Diplom-Betriebswirt (FH)

Hallo liebe Experten,

eine (sehr spezielle)Frage: ein Bekannter von mir ist Diplom-Betriebswirt (FH) und Geschäftsführer einer großen GmbH. Über 300mio Umsatz im Jahr. Auf deren Internetseite steht er sei „Diplom-Betriebswirt“ also ohne den Zusatz „FH“. Ist dies, da es sich um eine „offizielle“ Seite handelt, und er auch so im Impressum steht, rechtlich korrekt???
Vielen Dank im Voraus.

gruss

m

Hallo mick,

aus meiner Sicht ist die Darstellung ohne „FH“ nicht korrekt, da es doch eine andere Qualifizierung ist, als der Abschluß an einer Universität (akademischer Zuschnitt).
Ich kann nur sagen, dass wir bei der tarifrechtlichen Bezahlung deutlich bei solchen Abschlüssen differenzieren.

Viele Grüße
iris

Vielen Dank!

Hallo,

Auf deren Internetseite
steht er sei „Diplom-Betriebswirt“ also ohne den Zusatz „FH“.
Ist dies, da es sich um eine „offizielle“ Seite handelt, und
er auch so im Impressum steht, rechtlich korrekt???

Grundsätzlich muss der akademische Grad so geführt werden, wie er von der Hochschule verliehen wurde.
Wurde das Dipl. an einer FH erworben ist es allerdings üblich, das FH anzufügen. Trotzdem müsste man wissen was auf der Urkunde steht. Das dürfte auch von Bundesland zu Bundesland verschieden sein.

Gruß
wawi

Hallo mick,

da es doch eine andere Qualifizierung ist, als der Abschluß an
einer Universität (akademischer Zuschnitt).

Gibt es an der Uni überhaupt einen Diplom-Betriebswirt? Ich dachte, der Titel dort lautet Diplom-Kaufmann.

Gruß
Falke

Hallo Falke,

da bin ich mir jetzt unsicher, lässt sich aber bestimmt recherchieren.
Gruß
iris

Hallo Iris,

Wikipedia schreibt hierzu:

_Diplom-Kaufmann (Dipl.-Kfm.) (…) ist vereinzelt noch in Deutschland (…) der akademische Grad, der mit dem erfolgreichen Abschluss eines Betriebswirtschaftsstudiums an einer Universität und gleichgestellten Hochschule im Regelfall erworben wird bzw. wurde.

An Fachhochschulen bzw. Hochschulen werden im Bereich der Betriebswirtschaftslehre meist die akademischen Grade Diplom-Betriebswirt (FH) oder auch Diplom-Kaufmann (FH) vergeben._

Gruß
Falke

Hallo,

Grundsätzlich muss der akademische Grad so geführt werden, wie
er von der Hochschule verliehen wurde.
Wurde das Dipl. an einer FH erworben ist es allerdings üblich,
das FH anzufügen.

das ist nicht üblich, sondern es steht im Gesetz. Für den Bund in § 18 Hochschulrahmengesetz, für die Länder in den jeweiligen Landesgesetzen (z.B: NRW § 18 Hochschulrahmengesetz).

Trotzdem müsste man wissen was auf der
Urkunde steht. Das dürfte auch von Bundesland zu Bundesland
verschieden sein.

Eher nicht.

C.

Hallo,

GmbH. Über 300mio Umsatz im Jahr. Auf deren Internetseite
steht er sei „Diplom-Betriebswirt“ also ohne den Zusatz „FH“.
Ist dies, da es sich um eine „offizielle“ Seite handelt, und
er auch so im Impressum steht, rechtlich korrekt???

sofern man ein Hochschulstudium erfolgreich abgeschlossen hat, wird einem der entsprechende Titel verliehen, den man fürderhin führen darf. Dieser Titel ist so zu führen, wie er verliehen wurde - also nicht gekürzt, erweitert oder verfälscht.

Da der Titel Diplom-Betriebswirt nur von Fachhochschulen verliehen wird, ist gem. § 18 Hochschulrahmengesetz der Titel mit dem Zusatz „FH“ bzw. „Fachhochschule“ zu verleihen.

Gruß
C.