Direktversicherung Auszahlung

Hallo Experten,

Direktversicherung - Ablauf jetzt - Auszahlung als Kapitalabfindung -
Die Versicherung schreibt:
Gesamtbetrag 82.200
Zur Verfügung stehende Leistung 6.850
Überweisung auf das Konto XY

Ich habe im Internet keinerlei Informationen dazu gefunden.
Vielleicht weiß hier ja hier jemand diese Ungereimtheit zu deuten.

Eine Direktversicherung ist ja eh schon eine äußerst ärgerliche Angelegenheit, von der ich jedem nur abraten kann!
Danke im Voraus.

Gruß Heinz

Hallo Heinz,

Hallo Experten,

Direktversicherung -

Nur mal um sicher zustellen, Du meinst eine Betriebliche Altersversorgung ?

Ablauf jetzt -

und Du hast das Mindestalter von 60 Jahren erreicht ?

Auszahlung als
Kapitalabfindung -
Die Versicherung schreibt:
Gesamtbetrag 82.200
Zur Verfügung stehende Leistung 6.850
Überweisung auf das Konto XY

Was diese Differenz betrifft, kann ich mir auch keinen Reim daraus machen.

Vielleicht handelt es sich um einen Vertrag der durch den AG + AN finanziert wurde
und der AG muss noch die Freigabe erteilen.

Ich habe im Internet keinerlei Informationen dazu gefunden.
Vielleicht weiß hier ja hier jemand diese Ungereimtheit zu
deuten.

Eine Direktversicherung ist ja eh schon eine äußerst
ärgerliche Angelegenheit, von der ich jedem nur abraten kann!

Dies ist gelinde ausgedrückt, völliger Unsinn.

  1. beteiligt sich meistens der AG an den Beiträgen.

  2. für die Beiträge müssen meist keine Sozialversicherungsbeiträge + Steuern gezahlt werden.

  3. in der heutigen Welt die sinnvollste Altersversorgung.

Danke im Voraus.

Gruß Heinz

Gruß Merger

Hallo Merger,

Nur mal um sicher zustellen, Du meinst eine Betriebliche
Altersversorgung ?

Ja

und Du hast das Mindestalter von 60 Jahren erreicht ?

Ja

Vielleicht handelt es sich um einen Vertrag der durch den AG +
AN finanziert wurde
und der AG muss noch die Freigabe erteilen.

Nein

  1. beteiligt sich meistens der AG an den Beiträgen.

wenn man es so sieht, ja, aber es gibt auch die Vereinbarung, daß dieser Betrag vom Lohn gekürzt wird.

  1. für die Beiträge müssen meist keine
    Sozialversicherungsbeiträge + Steuern gezahlt werden.

20 % pauschale Lohnsteuer ist fällig.

  1. in der heutigen Welt die sinnvollste Altersversorgung.

im Netz kannst du die unzähligen Wutausbrüche lesen!
bei einer Summe von € 82.200 sind € insgesamt 12.900 KV und PV fällig (gnädig verteilt auf 10 Jahre)
Zwar bleibt von der „Verzinsung“ noch etwas übrig, das dürfte sich aber in der jetzigen Null Zinsphase von selbst erledigen.

Gruß Heinz

Hallo Heinz,

Hallo Merger,

Nur mal um sicher zustellen, Du meinst eine Betriebliche
Altersversorgung ?

Ja

und Du hast das Mindestalter von 60 Jahren erreicht ?

Ja

Vielleicht handelt es sich um einen Vertrag der durch den AG +
AN finanziert wurde
und der AG muss noch die Freigabe erteilen.

Nein

  1. beteiligt sich meistens der AG an den Beiträgen.

wenn man es so sieht, ja, aber es gibt auch die Vereinbarung,
daß dieser Betrag vom Lohn gekürzt wird.

Du sprichst die AN-Finanzierte BAV an.

Bei alle den BAV´S die ich abgeschlossen habe,
wurde vom AG meist 20 % des AN-Beitrags dazu gezahlt.

Dies muss man ihm nur beim Beratungsgespräch erklären,
dass sonst von der AN-finanzierten BAV gerade diese 20 % in seinen eigenen Säckel
fließen. (AG muss auch keine Sozialversicherungsbeiträge für seinen AN zahlen)

  1. für die Beiträge müssen meist keine
    Sozialversicherungsbeiträge + Steuern gezahlt werden.

20 % pauschale Lohnsteuer ist fällig.

Kommt drauf an wann die BAV abgeschlossen wurde und welche Art der BAV
gewählt wurde.

  1. in der heutigen Welt die sinnvollste Altersversorgung.

im Netz kannst du die unzähligen Wutausbrüche lesen!
bei einer Summe von € 82.200 sind € insgesamt 12.900 KV und PV
fällig (gnädig verteilt auf 10 Jahre)

Aber nur dann, wenn der VN in der GKV krankenversichert ist.

Außerdem sollte man an die ersparten Renten-, Kranken-, und Arbeitslosen-versicherungsbeiträge denken.
Und zusätzlich wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde gibt es eine steuerfreie Auszahlung.

Zwar bleibt von der „Verzinsung“ noch etwas übrig, das dürfte
sich aber in der jetzigen Null Zinsphase von selbst erledigen.

Bei den alten BAV-Verträgen, war der Garantiezins des Jahres des Vertagsabschlusses
maßgebend.

Und heute schließe ich nur noch BAV als Fondverträgen mit Erhalt der eingezahlten Beiträgen ab. Mit den heutigen Garantiezinsen z.Zt 1,75 % und 1,25 % ab 2015
kann man die alten konventionellen BAV´s vergessen.

Gruß Heinz

Gruß Merger

… hat sich geklärt - es war ein Irrtum. Offenbar prüft keiner, was da an Post harausgeschickt wird!