Hallo Heinz,
Hallo Merger,
Nur mal um sicher zustellen, Du meinst eine Betriebliche
Altersversorgung ?
Ja
und Du hast das Mindestalter von 60 Jahren erreicht ?
Ja
Vielleicht handelt es sich um einen Vertrag der durch den AG +
AN finanziert wurde
und der AG muss noch die Freigabe erteilen.
Nein
- beteiligt sich meistens der AG an den Beiträgen.
wenn man es so sieht, ja, aber es gibt auch die Vereinbarung,
daß dieser Betrag vom Lohn gekürzt wird.
Du sprichst die AN-Finanzierte BAV an.
Bei alle den BAV´S die ich abgeschlossen habe,
wurde vom AG meist 20 % des AN-Beitrags dazu gezahlt.
Dies muss man ihm nur beim Beratungsgespräch erklären,
dass sonst von der AN-finanzierten BAV gerade diese 20 % in seinen eigenen Säckel
fließen. (AG muss auch keine Sozialversicherungsbeiträge für seinen AN zahlen)
- für die Beiträge müssen meist keine
Sozialversicherungsbeiträge + Steuern gezahlt werden.
20 % pauschale Lohnsteuer ist fällig.
Kommt drauf an wann die BAV abgeschlossen wurde und welche Art der BAV
gewählt wurde.
- in der heutigen Welt die sinnvollste Altersversorgung.
im Netz kannst du die unzähligen Wutausbrüche lesen!
bei einer Summe von € 82.200 sind € insgesamt 12.900 KV und PV
fällig (gnädig verteilt auf 10 Jahre)
Aber nur dann, wenn der VN in der GKV krankenversichert ist.
Außerdem sollte man an die ersparten Renten-, Kranken-, und Arbeitslosen-versicherungsbeiträge denken.
Und zusätzlich wenn der Vertrag vor 2005 abgeschlossen wurde gibt es eine steuerfreie Auszahlung.
Zwar bleibt von der „Verzinsung“ noch etwas übrig, das dürfte
sich aber in der jetzigen Null Zinsphase von selbst erledigen.
Bei den alten BAV-Verträgen, war der Garantiezins des Jahres des Vertagsabschlusses
maßgebend.
Und heute schließe ich nur noch BAV als Fondverträgen mit Erhalt der eingezahlten Beiträgen ab. Mit den heutigen Garantiezinsen z.Zt 1,75 % und 1,25 % ab 2015
kann man die alten konventionellen BAV´s vergessen.
Gruß Heinz
Gruß Merger