Hallo zusammen,
ich habe seit 01.12.2011 über meinen Arbeitgeber eine Direktversicherung als Rentenversicherung bei der mir jeden Monat € 220 vom Bruttolohn abgezogen und der Versichrung gutgeschrieben wurden.
Diesen Betrag habe ich bisher nicht bei der Einkommensteuererklärung angegeben.
Seit 30.11.2017 bin ich Arbeitslos, führe aber die Versicherung weiter und zahle monatlich die € 220 ein.
Kann ich bei der Einkommensteuererklärung den Beitrag für 12.2017 angeben und wo trage ich das ein ?
Hätte ich schon früher die Beiträge in den vergangenen Erklärungen angeben können ?
Vielen Dank !
Raimund