Direktkosten auf Nebenkostenabrechnung

Guten Abend zusammen,

ich habe eine Frage zu Direktkosten auf der Nebenkostenabrechnungen.
Dürfen z.B. Kosten für die Gartenpflege abgerechnet werden, wenn diese nicht im Mietvertrag aufgeführt werden und auch kein Verweis zu einer gesetzl. Grundlage dort aufgeführt ist?

Wenn z.B. beim Einzug nur mündlich ein Nutzungsrecht für den Garten gegeben wurde, aber nie davon die Rede war, dass sich der Mieter an den Kosten für die Pflege beteiligen soll/muss. Muss der Mieter dies trotzdem bezahlen, da es evtl. unter „übliche Direktkosten“ oder sowas in der Art fällt?

Bin für jede nützliche Antwort dankbar :smile:

Viele Grüße
Christian

alle kosten, die auf die mieter umgelegt werden (können), müssen im mietvertrag erwähnt werden. üblicherweise wird das vorsorglich mit einem anhang gemacht, in dem alle umlagefähigen kosten aufgezählt werden, egal, ob sie für das betreffende gebäude anfallen können, oder nicht. so werden auch kosten für die wartung von aufzügen aufgezählt, obwohl das gebäude keinen aufzug hat. damit stellt der vermieter einfach sicher, dass er nichts vergessen hat.

Im geschilderten Fallbeispiel könnte ich mir noch Kosten für Schadenersatz vorstellen. So in der Art: Gartennutzung überlassen. Gartenpflege nicht gemacht. Maßnahme vom VM veranlasst und direkt auf den Mieter gebucht. Ansonsten sind die Kosten der Gartenpflege keine Direktkosten sondern werden anteilig umgelegt.

vnA

Vielen Dank für die schnellen Antworten :smile:

Also wenn ich das zusammenfasse, dann sind diese Direktkosten nicht wirksam und der Mieter muss diese nicht bezahlen, oder?

Also wenn in obigem Beispiel auf der Nebenkostenabrechnung diese Kosten nicht unter Betriebskosten sondern unter Direktkosten aufgeführt sind und sie nicht Bestandteil des Mietvertrages sind?

Kann man davon ausgehen, dass sich diese Direktkosten z.B. auf die Neubepflanzung des Vorgartens beziehen, für die der Mieter nicht aufkommen muss?
Kosten für Rasenmähen und dergleichen müssten dann als Betriebskosten aufgeführt und umgelegt werden, oder?

Viele Grüße
Christian

Hallo Christian,

es ist immer verwirrend, wie die Ausdrücke Nebenkosten, Direktkosten usw. ausgelegt werden. Es gibt im Prinzip nur Betriebskosten.
Einige Betriebskosten können auf den Mieter umgelegt (blödes Wort) werden, Andere nicht. Das ist zunächst mal (fast) alles gesetzlich geregelt. Sollte der Vermieter andere Vorstellungen haben, so kann das im Mietvertrag festgelegt werden.

Gruß

  • Volker Wolter -