Ich habe 2 Lebensversicherungen im Dezember 2014 ausbezahlt bekommen. Die erste habe ich 1990, die zweite 1996 abgeschlossen. Bis zum Jahr 2002 waren es Direktversicherungen, ab 2003 wurde ich Versicherungsnehmerin, da mein Arbeitgeber insolvent wurde. Ich habe dann 3 Jahre die Versicherung selbst weitergeführt und sie dann stilllegen lassen.
Nun bekomme ich von meiner Krankenkasse eine Beitragsfestsetzung und ich soll bis zum 30.11.2024 monatliche Beiträge leisten (Berechnung 1/120). Die Beitragssätze wurden mit dem Satz von 2015 berechnet (15,5 % KV und 2,6 % PV).
Meine Fragen:
- Da die 2. Versicherung nur von 1996 - 2002 als Direktversicherung lief, darf doch die Krankenkasse nur für 7 Jahre Beiträge berechnen??
- Darf sie den Beitragssatz vom Jahr 2015 berechnen, wenn die Versicherungen doch im Jahr 2003 auf mich überschrieben wurden und die Beitragssätze in diesem Zeitraum niedriger waren? - Wieso soll ich bis 2024 Beiträge bezahlen. Ist es nicht üblich einen Gesamtbetrag zu errechnen?
Ich weiß, dass ich nicht darum herum komme an die Krankenkasse zu zahlen, aber ich möchte auch keinen Cent zuviel bezahlen.
Für eure Hilfe jetzt schon besten Dank!!