Hallo an alle mitleser,
Ich habe folgende Frage auf die mir viele Menschen und Rechtsanwälte viele verschiedene Antworten gegeben haben.
Nun versuche ich es mal hier.
Ich bin Geschäftsführer eines Bildungsträgers. Wir bilden unter anderem auch für die HWK und die IHK aus. Oder in Kooperation mit ihnen.
Ein anderer deutscher Bildungsträger hat vor kurzem für einen Teil seiner Absolventen einen sogenannten Diplom Studiengang entwickelt.
Etwas ähnliches schwebt mir auch vor. Ich weiß das der Absolvent bei bestehen dann immer den Namen des studienganges und dahinter in klammer den Namen des Trägers des Ganges ausweisen muss. Beispielsweise „Diplom-absolvent (wer-weiss-was)“
Nun sagten mir mehrere Fachleute, dass das in Deutschland nicht ginge. Ich habe weder über Rechtsanwälte noch über Google etwas gefunden, was dagegen spricht, solange klar ersichtlich ist, wer das Diplom ausgestellt hat.
Oder irre ich mich?
LG Lars