Hallo,
mein Name ist Björn und dies ist mein erster Beitrag bzw. Anfrage hier. Bin beim Googeln auf diese sehr interessante Seite gestoßen.
Also, ich bin Dipl.-Ing. habe die Hauotfächer Kraftfahrzeuge und Verbrennungsmotoren während des Hauptstudiums gewählt und nun seit 11 Jahren bei einem großen AUtomobilhersteller tätig. War 5 Jahre in der Bremsenentwicklung, bin jetzt seit 6 Jahren in der Motorenentwicklung. In meiner Freizeit schraube ich an meinen AUtos, darunter auch ein Youngtimer.
Habe seit Anfang des Jahres offiziell einen Autohandel angemeldet (dies sowohl Finanzamt als auch meinem Arbeitgeber genannt). Ich hätte jetzt die Möglichkeit, eine ehemalige Kfz-Werkstatt anzumieten und nebengewerblich zu betreiben (zusammen mit einem Kollegen).
Meine Fragen: bin ich befugt, grundsätzlich Wartungsarbeiten als auch Instandsetzungarbeiten an meinen eingekauften Fahrzeugen als auch an Fremdfahrzeugen durchzuführen? Also konkret: Jemand aus dem Ort kommt mit einem Problem und möchte auch noch eine große Inspektion durchgeführt haben. Ich möchte natürlich anschließend dies auch in seinem Inspektionsheft per Stempel vermerken.
Ich würde grundsätzlich sagen, daß der Autohandel bei diesem Nebengewerbe überwiegt, weiß aber nicht, ob die Wartungsarbeiten als unerheblichen Nebenverdienst abgetan werden können. Erfahrungen liegen komplett vor (die Schrauberei stellt kein Problem dar), habe aber keinen Nachweiß darüber. Nur bei dem Youngtimer habe ich die letzten 1 1/2 Jahre alle von mir durchgeführten Arbeiten komplett dokumentiert. Da war fast alles dabei. Kupplungstausch, getriebe aus- und eingebaut, große Inspektion mit Bremsen und Radlager, Motorlager gewechselt, Zahnriemen, Fahrwerk usw
Über jegliche Hilfe und Tips würde ich mich sehr freuen. Habe dieses Thema auch noch in einem anderen Gebiet eingetsellt, also bitte nicht wundern
Gruß Björn