Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat, wie jede andere Altersvorsorgemöglichkeit ihre Vor- und Nachteile. Der Anbieter dabei ist zunächst mal egal. Da geht es dann nur noch um vertragliche Details und wie gut oder schlecht der jeweilige Anbieter wirtschaften kann.
Kurz zu den Vorteilen - die Details bitte beim entsprechenden Berater erklären lassen: Beiträge in eine bAV sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzl. Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % sozialabgabenfrei. Der Beitrag geht also direkt vom Bruttolohn weg und du sparst dir dafür die Steuer und Sozialabgaben. Zusätzlich muss der Arbeitgeber seit 2019 bei einer sogenannten Entgeltumwandlung einen pauschalen Zuschuss von 15 % zahlen, wenn er sich durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.
Es gibt noch weitere Vorteile wie z.B. Leistung kann wahlweise als Rente oder Kapital gewählt werden, Einschluss diverser Zusatzversicherungen möglich usw. Aber die og. Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist wohl der größte Vorteil einer bAV.
Nachteile (ebenfalls Kurzform): Die Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Im Leistungsfall (also i.d.R. im Rentenalter) muss diese komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Außerdem fallen für gesetzlich krankenversicherte auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Hier gibt es eine Freigrenze bzw. einen Freibetrag.
Das war die Kurzfassung der bAV. Natürlich gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Das fängt schon beim Durchführungsweg an. Ich würde zunächst mal beim Arbeitgeber nachfragen, ob dieser bereits eine bAV im Betrieb installiert hat. Wenn nein, oder wenn es ihm egal ist, wo seine Mitarbeiter eine solche machen, dann kann der nächste Schritt sein, einen Versicherungsmakler aufzusuchen. Der hat den Vorteil, dass er verschiedene Anbieter vermitteln kann und nicht an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist.