Dilemma abknickende Vorfahrt

Hi

Die Situation:
Ich komme eine Vorfahrtsstraße entlang, die Vorfahrt knickt mit entsprechender Beschilderung nach rechts ab.
Ich möchte nun geradeaus in die nachrangige Straße einfahren.
(Nebenbei: die 4 Straßen dieser Kreuzung liegen alle rechtwinklig zueinander)

Blinkregel:
Ich muss/darf nicht blinken, weil ich ‚geradeaus‘ fahre.
Soweit so klar.

Aber:
Es gibt eine extra Spur, für diejenigen, die (wie ich) nach geradeaus die Vorfahrtsstraße verlassen wollen.
Diese Spur verläuft den halben Bogen (der Vorfahrtsstraße) entlang, sodass man beim Warten auf den Gegenverkehr quasi um 45° verdreht steht. Außerdem hat diese Spur auf dem Boden einen Linksabbieger-Pfeil !

Frage:
Muss ich nun doch nach links blinken?

  • weil es den Linksabbiegerpfeil auf der Spur gibt (Argument ‚Beschilderung‘)
  • weil ich um 45° verdreht stehe und zum Befahren meiner Zielstraße nach links steuern muss (Argument Richtungswechsel)

Danke
M.

P.S.:
Der erwähnte Linksabbiegerpfeil ist wirklich für ‚geradeaus‘ gedacht, weil es für die ‚wirklich links‘ Abbiegenden (in die linke untergeordnete Straße) schon vorher eine separate Haltelinie mit Linksabbiegerpfeil gibt.
Meine Frage betrifft hier im Bild Spur b, um nach B zu fahren.

Kurioserweise muss ich auf jeden Fall am Anfang kurz nach links blinken, wenn ich auf die Spur b wechsle (Spurwechsel!). Unabhängig davon, ob ich danach blinken muss oder nicht (= meine ursprüngliche Frage)

bei a links blinken, bei b nicht (mehr).
es ist aber egal, und würde nicht zu Missverständnissen führen, wenn der Blinker links an bleibt.
Die dort Wartenden , egal ob a oder b, müssen doch in jedem Fall die abknickende Vorfahrt abwarten ob frei ist.

Ich glaube aber, so eine Kreuzung gibt’s nicht.

Denn aus A und B kommende haben was ? Sind die in der Abbiegerichtung beschränkt. Denn von A kommend und geradeaus Richtung der abknickenden Vorfahrt geht nicht ?

mfG
duck313

Hi.

Die Skizze ist nur zur Verdeutlichung der von mir erwähnten Problematik, nämlich wenn man von ‚von unten‘ auf der Vorfahrtstraße ankommt.
Um die Sache nicht zu verkomplizieren, habe ich in der Skizze die Situationen für Autos, die aus anderen Richtungen kommen bewusst unterschlagen.

Aber wenn du es genau wissen willst:
In Wirklichkeit gibt es auch für die Autos aus A kommend eine ähnliche Problematik. Also Autos, die aus A kommen und aus ihrer Sicht geradeaus fahren wollen. Deren Spur ist nämlich (wegen eines Baumes) aus deren Sicht nach rechts verschwenkt, sodass sie gar nicht ‚geradeaus‘ fahren können, sondern faktisch wie ‚links‘ abbiegen. Hier gälte genau die gleiche Fragestellung: Trotzdem nach links blinken, obwohl ‚geradeaus‘ gefahren wird?

Und übrigens: Diese Kreuzung existiert real!

Wenn man die Sache mal einzeln aufrollt, sollte man zumindest mal den Spurwechsel auf die Abbiegespur anzeigen.
Derjenige, der dann nach links in Straße A einfahren möchte, sollte meiner Meinung nach schon mal blinken.
Dann wird es aber etwas schwierig. Die Abbiegespur geht ja sozusagen um die Kurve und wenn man dann in Straße B einfahren möchte, steht man ja schon wider fast quer dazu.
Für die anderen Verkehrsteilnehmer wäre es wohl besser ersichtlich, wenn man blinken würde, muss man aber wohl trotzdem nicht.

Man sollte es sogar lassen, weil man damit die anderen Verkehrsteilnehmer irritieren könnte. Kommt es zu einem Unfall, hat der falsch blinkende eine Teilschuld (OLG Frankfurt irgendwann mal). Im verhandelten Fall ging es darum, daß jemand bei einer links abknickenden Vorfahrt rechts blinkte, um damit anzuzeigen, daß er geradeaus weiterfahren möchte (also die Vorfahrtsstraße verläßt), Problem: das kann man eigentlich nur so verstehen, daß derjenige am rechten Straßenrand halten möchte - also vor der Abzweigung. Wenn dann einer losgeht oder -fährt und es zu einem Unfall kommt, ist derjenige mit dran, der den Blinker falsch gesetzt hat.

kannst du uns auch sagen wo?..dann könnte man sich das Übel mal auf Gugelmäps angugge(!)

Hier nun ein Luftbild der Kreuzung, darunter nochmals mit hervorgehobener Straßenführung und Abbiegespuren.
Wenn a nach A fährt, muss er nach links blinken.
Wenn b nach B fährt bzw. c nach C, dürfen sie den Regeln zufolge NICHT blinken.
Das beschriebene Dilemma ist, dass jedoch a und c nahezu rechtwinklig zu der Straße stehen, in die sie einfahren wollen, sie biegen faktisch fast 90° nach links ab. Und zudem hat b auf seiner Spur einen Linksabbiegepfeil.

