Guten morgen,
Sicher, aber wenn ich nun als Chef jemand ablehne, weil ich
den nicht mag, weil er nicht pünktlich kommt, weil er
ungepflegt ist und nach Schweiss stinkt, alkoholisiert ist
usw., verklagt der mich, und ich muss nun beweisen, das ich
ihn nicht diskriminiere.
Das ist doch ein Witz, ein Freifahrtschein für Faulpelze und
Drückeberger.
man sollte sich bei seinen Bemerkungen zum Thema nicht nur auf das stützen, was einige unbedarfte Journalisten und Politiker in den Äther gerülpst haben.
Zur Frage der Beweislast:
§ 22 Beweislast
Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.
§ 1 Ziel des Gesetzes
Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.
Die bloße Behauptung, wegen einer der acht genannten Benachteiligungsmerkmale benachteiligt worden zu sein, reicht also nicht, um eine Beweispflicht durch den mutmaßlichen Benachteiliger auszulösen.
Wenn natürlich eine lesbische, 93 Jahre alte, muslimische, einbeinige Sudanesin behauptet, Du hättest sie als alte Negerkrüppellesbe beschimpft (was sie mit ihrem Diktiergerät dummerweise mitgeschnitten hat), anschließend unter hämischem Gelächter aus dem Büro geworfen und dann auch noch nicht eingestellt, kann es u.U. ein bißchen knifflig werden.
Die Gefahr sehe ich bei Dietter aus Gelsenkrichen eher nicht, der im ganzen Viertel dafür bekannt ist, daß er schon morgens um sieben bei Ali anner Tanke seine erste Kanne Bier holt, um dann anschließend über seine Olle rüberzurutschen, mit der er seit 12 Jahren verheiratet ist.
Gruß,
Christian