Direktversicherung Krankenversicherung Zahlpflicht meldepflicht

Krankenkassenpflicht bei Direktversicherung

Wie erfährt eine gesetzliche Krankenkasse, dass eine Direktversicherung ausgezahlt wurde, wenn die Frage der Versicherungsgesellschaft nach der Krankenversicherung mit „privat versichert“ beantwortet wurde? Als immer über die BMG versicherter AN sehe ich nicht ein, dass ich auf die von mir selbst gezahlten Versicherungsbeiträge Krankenkassen- und Pflegeversicherung bezahlen soll. Wieso wird ein Unterschied zu einer „normalen“ Kapital-Lebensversicherung gemacht ? Habe die Beiträge von meinem Weihnachtsgeld bezahlt.
Man muss sich doch wehren, Eine Klage beim BVG ist noch anhängig.

MOD Selina: verschoben von Sozialwissenschaften nach Versicherung

Hallo,
wenn jemand privat versichert ist, also nicht verwechseln mit einer freiwilligen Versicherung in einer GKV-Kasse, dann wird eine solche Direktversicherung niemals beitragspflichtig, weil es eben bei der PKV-Versicherung nicht auf das Einkommen ankommt bei der Beitragsbemessung…
Bei Arbeitnehmern, die aufgrund Ihres Arbeitsentgeltes nicht (mehr) der Krankenversicherungspflicht unterliegen entfällt ebenfalls die Beitragspflicht für Versorgungsbezüge - diese kommt grundsätzlich nur bei pflichtversicherten Arbeitnehmern und Rentnern vor.
Konkret zu deiner Frage - wenn sich die Zahlstelle mit dem Begriff „privat versichert“ ohne Angabe der Versicherung zufriedengibt und auch der Betroffene von sich aus seine GKV-Kasse nicht informiert, dann erfährt die Kasse nichts davon. Wird allerdings der Name der GKV-Kasse angegeben, dann wird diese über die Auszahlung informiert und muss über die Beitragspflicht entscheiden.
Was du in diesem Zusammenhang nicht einsehen willst, spielt keine Rolle, zur Beitragspflicht gibt es gesetzliche Vorschriften und Urteile des BSG. und solange kein anders lautendes Urteil vorliegt, solange gilt diese Beitragspflicht.
Gruss
Czauderna

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