Ich denke nicht, das hier evtl jemand irretiert wäre. Wenn ich auf der Hauptstrße komme und dort einer blinkt, weiß ich „der will meine Spur kreuzen“ ob er nun nach A oder B fährt interessiert mich dabei nicht. Ich weiß aber der kreuzt meine Spur (er will ÜBER meine Spur wechseln), ist also ein Spurwechsler. Von daher sollte er auch blinken.

Also ich blinke jedenfalls an solchen Stellen.

gibt’s hier Fahrlehrer oder Verkehrsrechtssachverständige, die hierzu was sagen können?

Ich behaupte nach Ansicht des Luftbilds, dass man definitv blinken muss. Es ist faktisch von Winkel und Ziel ein Linksabbiegen.

LG

So wie das hier aber gezeichnet ist, steht er ja bereits wieder Quer zur Fahrtrichtung, also in der Kurve.

So wie ich das hier sehe, mag es zwar eine gekrümmte Vorfahtsstraße sein, aber in diesem Fall würde ich hier schlicht und einfach zwei verschiedene Verkehrssituatonen sehen.
das eine ist die erste Einmündung und das andere die zweite.
Räumlich sind die beiden auch so weit voneinander getrennt, dass ich eindeutig anzeigen kann, wo ich einbiegen möchte.

Hallo.

  1. Danke für die Zeichnung.
  2. Beim Fahrstreifenwechsel ist links zu blinken.
  3. An Position a muss links blinken, wer nach A fahren will. Wer dort durchfährt zur Positon b, macht einen Fehler. Die Fahrbahnmarkierung sagt deutlich, dass hier, an Position a, nach A abzubiegen ist. Wörtlich heißt es, dass man der durch Pfeile vorgegebenen Fahrtrichtung an der nächsten Kreuzung folgen muss. Geradeaus durchfahren ist unzulässig.
  4. Wer auf dem rechten Fahrstreifen fährt, um dann hinter der Position a nach links auf den neuen linken Fahrstreifen zu Position b zu gelangen, macht ein „halbes“ Rechtsabbiegen. Ich empfehle aber, den rechten Blinker nicht zu setzen, weil es missverstanden würde. Man folgt also der rechten Spur, blinkt zum Fahrstreifenwechsel nach links, um dann an Position b wieder links zu blinken, denn es ist auch hier eindeutig ein Abbiegen in die B-Straße.

Vermutlich werden aber viele Fahrer die Situation falsch einschätzen und sich viel zu früh auf die Linksabbiegerspur a einsortieren, obwohl sie bei b abbiegen wollen.
Dann macht man es wie die Lemminge, einfach falsch wie alle anderen.

Hi.

Vielen Dank für die bisherigen Reaktionen.

Wenn ich die rechtliche Lage einmal auslege, so wie ich sie verstanden habe,
müsste man Folgendes tun, um als b geradeaus nach B zu fahren:

  1. die abgeknickte Vorfahrtstraße zur Hälfte rechts befahren, aber dabei NICHT nach rechts blinken (weil rechts blinken hier bedeuten würde, ich folge der Vorfahrtstraße durchgängig nach rechts)
  2. auf halben Bogen nach links blinken (weil man auf die zweite Abbiegespur wechselt)
  3. nach links blinken, um nach A zu fahren (nach Vorfahrtgewähren)

Korrekt?

Müsste Fahrzeug c (= will nach C) nun auch nach links blinken …?
Demnach ja, obwohl ‚geradeaus‘.
Außerdem: Da auch a (= will nach A) das gleiche Blinkverhalten zeigen müsste wie b (= will nach B), könnte das verwirrend sein für ein Fahrzeug, das aus Richtung B kommt. In dem einen Fall kreuzt der Abbiegende seine Spur, in dem anderen Falle nicht. Allerdings muss er eh aufpassen, da er allen von der Vorfahrtstraße kommenden am nachrangingsten ist. Er muss allen die Vorfahrt gewähren.

Hier gibt es nun ein Dilemma #2:
(Neues Bild!! )
abknvorfahrt3
Wenn ein Fahrzeug aus Richtung E kommt und ‚geradeaus‘ nach e will, gleichzeitig ein Auto aus F kommt, wer hat nun Vorfahrt?
Nach den Basic-Regeln einer abgeknickten Vorfahrt hätte das Auto F Vorfahrt, da unter den beiden nachrangigen Straßen ‚rechts vor links‘ gilt. Tatsächlich befindet sich Fahrzeug E nahezu auf der Vorfahrtstraße, wenn es an F vorbei kommt; demnach hätte E Vorfahrt.

Wie sieht es hier aus?

Es muss natürlich heißen:
nach links blinken, um nach B zu fahren (nach Vorfahrtgewähren)

Wer sagt denn F hätte bei seiner Ausfahrt kein „Vorfahrt gewähren“-Zeichen ?
Ob nun ein der abknickenden Vorfahrt folgendes Auto oder eines was aus E käme, F muss warten bis frei ist.
F kann und darf gar nicht unterscheiden ob Fahrzeuge aus E oder der Kurve der Vorfahrt kommen.

F hat - genauso wie E - ein Vorfahrt gewähren-Zeichen mit Zusatzzeichen für abknickende Vorfahrt.

Deswegen muss ich widersprechen. Denn es gilt bei den untergeordneten Richtungen (= keine Vorfahrtstraßen) untereinander dann eindeutig das Rechts-vor-Links-Prinzip. Demnach müsste E warten und F (kommt von rechts) passieren lassen.

Mein Frage zielt auf die konkrete Kreuzung, in der die Spur von F wegen eines Baumes so stark verschwenkt ist, sodass E sich bereits auf der Vorfahrtstraße befindet, wenn er sich F nähert. Das ist das Dilemma #2.