Direktversicherung

ich habe 1992 eine Direktversicherung abgeschlossen. die versicherung wurde für eine laufzeit von 22 jahren abgeschlossen. am 30.04.2014 läuft die versicherung ab. der auszahlungstermin ist laut vertrag der 01.05.2014. jetzt sagt man mir, auch wenn der vertrag am 30.04.2014 abläuft erfolgt die vereinbarte kapitalzahlung erst wenn ich in rente gehe. meine frage:
ist das so richtig oder ist der auzahlungstermin am 01.05.2014 so wie es im vertrag steht?

ich habe 1992 eine Direktversicherung abgeschlossen. die
versicherung wurde für eine laufzeit von 22 jahren
abgeschlossen. am 30.04.2014 läuft die versicherung ab. der
auszahlungstermin ist laut vertrag der 01.05.2014. jetzt sagt
man mir, auch wenn der vertrag am 30.04.2014 abläuft erfolgt
die vereinbarte kapitalzahlung erst wenn ich in rente gehe.

Wer sagt so etwas ?

meine frage:
ist das so richtig oder ist der auzahlungstermin am 01.05.2014
so wie es im vertrag steht?

Maßgebend ist der Vertrag. (frühestens das 60. Lebensjahr)

Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn es sich um eine arbeitgeberfinanzierte BAV handelt, dass der Arbeitgeber (VN) den Vertrag verlängert hat.

Gruß Merger

Hallo Merger,

Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn es sich um eine
arbeitgeberfinanzierte BAV handelt, dass der Arbeitgeber (VN)
den Vertrag verlängert hat.

Ohne Kenntnis des AN, einseitig? Geht das grundsätzlich?

Gruß
Nita

Hallo Nita,

Hallo Merger,

Allerdings besteht die Möglichkeit, wenn es sich um eine
arbeitgeberfinanzierte BAV handelt, dass der Arbeitgeber (VN)
den Vertrag verlängert hat.

Ohne Kenntnis des AN, einseitig? Geht das grundsätzlich?

Wenn der AG die Beiträge zahlt - ja, denn er ist auch der Versicherungsnehmer.

Normalerweise informiert er aber seinen AN.

Gruß
Nita

Gruß Merger

wer ist „man“ ?

Wenn der Vertrag so abgeschlossen wurde (und du dann mind. 60 bist) wird ausgezahlt.

Gruss

Barmer

ich habe 1992 eine Direktversicherung abgeschlossen. die
versicherung wurde für eine laufzeit von 22 jahren
abgeschlossen. am 30.04.2014 läuft die versicherung ab. der
auszahlungstermin ist laut vertrag der 01.05.2014. jetzt sagt
man mir, auch wenn der vertrag am 30.04.2014 abläuft erfolgt
die vereinbarte kapitalzahlung erst wenn ich in rente gehe.
meine frage:
ist das so richtig

NEIN!

oder ist der auzahlungstermin am 01.05.2014

so wie es im vertrag steht?

JA! und zwar steuerfrei!
(ich gehe davon aus, dass du dann mindestens 60 J. bist)

Sollte es aber eine Möglichkeit geben, dass du die DV weiterlaufen lassen kannst, da du noch nicht in Rente gehst (z.B. durch flex. Ablauf), dann danke Gott und sei zufrieden! Eine besser Anlage wird es nie mehr geben (nur 20% Pauschalsteuer, ggf. soz.Vers.Ersparnis, STEUERFREIE Auszahlung, Zins/Zinsezinseffekt und ein GARANTIERTER Rechnungszins, der über 4% liegt)
Kurzum, selbst wenn ich Geldbedarf hätte, würde ich versuchen, für die evtl. restliche LZ an anderen Schrauben zu drehen!

Gruß cooler