Direkte Demokratie auf Bundesebene undenkbar?

Hallo alle zusammen!

Ich hab in Powi eine These gestellt bekommen, die ich disskutieren muss.
Jedoch hab ich ein kleines Problem, den ich versteh nicht, wieso die direkte Demokatie bzw. das Volksentscheid auf Bundesebene undenkbar ist? Wenn es auf Landesebene erlaubt ist!
Könntet Ihr mir paar Tipps oder Links geben, wo ich was finde?

Vielen Dank für eure Mühe

Liebe Grüße

Mili4ka

Liebe Mili4ka, die repräsentative Demokratie leistet die notwendige Kontinuität und Stabilität unabhängig von vorübergehenden Stimmungsschwankungen. Ich kann nachvollziehen, dass in der heutigen Zeit der Globalisierung bei vielen Menschen die Sehnsucht nach einfachen Antworten wächst. Aber einfache Antworten gibt es in der Regel nicht. Realität ist, dass gerade auf Bundesebene die Fragestellungen immer komplizierter und komplexer werden. Auf kommunaler und landespolitischer Ebene sind die Entscheidungszusammenhänge meistens weniger komplex und die Fragestellungen auch überwiegend überschaubarer. Nicht nur darum, bin ich durchaus ein Befürworter direkter Demokratie, allerdings in den Kommunen und auf Landesebene. Wo es um Problemlösungen vor Ort geht, ist die Einflussnahme des Bürgers sinnvoll. Auf der regionalen Ebene ergänzen Bürgerinitiativen und Bürgerentscheide das repräsentative System recht gut. Aber auf Bundesebene können Volksentscheide oder ähnliche Verfahren den oft komplexen Fragen unserer Gesellschaft nicht gerecht werden, insbesondere auch unter Berücksichtigung der ständig steigenden Normenflut der europäischen Institutionen. Laut der in unserer Gesellschaft hoch angesehenen ehemaligen Bundesverfassungspräsidentin des Bundesverfassungsgerichts, Professor Jutta Limbach: Je größer der politische Raum ist, umso mehr sind wir auf das Prinzip der Repräsentanten angewiesen und umso weniger können wir uns direkte Demokratie leisten. Es ist eben etwas grundsätzlich jeweils anderes, über den Bau einer Stadthalle, einer U-Bahn und über das Rauchverbot oder über das Euro-Rettungspaket abzustimmen. Hier besteht ein elementarer Unterschied. Innerstaatlich leistet die repräsentative Demokratie einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung unseres gesellschaftlichen Gefüges. Dies zeigt sich beispielhaft an Großprojekten, die oftmals jahrzehntelange Planungsverfahren erforderlich machen. In dieser Zeit können natürlich Stimmungen und Meinungen der Bürger zu den oftmals schwierigen Projekten durchaus schwanken; aber bei Volksentscheiden birgt dies die Gefahr wahltaktischer Stimmungsmache. Die parlamentarische Demokratie hat auch deshalb wesentliche Vorteile gegenüber einer Volksgesetzgebung auf Bundesebene, weil sie ein lernendes Verfahren ist, was in dieser Form die direkte Demokratie nicht leisten kann. Die Komplexität erfordert oftmals ein vielschichtiges Gesetzgebungsverfahren, das eine kaum überschaubare Vernetzung mit anderen Regelungsbereichen berücksichtigt. Zu zufriedenstellenden Antworten kann man nur gelangen, wenn, wie im Deutschen Bundestag, auf dem Weg der Gesetzgebung ein Verfahren angewandt wird, das ein hohes Maß an thematischer Tiefe und Flexibilität erlaubt. Auf der Grundlage von drei Lesungen, Ausschussberatungen, Sachverständigenanhörungen und Berichterstattergesprächen wird eine ausgewogene und faire Gesetzgebung und Gesetzesfindung sichergestellt. Hinzu kommen eine Folgenabschätzung und eine Überprüfung der möglichen Bürokratie durch den Normenkontrollrat. Dieser Weg bietet den notwendigen Spielraum für Änderungen und Anpassungen. Es wird ein dokumentiertes, ein transparentes Verfahren mit detailreicher Abstimmung gewährleistet, das bei Volksentscheiden in dieser Intensität schlichtweg fehlt. Volksentscheidungen sind Fragestellungen, die mit Ja oder Nein zu beantworten sind. Bundespolitische Fragen lassen sich so einfach nicht entscheiden! Darüber hinaus sind sie oft auch von existenzieller Bedeutung für Deutschland, zum Beispiel Auslandseinsätze der Bundeswehr, Fragen der Landesverteidigung, Steuerfragen oder Fragen der Energieversorgung. Solche Themen lassen sich nur in einem lernenden Verfahren bewältigen und nicht einfach mit einem schlichten Ja oder Nein entscheiden! Wer durch direkte Demokratie auf Bundesebene die Entscheidung über wichtige Sachfragen abgibt, gibt auch die Verantwortung ab. Wenn alle entscheiden, entscheidet letztendlich niemand mehr. Man kann die Volksentscheider auch nicht abwählen. Plebiszite bedeuten daher immer auch die Anonymisierung von Verantwortung. Sie bringen für die gewählten Parlamentarier die Versuchung mit sich, unpopuläre oder schwierige Entscheidungen dem Volk zu überlassen. Die repräsentative Demokratie mit ihren gründlichen Verfahren bietet die Möglichkeit, auch Kompromisse auszuhandeln – zum Wohle der Allgemeinheit, aber auch zum Wohle und zum Schutz von Minderheiten. Bei Volksentscheiden ist ein solch ausgewogenes Verfahren in dieser Form nicht möglich. Dies würde insbesondere zulasten von Minderheiten und von gesellschaftlich benachteiligten Gruppen gehen. Das ist umgekehrt gerade ein tragendes Argument für die unveränderte Beibehaltung unserer repräsentativen parlamentarischen Demokratie auf Bundesebene. Sie stellt nämlich durch ihr ausgewogenes und abwägendes Verfahren den Schutz von Minderheiten gerade sicher.

