hat ja auch ohne sie eine Aussage.

Ja schon. Aber das Verständnis, warum es wirklich geht, ist
mit den Links einfacher nachzuvollziehen.

Ich wusste schon in etwa, worum es geht. Ich höre ja hier nicht zum ersten Mal von dem Thema.

Wenn es erstmal erlaubt ist, dann kommt sowas auch.

Genau. Und weil es missbraucht werden könnte, darum darf man
„Sowas“ auch nicht erlauben.

Nicht, weil es eventuell missbraucht werden könnte, sondern weil ich es für sehr wahrscheinlich halte, dass es dann ziemlich oft missbraucht wird.

Und weil das Kraftfahrzeug als Killer und als
Selbstmordwerkzeug benutzt werden könnte, sollte man das
Fahren verbieten.

Da hat man so gut wie nie etwas davon. Ob gut versichert oder nicht, man handelt so gut wie immer in seinem eigenen Interesse, wenn man möglichst keinen Unfall macht. Das System ist in der Hinsicht sehr gut ausgeklügelt. (schade, dass das nicht auch mal in anderen Bereichen so gute Systeme gibt). Außerdem ist man mit dem Kfz so gut wie immer an der Öffentlichkeit. - Beides trifft auf die von mir aufgeführten Risiken nicht zu.

Was mit alten Leuten hinter geschlossenen Türen zum Teil gemacht wird, die sich vielleicht nicht mehr klar (oder meistens einfach nur nicht laut und schnell genug) äußern können, davon wird doch immer wieder mal ein bisschen bekannt. Das ist doch so schon schlimm genug.

Viele Grüße
Simsy

OT
Hallo Christian

Ich kann das Argument von Simsy durchaus nachvollziehen.

Dieses ungewöhnliche Ereignis trage ich mir im Kalender ein! :smile:

Viele Grüße
Simsy

Hallo,

http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/pan…

aktuell:
http://afp.google.com/article/ALeqM5go4NanHGqRElG4N5…

Gruß
Christian

Hallo Simsy MOne,

Also, Sterbehilfe per Patientenverfügung lehne ich völlig ab.

Das steht dir doch völlig frei… du wirst von niemandem gezwungen.

Vielleicht ändert man ja seinen Willen?

Deswegen wird auch dazu geraten, die Verfügung regelmäßig zu erneuern. Also mit aktuellem Datum neu zu unterschreiben. Dabei kann man dann ja auch drüber nachdenken, ob man seine Meinung geändert hat.

Gruß
Demenzia

Aber so wäre es wohl ok
So klingt es aber anders, als Ausnahmeregelgung, über die eine ranghohe Kommisssion entscheidet:

.„Ich glaube, die Gesellschaft ist bereit, die Gesetzeslage neu zu bewerten“, sagte die Staatssekretärin für Familie, Nadine Morano, dem Sender France Info. Sie plädierte für eine Ausnahmeregelung. Eine ranghohe Kommission müsse geschaffen werden, um in besonderen Einzelfällen wie dem Sébires Sterbehilfe möglicherweise zuzulassen.

Auch der sozialistische Abgeordnete Nièvre Gaetan Gorce erklärte, der Staat dürfe die Kranken und ihre Familien nicht ohne Ausweg in ihrer dramatischen Situation lassen. „Eine hohe moralische Autorität muss einen Arzt autorisieren können, der Forderung des Kranken nachzukommen, wenn es keine andere Lösung gibt.“

http://www.welt.de/vermischtes/article1821923/Entste…

Wenn es so gemacht wird, sehe ich keine Gefahr.

Liebe Karin!

http://www.exit.ch/wDeutsch/aktuelles/archiv_2006/20…
„Bezüglich Gase eignen sich vor allem inerte Gase
(z. B. Argon oder Helium). Sie sind farb-, geruch- und
geschmacklos; auch sind sie nicht im eigentlichen Sinne
giftig, sondern sorgen in hoher Konzentration als Stickgase
für die Verdrängung des zur Atmung notwendigen Sauerstoffes.
Da ihre Anwesenheit bzw. das durch sie erzeugte Fehlen des
notwendigen Sauerstoffes in der Atemluft mit menschlichen
Sinnesorganen nicht wahrnehmbar ist, treten keine
Erstickungsgefühle auf. Der Sterbewillige gleitet, ohne es zu
merken, in ein Koma und stirbt kurze Zeit ­später.“

Vorab eine Verständnisfrage (auch weil mein PC das Video des SF nicht öffnen kann): Sind die Angaben der eingangs genannten Links, die bei der „Helium-Methode“ einen zehnminütigen Todeskampf benennen bzw. suggerieren, reine Lüge, oder ist die hier als Zitat übernommene Aussage, der Sterbewillige würde schmerz- und ahnungslos ins Koma gleiten schlicht so zu verstehen, dass der Todeskampf erst nach der Bewusstlosigkeit einsetzt, aber doch vorhanden ist („kurz“ meint dann eben die besagten 10 Minuten).

