Direktversicherung Krankenkassenbeitrag

Ich habe 2 Lebensversicherungen im Dezember 2014 ausbezahlt bekommen. Die erste habe ich 1990, die zweite 1996 abgeschlossen. Bis zum Jahr 2002 waren es Direktversicherungen, ab 2003 wurde ich Versicherungsnehmerin, da mein Arbeitgeber insolvent wurde. Ich habe dann 3 Jahre die Versicherung selbst weitergeführt und sie dann stilllegen lassen.
Nun bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Beitragsfestsetzung und ich soll bis zum 30.11.2024 monatliche Beiträge leisten (Berechnung 1/120). Die Beitragssätze wurden mit dem Satz von 2015 berechnet (15,5 % KV und 2,6 % PV).
Meine Fragen:

  • Da die 2. Versicherung nur von 1996 - 2002 als Direktversicherung lief, darf doch die Krankenkasse nur für 7 Jahre Beiträge berechnen??
    - Darf sie den Beitragssatz vom Jahr 2015 berechnen, wenn die Versicherungen doch im Jahr 2003 auf mich überschrieben wurden und die Beitragssätze in diesem Zeitraum niedriger waren?
  • Wieso soll ich bis 2024 Beiträge bezahlen. Ist es nicht üblich einen Gesamtbetrag zu errechnen?
    Ich weiß, dass ich nicht darum herum komme an die Krankenkasse zu zahlen, aber ich möchte auch keinen Cent zuviel bezahlen.
     Für eure Hilfe jetzt schon besten Dank!!

Hallo,
Einmalauszahlungen aus betrieblicher Altersversorgung sind bei Auszahlung - mit dem vollen Beitragssatz zur Gesetzl. Kranken - bzw. Pflegekasse beitragspflichtig. - Bis zum Höchstbeitrag. Die Verteilung auf 10 Jahre (1/120) ist korrekt; ebenso greift jeweils der aktuelle Beitragssatz der GKV/SPV.
Da evtl. bei einem Vertrag der/die Beitragszahler/-in UND Versicherungsnehmer-(in) zeitweise die betroffene Person war:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteil…
Gruß J.K.

Danke für die Antwort.
Ist die Verteilung auf 10 Jahre auch korrekt, wenn der eine Vertrag nur 7 Jahre als Direktversicherung lief und ich danach die Versicherungsnehmerin wurde, übrigens bei „beiden“ Verträgen ab 2003.
Wenn ich 2014 die Auszahlung bekommen habe, wieso soll ich dann bis 2024 monatliche Beträge mit den Beitragssatz von 2015 bezahlen und wenn der Beitragssatz 2016 wieder erhöht wird, soll ich dann auch mehr bezahlen???
Ist es nicht üblich einen Gesamtbetrag abzurechnen?

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Da ich mich mit Versicherungen nicht auskenne (mein Job ist das Anlagespektrum),
kann ich leider nicht weiter helfen.

Hallo, um die Verbeitragung nach den aktuell bzw. künftig geltenden Kassensätzen wird es wohl keinen Ausweg geben. Sie haben ja seit Umwandlung in einen Privatvertrag auch die Verzinsung der Beiträge genossen, die im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung in den Vertrag geflossen sind. Wenn die Beitragssätze seit 2003 gesunken wären, hätten Sie dann auch den Rückgriff auf der Beitragssätze von damals gepocht? Die Aufteilung der Beträge, welche dem betrieblichen und welche dem privaten Teil zuzuorden sind, wird von dem Versicherungsunternehmen auf Nachfrage ermittelt. Nur auf die Ablaufleistung, die dem betrieblichen Teil zuzuordnen ist, sollte von der Krankenkasse verbeitragt werden - es sei denn, Sie sind freiwillig Versicherte, dann ist die gesamte Ablaufleistung zu verbeitragen. Es ist nicht vorgesehen, einen Gesamtbeitrag zu ermitteln, die Beiträge sind für 10 Jahre zu zahlen. Das ganze fällt so in den Bereich, der Staat hat immer Recht - schließlich galten diese Regelungen noch nicht, als Ihre Verträge vereinbart wurden. Die Krankenkassen brauchen halt Geld und haben eine gute Lobby. Ich hoffe, weitergeholfen zu haben. Beste Grüße … a.

Hallo,
10 Jahre. Es bleibt dabei. Siehe auch:
http://www.bvv.de/cms/media/pdfdokumente/berdenbvv/p…
Gruß

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Danke!

Noch eine Zusatzfrage …
Was ich auch nicht verstehe ist, dass ich im Jahr 2002 meine Krankenkasse gewechselt habe. Eigentlich müsste doch die damalige Krankenkasse die „ihr entgangenen Beiträge“ (wenn man es so nennen mag) erhalten.

Hallo,
ja, die 10 Jahre sind korrekt, und da die Beiträge dafür in den Gesundheitsfond fließen spielt es keine Rolle, welche Krankenkasse da beteiligt ist.
Zu rechtlichen Grundlage wurde bereits alles geschrieben.
Gruss
Czauderna

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