Beste Grüße, Alexander

Direkte Demokratie auf Bundesebene ist möglich. Dies ist durch das Grundgesetz gesichert.Volksentscheide auf dieser Ebene sind nicht gewollt (wer gibt schon gerne seine Macht aus der Hand). Gerne wird da schon das Argument angeführt, Volksentscheide seien zu teuer.Andere Staaten machen es uns vor, siehe z. B. Schweiz, Italien Frankreich.
Lies mal bei Wikipedia nach oder gib Deine Überschrift in einer Suchmaschine ein, da kommen recht interessante Artikel dazu.

Viel Erfolg bei Deinen Recherchen

Moki63

Moki63

Hallo Mili4ka
Diese Frage stellt sich mir auch.
Allerdings ist die Meinung der einzelnen Länder dazu unterschiedlich; im Saarland zum Beispiel darf ein Volksentscheid keine Auswirkung auf die Finanzen des Landes haben:
Lachhaft, denn was hat keine finanziellen Auswirkungen?
Aber Deine Frage sollte man mal den Juristen stellen.
Gib mal bei GOOGLE >Volksentscheid

Hallo,

Google ist dein allererster Freund, wenn du mal nicht weiterweißt. Das würde dich quasi zu Wikipedia weiterleiten und da würdest du beim Stichwort „Direkte Demokratie“ quasi nach der Hälfte Argumente für und gegen direkte Demokratie finden. (Vorher den Anfang lesen!!)
Die dort stehenden Argumente durchlesen, in jeweils wenigen Wörtern zusammenfassen (z.B. Nachteile:

  • Möglicher inhaltlicher Gegensatz zwischen Wahlen und einem Volksentscheid. Beispiel: CDU ist an der Macht und es gibt einen Volksentscheid über kürzere Arbeitszeiten
  • Teuer (Organisation, Briefwahl, Mitarbeiter, etc.)
  • Massenmedien wie z.B. die Bildzeitung oder RTL könnten aktiv zur Meinungsbildung beitragen und die Menschen beeinflussen
  • Das Parlament, also klugen Leuten, wird ihre (durch den Bürger durch Wahlen gegebene) Macht entzogen
  • Und so weiter

Dann schaust du, ob diese Punkte für alle, oder nur für die Bundesebenen gelten (z.B. ist das Medieninteresse auf Landesebene oder gar Kommunalebene sicherlich kleiner als auf Bundesebene).

Das allerwichtigste: Du sollst diskutieren, also Gründe für BEIDE Seiten finden (siehe Vor- und Nachteile). Und dann kannst die These entweder bestätigen oder WIDERLEGEN.

Meine Einschätzung: Aufgrund der im Artikel genannten Vor-und Nachteile (und der teilweisen Entkräftigung der Nachteile) ist direkte Demokratie auf Bundesebene nicht undenkbar, aber schwierig anzuwenden / aufwändig. In der Schweiz funktioniert das ja auch. ABER:

Beispiel: Schweiz. Dürfen keine Moscheen mehr gebaut werden? Die Menschen haben sich gegen Neubauten entschieden und gefährden damit die Religionsfreiheit. Sind alle Schweizer Rassisten? Nein -> Meinungsmache der Medien scheint dafür verantwortlich.

Man müsste also auf Bundesebene nur über ausgewählte Themen abstimmen lassen und vorher eine bundesweite Aufklärung des allgemeinen Volkes über das Thema erreichen.

Fazit: Möglich ja, aber aufwändig und zu starke Beeinflussung des Volkes in der Meinung