Meine Meinung:

Ich finde es ziemlich skandalös, dass man in den besagten Texten, Dignitas vorwirft, sie würde durch ihre „Helium-Methode“ mutwillig die Ebene der ärztlichen Verschreibung umgehen. Das vertauscht vollkommen Ursache und Wirkung, denn in der Tat scheint ja gerade das Recht des assistierten Suizids, welches in der Schweiz besteht, unterhöhlt werden sollen, da anscheinend die „Hürde Arzt“ immer höher gesetzt wird, indem diese sich auf die für sie sehr bequeme aber m.E. völlig verantwortungslose Position des Hippokratischen Eids zurückziehen.

Gleiches trifft auf den lächerlichen Vorwurf zu, Dignitas habe unethisch gehandelt als zwei Sterbewillige auf einem Parkplatz „suizidiert wurden“ (ein auf schöne Weise paradoxes Begriffsgebilde), nachdem dies vorher an allen möglichen Orten untersagt wurde.
Auch hier also ein völlig krude Vertauschung von Ursache und Wirkung, die -insofern sie in den Medien unkritisch transportiert wird- in der Tat den Charakter einer widerlichen Kampagne zu haben scheint.

Mich selbst macht es absolut wütend und ich finde es
menschenverachtend, wenn Menschen (und mir selber) ein
erträgliches und eigenbestimmtes Sterben, durch die Politik
verweigert wird, wie stellvertretend ein Urteil in Frankreich
wieder gezeigt hat:
http://www.rp-online.de/public/article/aktuelles/pan…
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/03/17/2496685.xml

Ich finde, man muss die Problematik unbedingt von dieser Einzelfall-Ebene herunterholen, welche der Fall in Frankreich leider wieder einmal beschwört, wie man etwa an Idomeneos Posting sehen kann, auf das ich jetzt nicht extra eingehen möchte, auch wenn es eine gute Diskussionsbasis wäre.

Als Einzelfall wird die Grundproblematik des selbstbestimmten Lebens und Sterbens sich nicht gegen die immergleich beschworene Euthanasie-Missbrauch-Gefahr durchsetzen können. Das schulterzuckende „ist halt Tragik“ wird solange bleiben, solange der absurde Eindruck besteht, es ginge um Einzelfälle, die der gesellschaftspolitischen Ratio zu Liebe zurückstehen könnten, so leid einem der Einzelne auch tue.

Meines Erachtens ist die Sterbehilfe zu diskutieren auf drei Ebenen:

  1. Auf der Ebene der Grundrechte: das Menschenrecht auf ein Leben in Würde ist offensichtlich fatal verkürzt, wenn es nicht genauso ein Recht auf ein Sterben in Würde (und Selbstbestimmung ist ganz sicher eine Dimension dessen) beinhaltet.
    Meines Erachtens würde ein umfassendes Recht auf Leben+Würde der von Idomeneo angesprochenen ökonomisch und ideologisch motivierten „Verfügungsgewalt“ über das Leben mehr entgegensetzen als die Aufrechterhaltung eines Tabus (die „Büchse der Pandora“ mit der Gewalt der Angst vor Missbrauch geschlossen zu halten), da der Respekt vor dem selbstbestimmten Leben unabdingbarer Teil des Respekts vor dem Leben ist, da mag die sicherlich schwierige Frage der „Freiwilligkeit“ dieser Selbstbestimmung noch so schwer wiegen.

