Guten Abend zusammen,
ich habe eine Frage zu Direktkosten auf der Nebenkostenabrechnungen.
Dürfen z.B. Kosten für die Gartenpflege abgerechnet werden, wenn diese nicht im Mietvertrag aufgeführt werden und auch kein Verweis zu einer gesetzl. Grundlage dort aufgeführt ist?
Wenn z.B. beim Einzug nur mündlich ein Nutzungsrecht für den Garten gegeben wurde, aber nie davon die Rede war, dass sich der Mieter an den Kosten für die Pflege beteiligen soll/muss. Muss der Mieter dies trotzdem bezahlen, da es evtl. unter „übliche Direktkosten“ oder sowas in der Art fällt?
Bin für jede nützliche Antwort dankbar
Viele Grüße
Christian