Hallo!
In meiner Familie wurde ein Bausparvertrag während der Ansparphase gekündigt. Daraufhin wurde ein 3%-iger Diskontsatz einbehalten. Weiterhin wurden jährliche Kontoführungsgebühren abgezogen.
Kann man diese Gebühren (Diskont und Kontoführung) auf der Grundlage des BHG Urteils (Az. XIZR 308/15) zurückfordern?
Oder bezieht sich dieses Urteil lediglich auf die Kontoführungsgebühren für die Darlehnsnehmer eines Bausparvertrags?
Vielen Dank vorab!