  2. Medizinisch: die Apparatemedizin hat uns an den Punkt gebracht, an dem immer wieder -und künftig mit dem medizinischen Fortschritt auch immer mehr- Entscheidungen über Leben und Tod geführt werden müssen, ob wir das wollen oder nicht.
    Die Büchse der Pandora ist also längst geöffnet, es wird immer mehr von medizinischen und rechtlichen Expertendefinitionen abhängen, wann die Apparate abgeschaltet werden müssen, weil offensichtlich willkürlich festgelegt werden muss, wann der Tod eingetreten ist bzw. eintreten darf, und dafür gibt es keine Kriterien als eben die als solche festgesetzten.
    Die Ärzte werden sich in einigen Jahrzehnten nicht mehr einfach so auf ihr antikes Ethos berufen können, das Leben um jeden Preis zu verlängern, weil es sich a) immer weiter verlängern lassen wird, und weil b) auch ökonomisch der Preis dafür immer höher und inakzeptabler werden wird, je weiter das Leben sich verlängern lässt.
    Wie Hermann Burger in seinem „Tractatus logico-suicidalis“ als These No. 1 richtig schreibt: „Es gibt keinen natürlichen Tod“, es gibt ihn nicht mehr, möchte man hinzufügen.

  3. Ethisch: zweifellos ist das Tabu des Selbstmords massiv von der ablehnenden Haltung der großen Religionen geprägt. Ein laizistischer Staat muss diesen Einfluss brechen um eine Pluralität der religiösen und ethischen Bezüge garantieren zu können - dazu gehört meines Erachtens ganz zentral auch die Frage über die Selbstbestimmung seines eigenen Todes. Auch hierzu kommt mir Burgers These No. 999 in den Sinn: Der Selbstmörder „ist das Karzinom Gottes“.
    Eine aufgeklärte Gesellschaft muss sich vom Tabu des Selbstmords lösen können, auch wenn damit die Problematik der Euthanasie nochmal ein Stück komplexer werden mag (massiv vorhanden ist diese Problematik aber sowieso, wie dies der Verweis auf das exemplum horribile des NS gerade -ungewollt- herausstellt!).

Während viele Mythensysteme und Kulturen zumindest für einige Menschen die ritualisierte Selbsttötung zulassen (auch wenn dies dann fast immer inakzeptablerweise mit dem Gedanken des Ehrverlusts verbunden zu einer Art Selbstmord-Pflicht wurde), breitet unsere -ihrem Anspruch an sich selbst nach- aufgeklärte Gesellschaft ein universelle Tabu darum - agiert also gerade mit mythischen Mitteln, nicht mit aufgeklärten.

Noch einmal zurück zur „Einzelfall“-Problematik:

Es geht absolut nicht um Einzelfälle:
Die Zahl der anerkannten Suizidfälle in Deutschland liegt über 10.000 pro Jahr, betrachtet man die Dunkelziffer kann man sich leicht vorstellen, dass das deutlich zu niedrig gegriffen ist.
Die Zahl der Suizidversuche liegt bei weit über 100.000 pro Jahr, hier dürfte die Dunkelziffer noch viel stärker ins Gewicht fallen.

Das sind Zahlen, die in ihrer Größenordnung nach einer rechtlichen Anerkennung unbedingt verlangen, so schwierig diese auch immer sein mag, die jetztige wird der Problematik jedenfalls absolut nicht gerecht, weil sie den Selbstmord nicht verhindern kann, sondern nur in die Grauzone und in die (Selbst)Grausamkeit schickt.

Es ist ethisch aus meiner Sicht vollkommen unzumutbar, Menschen zu nötigen, ihrem Leben mit äußerst gewaltsamen Mitteln (Erhängen, Sprung in die Tiefe, vor den Zug werfen) und dazu noch auf entwürdigend klammheimliche Weise und unter antizipativ-bedrückenden Umständen ein Ende zu setzen, nur weil alle „geeigneteren“ und würdigeren Wege untersagt sind.

Diese Zahlen zeigen auch, dass die Problematik der Selbsttötung auch nicht auf die Sterbehilfe verkürzt werden sollte:
Es darf keine zwei-Klassen-Regelung gefordert werden, die nur der Klasse derjenigen, die sowieso schon sterbenskrank sind, einen zumutbaren Weg zum Suizid ebnet, dies aber all den vielen anderen untersagt.
Auch der „normale“ Mensch muss das Recht haben, in Würde aus dem Leben zu scheiden anstatt sich wie ein kranker Hund in die Tiefe stürzen zu müssen - und dabei die Antizipation des erschreckten und bestürzten Blicks derjenigen, die ihn finden, ertragen zu müssen, inklusive der ganzen Schuldgefühle, die daran geknüpft sind, und unter denen er sogar Jahre vor seiner Selbsttötung schon leiden kann.
(Dass die gewaltsame Art der Selbsttötung auch in vielen Fällen eine ausagierte Form des Vorwurfs und der Grausamkeit gegenüber den Findern und Angehörigen ist, ist mir klar.)

