Direktversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über meinen AG zwei Direktversicherungen laufen.

  1. Versicherung seit 2002, habe die Versicherung vom alten AG mit gebracht und selbst wegen arbeitslosigkeit 10Monate selbst eingezahlt. Die Versicherung wurde von meinen jetztigen AG zum 01.05.2010 übernommen.
  2. Versicherung seit August 2011, was passiert mit den Versicherungen, wenn ich aufhören würde. Hat mein AG darauf ein Anrecht mir die Versicherungen nicht mit zugeben? Falls es der Fall sein sollte kann ich Ansprüche auf das bisher eingezahlte Geld anmelden.
    Ich würde mich auf eine Anwort von Ihnen freuen. Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

was man selbst eingezahlt hat, kann der Arbeitgeber nicht wegnehmen.

Was der Arbeitgeber zahlt, gehört dem Arbeitnehmer erst nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit (Kurzfassung).

Viel Glück

Barmer

Hallo,

Hallo,

was man selbst eingezahlt hat, kann der Arbeitgeber nicht
wegnehmen.

Was der Arbeitgeber zahlt, gehört dem Arbeitnehmer erst nach
10 Jahren Betriebszugehörigkeit (Kurzfassung).

Ausnahme: im Vertrag steht, dass die versicherte Person unwiderruflich bezugsberechtigt ist.

Viel Glück

Barmer

Gruß Merger

hey,

Was der Arbeitgeber zahlt, gehört dem Arbeitnehmer erst nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit (Kurzfassung).

Interessehalber: wie kommst du auf 10 Jahre?

ich meinte mal gelesen zu haben das die Arbeitgeberbeiträge nach 5 Jahren nicht mehr verfallen.

Gruß

Interessehalber: wie kommst du auf 10 Jahre?

Hi,
das war ja die Kurzfassung. Unverfallbarkeit tritt entsprechend der getroffenen Vereinbarung ein. Das können 5, 10 oder 6 3/4 Jahre sein.

Gruß Keki

Betriebsrentengesetz

Natürlich sind Verbesserungen zu Gunsten des AN immer möglich.

Gruss

Barmer

genau deswegen Frage ich:

das was ich gefunden habe war:

http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/betrav…

§ 1b Unverfallbarkeit und Durchführung der betrieblichen Altersversorgung
(1) Einem Arbeitnehmer, dem Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung zugesagt worden sind, bleibt die Anwartschaft erhalten, wenn das Arbeitsverhältnis vor Eintritt des Versorgungsfalls, jedoch nach Vollendung des 25. Lebensjahres endet und die Versorgungszusage zu diesem Zeitpunkt mindestens fünf Jahre bestanden hat (unverfallbare Anwartschaft). […]

Gruß
Phillip

Asche auf mein Haupt !

Das Gesetz ist 2001 geändert worden auf 5 Jahre, mit Übergangsregelungen für ältere.

Wird bei Wikipedia ganz gut dargestellt.

Peinlich

Barmer

Guten Tag,

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe über meinen AG zwei Direktversicherungen laufen.

  1. Versicherung seit 2002, habe die Versicherung vom alten AG
    mit gebracht und selbst wegen arbeitslosigkeit 10Monate selbst
    eingezahlt. Die Versicherung wurde von meinen jetztigen AG zum
    01.05.2010 übernommen.
  2. Versicherung seit August 2011, was passiert mit den
    Versicherungen, wenn ich aufhören würde. Hat mein AG darauf
    ein Anrecht mir die Versicherungen nicht mit zugeben? Falls es
    der Fall sein sollte kann ich Ansprüche auf das bisher
    eingezahlte Geld anmelden.

Zu 1.) Das ist eine Altzusage (DV als Barlohnumwandlung) im Sinne
§ 40b EStG. Hier bekommst du den Vertrag in jedem Falle mit und wirst damit anstelle des AGs Versicherungsnehmer. Du kannst ihn dann unterbrechen, stillegen oder mit privaten Beiträgen weiterführen!

Zu 2.) Hier müsste Folgendes geklärt werden:
Ist es eine arbeitgeberfinanzierte Direktversicherung oder eine Entgeltumwandlung im Durchführungsweg DV nach §3/63 EStG. Ist sie arbeitgeberfinanziert, ist es hilfreich in die arbeitsrechtlichen Vereinbarungen reinzuschauen (Exemplar musst du haben). Es gibt durchaus Vereinbarungen, wo der AG bekundet, dass du den Vertrag bei Ausscheiden sofort mitnehmen kannst, ansonsten fußen die genannten mind. 25 J. alt und 5 J. Betriebszugehörigkeit!
Ist es aber eine Entgeltumwandlung, dann gehört´s dir sowieso!
(vielleicht hast du aber die alte DV nur aufgestockt, dann gehört alles auch dir)

Ich würde mich auf eine Anwort von Ihnen freuen. Mit
freundlichen Grüßen

Gruß cooler