Hallo,
ich frage mich gerade, inwieweit ist der Dipl.-Ing. dem Meister gleichzusetzen?
Ich (Dipl.-Ing. Elektrotechnik) darf einen Lehrling ausbilden (sagt zumindest die Handelskammer).
Meine Frau (Dipl.-Ing. Agrarwirtschaft) darf ihrer Meinung nach nicht ausbilden, da es studienbegleitend einen extra Ausbildungs-Lehrgang gab (den sie nicht gemacht hat).
Ist das von Studiengang ab? Oder liegt das daran, daß sie an der FH studiert hat und ich an der TU? Oder liegen wir hier ganz falsch :o)
Gruß,
Martin