Diskontgebühr bei Bausparvertrag zurückfordern

Hallo!

In meiner Familie wurde ein Bausparvertrag während der Ansparphase gekündigt. Daraufhin wurde ein 3%-iger Diskontsatz einbehalten. Weiterhin wurden jährliche Kontoführungsgebühren abgezogen.

Kann man diese Gebühren (Diskont und Kontoführung) auf der Grundlage des BHG Urteils (Az. XIZR 308/15) zurückfordern?
Oder bezieht sich dieses Urteil lediglich auf die Kontoführungsgebühren für die Darlehnsnehmer eines Bausparvertrags?

Vielen Dank vorab!

So ist es. Es geht Im Urteil darum, daß die Verwaltung eines Darlehens (d.h. u.a. die Kontoführung) zum größten Teil im Interesse des Darlehensgebers liegt und damit die Erhebung von Gebühren eine unzulässige Abwälzung der Kosten darstellt. Über die Kontoführungsgebühr in der Ansparphase wurde nicht entschieden, wobei man angesichts der Argumentation davon ausgehen kann, daß eine Kontoführungsgebühr in der Ansparphase nicht zu beanstanden ist.