Direktversicherung Betrieb. Altersvorsorge Sparkasse

Hallo,

hat jemand von euch eine Direktversicherung für eine betriebliche Altersvorsorge der Sparkasse bzw. kennt sich jemand von euch damit aus?!

Mein Sparkassenberater hat mir vorgerechnet dass ich bei einer bestimmten Höhe der Beiträge ca. um die 90000€ bei Rentenantritt erhalten sollte, allerdings hat er sich damit etwas zurückgehalten als es um die Versteuerung des Betrages ging. Er meinte dass „ein wenig“ versteuert wird, aber bei meinen Recherchen kam heraus dass der persönliche Einkommersteuersatz entscheident ist.

Kann jemand etwas konkretes dazu sagen?!

Ich danke euch für die Hilfe.

Fangen wir mal damit an:

lass den Schrott.

Thema Ende.

ok machen wir es genauer.

Erst mal sind die dinger recht teuer, sodass recht wenig herraus kommt. Dann muss man Steuern zahlen zum persönlichen Steuersatz. Dieser ist als Rentner aber meist nicht sehr hoch.
Was aber noch mehr schmerzt sind dann die Abzüge für die Sozialversicherungen.

kurz um, nach Berücksichtigung von Kosten, Steuern, Sozialabgaben, Infoaltion ist das für den Kunden kein gutes Geschäft.

Servus,

die Auszahlung ist dann ESt-frei, wenn die Beiträge vorher mit 20 Prozent pauschal versteuert wurden. Wenn die Beiträge nicht mit ESt belastet waren (typische Gehaltsumwandlung „aus dem Brutto“), ist die Auszahlung im Gegenzug ESt-pflichtig.

Beiträge zur KV und PV fallen an, wenn die Auszahlung in einer Summe erfolgt oder die monatliche Betriebsrente einen Freibetrag (derzeit 164,50 €) übersteigt - die „deferred compensation“ ist also auch hier bei Gehaltsumwandlung ein Nullsummenspiel, wenn nicht die Beitragsbemessungsgrenze während der Einzahlung mit Gehaltsumwandlung überschritten ist.

Kurzer Sinn: Es hängt vom Einzelfall ab, was man da sinnvoll macht. Der Berater arbeitet nicht besonders gut, weil normalerweise jeder Vertriebler eine Anwendung an der Hand hat, mit der er individuell rechnen kann, wie die Auswirkungen sind.

Schöne Grüße

MM

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Hallo @anon44275120

fangen wir mal damit an:

So pauschal ist das auch „Schrott“. Es kommt auf die konkreten Einzelfallumstände an, ob sich eine betriebliche Altersvorsorge lohnt.
Es macht nämlich schon gravierende Unterschiede, ob der AG einfach nur ein Banken-Standardprodukt via Direktumwandlung weitervertickt oder aber ob er noch zusätzliche eigene Leistungen erbringt bzw. Rahmenbedingungen wie zB Mindestverzinsung garantiert oder gar selbst ein eigenes Versorgungswerk mit besonderen Bedingungen anbietet.

In jedem Fall ist aber ein

die völlig falsche Person, eine betriebliche Altersversorgung zu beurteilen. Für so etwas gibt es spezialisierte freie Rentenberater mit Zusatzqualifikation in betrieblicher Altersversorgung, die so etwas rechtssicher beurteilen können und auch im Gegensatz zu einem

für Ihre Aussagen haften.
Kostet zwar Geld, falls man nicht über Gewerkschaften oder Verbände so eine Beratung bekommen kann, ist aber in jedem Fall gut angelegtes Geld.

&tschüß
Wolfgang

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Die betriebliche Altersversorgung (bAV) hat, wie jede andere Altersvorsorgemöglichkeit ihre Vor- und Nachteile. Der Anbieter dabei ist zunächst mal egal. Da geht es dann nur noch um vertragliche Details und wie gut oder schlecht der jeweilige Anbieter wirtschaften kann.

Kurz zu den Vorteilen - die Details bitte beim entsprechenden Berater erklären lassen: Beiträge in eine bAV sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzl. Rentenversicherung steuerfrei und bis 4 % sozialabgabenfrei. Der Beitrag geht also direkt vom Bruttolohn weg und du sparst dir dafür die Steuer und Sozialabgaben. Zusätzlich muss der Arbeitgeber seit 2019 bei einer sogenannten Entgeltumwandlung einen pauschalen Zuschuss von 15 % zahlen, wenn er sich durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge spart.

Es gibt noch weitere Vorteile wie z.B. Leistung kann wahlweise als Rente oder Kapital gewählt werden, Einschluss diverser Zusatzversicherungen möglich usw. Aber die og. Steuer- und Sozialabgabenfreiheit ist wohl der größte Vorteil einer bAV.

Nachteile (ebenfalls Kurzform): Die Leistungen unterliegen der nachgelagerten Besteuerung. Das heißt: Im Leistungsfall (also i.d.R. im Rentenalter) muss diese komplett mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Außerdem fallen für gesetzlich krankenversicherte auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung an. Hier gibt es eine Freigrenze bzw. einen Freibetrag.

Das war die Kurzfassung der bAV. Natürlich gibt es verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten. Das fängt schon beim Durchführungsweg an. Ich würde zunächst mal beim Arbeitgeber nachfragen, ob dieser bereits eine bAV im Betrieb installiert hat. Wenn nein, oder wenn es ihm egal ist, wo seine Mitarbeiter eine solche machen, dann kann der nächste Schritt sein, einen Versicherungsmakler aufzusuchen. Der hat den Vorteil, dass er verschiedene Anbieter vermitteln kann und nicht an eine einzelne Gesellschaft gebunden ist.

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wobei da nicht das eingezahlte Geld der Verzinsung unterliegt, sondern der eingezahlte Betrag abzüglich Kosten. Zumal ist die Garantie meist recht niedrig verzinst und bei Wirtschaftlichen schieflage darf von dieser Verzinsung auch abgewichen werden. Den § kann dir sicherlich @Vers_Makler nennen

Servus,

ist allerdings bei Gehaltsumwandlung in der Nähe der Beitragsbemessungsgrenzen viel mehr, als er wäre, wenn aus versteuertem und verbeitragtem Netto eingezahlt würde - das ist etwas, was die BAV hat und andere nicht haben.

Schöne Grüße

M