Direktoratsverweis Benachrichtigung aller Lehrer

Hallo,

ich habe letzte Woche einen Direktoratsverweis oder auch Verschäften Verweis erhalten. Dieser war durchaus gerechtfertigt und diese Ordnungsmaßnahme möchte ich gar nicht anzweifeln.

Zu meiner Frage: Es ist jedoch so, dass der Schulleiter anscheinend eine detailierte Email an alle Lehrkräfte schickt, sobald ein Schüler einen Direktoratsverweis erhält. Im Moment werde ich von allen Lehrkräften darauf angesprochen, was sehr unangenehm ist, aber desweiteren findet derzeit eine regelrechte Schikane statt. Mit welchem Recht darf der Schulleiter dies allen Lehrkräften mitteilen? Gibt es da nicht eine gewisse Schweigepflicht oder datenschutzrechtliche Bestimmungen?

Meine Englisch-Lehrerin konnte mir ebenfalls nicht genau erklären, aus welchem Grund dies so praktiziert wird, es hieß nur, dass dies dazu dient alle Lehrkräfte zu informieren, damit diese bei weiterem Fehlverhalten meinerseits gleich subjektiver handeln können. Subjektivität? Ich habe meine Strafe für mein Fehlverhalten erhalten, wieso muss ich auch noch gebrandmarkt und an den Pranger gestellt werden? Laut bayrischem Schulgesetz dient eine Ordnungsmaßnahme pädagogischen Zielen, keinen sanktionellen.

Weiß also jemand über die rechtliche Lage diesbezüglich Bescheid?

Mit freundlichen Grüßen, Lukas

Moin Lukas,

ich habe letzte Woche einen Direktoratsverweis oder auch
Verschäften Verweis erhalten. Dieser war durchaus
gerechtfertigt und diese Ordnungsmaßnahme möchte ich gar nicht
anzweifeln.

Nicht, dass man nicht anzweifeln darf, aber wenn Du den Grund akzeptierst ist schon viel gewonnen.

[…]

Ich halte die Benachrichtigung der Kollegen schon für gerechtfertigt. Wie die einzelnden damit umgehen ist natürlich ein Problem.

Egal ob es offizielle Mitteilungen waren oder nicht, die Lehrkräfte unterhalten sich sowieso auch über die Schüler.

Ich habe bislang (ich bin nicht mehr aktiver Lehrer) aber nur erlebt, dass versucht wurde die Schüler zu verstehen und Hilfen anbieten zu können.

Da ich nicht weiß, um welches Vergehen es sich handelt, möchte ich nur sagen, dass sicher bei bestimmten Delikten, aus meiner Praxis: Drogendelikte, Verteilen rechtsradikaler CDs o.ä.; es schon wichtig ist, das man informiert ist und besonderes Augenmerk hat, d.h. NICHT Hetzjagd.

Ganz deutlich, ich möchte Dir obige Verhaltensweisen nicht unterstellen!

Vlt. verstehst Du die Lehrerseite etwas besser.

Gruß Volker,

der Dir wünscht, dass Du da durch Gespräche wieder alles „auf die Reihe“ bekommst

Hi,

der Direktor muss nicht schweigen, er muss auch nicht informieren, aber er sollte.

Zum einen wird der Direktoratsverweis ausgestellt, nachdem ein Lehrer ein Fehlverhalten festgewstellt hat. Damit ist der Direktor der zweite, der Bescheid weiß. Zum anderen wird das durchaus absichtlich den übrigen Lehrkräften, die mit diesem Schüler zu tun haben (= ihn unterrichten), mitgeteilt: falls er nach dem Direktoratsverweis nochmal was anstellt, wird bei der Ordnungsmaßnahme berücksichtigt, dass bereits ein Direktoratsverweis erteilt wurde: d.h. man weiß dann, dass der Schüler schwer belehrbar ist und es mit einem Gespräch vllt nicht getan ist. (Man spricht ja zuallererst mal mit dem Schüler, falls er zum ersten Mal was verzapft hat) Umgekehrt, wenn die Lehrer NICHT Bescheid wissen, und den Schülre behandeln, als wäre es sein erstes Vergehen, dann denkt sich der Schüler ja auch „Ey cool, die checken hier ja gar ncihts, ich kann machen, was ich will!“. Das wäre dann pädagogisches Versagen.

Warum Dich nun alle Lehrer daraufhin ansprechen, weiß ich nicht. Das mag mit dem zusamenhängen, was du verzapft hast - vllt. will man Dir Hilfe anbieten, oder sie verstehen nicht, wie ausgerechnet DU SOWAS anstellen konntest… aber das ist aus der Ferne Kaffeesatzleserei.

die Franzi