Dipl.-Ing.=Meister? Lehrling ausbilden?

Hallo,

ich frage mich gerade, inwieweit ist der Dipl.-Ing. dem Meister gleichzusetzen?
Ich (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) darf einen Lehrling ausbilden (sagt zumindest die Handelskammer).
Meine Frau (Dipl.-Ing. Agrarwirtschaft) darf ihrer Meinung nach nicht ausbilden, da es studienbegleitend einen extra Ausbildungs-Lehrgang gab (den sie nicht gemacht hat).

Ist das von Studiengang ab? Oder liegt das daran, daß sie an der FH studiert hat und ich an der TU? Oder liegen wir hier ganz falsch :o)

Gruß,
Martin

Hallo,

ich frage mich gerade, inwieweit ist der Dipl.-Ing. dem
Meister gleichzusetzen?
Ich (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) darf einen Lehrling ausbilden
(sagt zumindest die Handelskammer).
Meine Frau (Dipl.-Ing. Agrarwirtschaft) darf ihrer Meinung
nach nicht ausbilden, da es studienbegleitend einen extra
Ausbildungs-Lehrgang gab (den sie nicht gemacht hat).

Ist das von Studiengang ab? Oder liegt das daran, daß sie an
der FH studiert hat und ich an der TU? Oder liegen wir hier
ganz falsch :o)

Hallösche,

ich kenn des so, dass man nach em Dipl.Ing ausbilde darf. Deine Frau meint glaube ich den ADA-Schein, Ausbildung der Ausbilder. Wenn Du also Ausbilder ausbilden willst musst Du einen Schein machen.Den Schein gibts zumindest bei uns an der FH.

Grüsse

Gruß,
Martin

Korrektur
Hallo Martin,

sorry, aber da muß ich dir widersprechen.

Seit einigen Monaten ist der AEVO (Ausbildereignungsverordnung) - Schein nicht mehr nötig, d.h. beide dürfen ausbilden. Das wird von den meisten Kammern auch ziemlich unbürokratisch gehandhabt, vorausgesetzt, äußere Faktoren wie Räumlichkeiten, Mitarbeiteranzahl, etc. stimmen. Dann legt die IHK keine Steine in den Weg.

Gruß Dirk

und noch eine
dieses mal widerspreche ich mir selber:

Seit einigen Monaten ist der AEVO
(Ausbildereignungsverordnung) - Schein nicht mehr nötig, d.h.

Das Thema ist zwar seit einigen Monaten in den Medien, wird aber erst in ca. einem Monat endgültig verabschiedet. Daß es durchkommt, steht wohl außer Frage.

Gruß Dirk

Hallo,

möchte hierzu was ergänzen:

Ausbildungsbetriebe können eine so genannte „Aussetzung“ beantragen. Diese gilt dann für 5 Jahre. die Angelegenheit ist rechtsgültig und gilt ab dem 01.08.03 und dann eben bis zum 31.07.2008.

Für Meister, Personalfachkaufleute etc. ist dieser Schein immer noch Pflicht.

Bei den neugeordneten Fachwirtsprüfungen ist nur noch eine praktische Prüfung vorgeschrieben. Hier kann der Prüfling dies halt entsprechend beantragen.

Grundsätzlich hat der AEVO-Schein aber seinen Sinn. Er soll eine hohe Qualität in der Ausbildung sicherstellen.

Gruß

Yvonne

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Grundsätzlich hat der AEVO-Schein aber seinen Sinn. Er soll
eine hohe Qualität in der Ausbildung sicherstellen.

dazu eine bemerkung: ich stellt NICHT fest, das der AEVO je einen sinn hatte. auf keinen fall hatte gab es einen Wissensvorsprung. was man konnte, das konnte man eh, und was gelernt wurde, war der Schulaufbau in Deutschland…

oder gibt es andere AEVO`s, die ich nicht kennen? (damaliger Preis ca. 1000 DM)

danke