Und zu guter Letzt sollte auch die Art der psychischen Belastung der Angehörigen und Freunde von Selbstmördern oder auch nur Selbstmordgefährdeten nicht vergessen werden, die sicherlich in ihrer Qualität massiv davon abhängt, ob der Betroffene die Möglichkeit hat, in aller Offenheit selbstbestimmt und würdevoll aus dem Leben zu scheiden, oder ob er sich klammheimlich und ohne Abschied nehmen zu können wie eine ausgenommene Schweinehälfte an einen Strick hängen muss.

Damit kommt nämlich nochmal eine ganz andere Größenordnung von Betroffenen-im-erweiterten-Sinn ins Spiel, die meines Erachtens nachdrücklich zeigt, dass man eine vernünftige gesetzliche Regelung nicht einfach dauerhaft mit einem wiederholten Hinweis auf Missbrauchsmöglichkeiten aussitzen kann.
Es geht einfach nicht um die Tragik des Einzelfalls, es geht um eine immens viel körperliches und psychisches Leid erzeugende gesetzliche Regelung - und zwar nicht nur für ein paar Leute, sondern für hunderttausende.

_ ℂ Λ ℕ Ð I Ð €


Wie konnte es geschehen, dass es nach dem Erscheinen von Goethes Werther zu einer Selbstmordwelle kam und beim Erscheinen meiner Tagebücher eine Antiselbstmordwelle einsetzte?
(Anaïs Nin)_

Hallo, Candide

Vorab eine Verständnisfrage (auch weil mein PC das Video des
SF nicht öffnen kann): Sind die Angaben der eingangs genannten
Links, die bei der „Helium-Methode“ einen zehnminütigen
Todeskampf benennen bzw. suggerieren, reine Lüge, oder ist die
hier als Zitat übernommene Aussage, der Sterbewillige würde
schmerz- und ahnungslos ins Koma gleiten schlicht so zu
verstehen, dass der Todeskampf erst nach der Bewusstlosigkeit
einsetzt, aber doch vorhanden ist („kurz“ meint dann eben die
besagten 10 Minuten).

im Video des SF erklärt Peter Baumann, dass nach einer Minute eine Bewusstlosigkeit und nach 2 Minuten der Herzstillstand erfolgen würde. Und weiter, dass von minutenlangen Zuckungen keine Rede sein könnte.

Siehe auch:
http://www.ballonzauber.de/pdf/Ballongas_Sich_datenb…

„11. Angaben zur Toxikologie
Helium ist physiologisch unwirksam, verhindert aber bei Anreicherung auf über 85 Vol% Gesamt-Inertgas einschließlich dem Stickstoff der Luft, die lebenswichtige Atmung und führt so zur Erstickung. Es verursacht keine Reiz- oder Warmwirkung. Je nach Dauer der Inhalation und der restlichen Sauerstoffkonzentration resultieren Schläfrigkeit, Unwohlsein, Blutdruckanstieg und Atemnot. Auf das Einatmen von reinem Helium folgt sofort Ohnmacht und kurz darauf der Tod. (…)“

Im übrigen wird auch in Luxemburg die aktive Sterbehilfe legalisiert:
http://diepresse.com/home/politik/aussenpolitik/3642…
http://diepresse.com/home/panorama/welt/364949/index…

Gruß
karin

Hallo, Chris

Andererseits könnte auch durch den sozialen Druck (die
Angehörigen sollen keinen Repressalien durch die öffentliche
Meinung und den Staat, ausgesetzt sein), die Selbstbestimmung
Todkranker ausgehebelt werden.

Das verstehe ich nicht recht. Kannst du es mir bitte näher
erläutern.

angenommen, Herr Soundso, todkrank und vermögend, entscheidet sich für Sterbehilfe. Seine Angehörigen unterstützen ihn bei diesem Wunsch.
Die öffentliche Meinung wird doch vermuten, dass Herr Soundso, sich für Sterbehilfe entschieden hat, weil er seinen Angehörigen nicht zur Last fallen wollte. Auch wenn die persönliche Entscheidung von Herrn Soundso überhaupt nichts mit seinen Angehörigen zu tun hatte.
Und der Staat wird doch vermuten, dass Herr Soundso, von seinen Angehörigen beeinflusst wurde, Sterbehilfe anzunehmen, weil sie die Erben sind.

Gruß
karin