Diskriminierungsgesetz

Hallo,

die FAZ brachte heute einen großen Artikel über das Antidiskriminierungsgesetz und gleich daneben einen Bericht darüber, daß das Innenministerium die Bevölkerung dazu aufruft, dagegen zu protestieren, daß jemand in Delmenhorst eine Immobilie kauft, der „als rechts eingestuft wird.“

In manchen Kreisen wird der FAZ bekanntlich merklicher Einfluß auf die Regierung zugeschrieben.
Das führt mich zu der Frage, ob wir nicht wohl bald zum Antidiskriminierungsgesetz ein ergänzendes DiskriminierungsGEBOT gegen Rechtsextremisten bekommen. Wäre das nicht ein wirksames Bollwerk für unsere von Rechtsextremisten bedrohte Demokratie?

Auf Wiedersehen!

w

Hallo,

die FAZ brachte heute einen großen Artikel über das
Antidiskriminierungsgesetz und gleich daneben einen Bericht
darüber, daß das Innenministerium die Bevölkerung dazu
aufruft, dagegen zu protestieren, daß jemand in Delmenhorst
eine Immobilie kauft, der „als rechts eingestuft wird.“

Wenn dieser Aufruf gegen das Diskriminerungsgesetz verstößt, dann hat doch der Diskriminierte gut lachen. (vielleicht wollte die FAZ ihn ja nur darauf aufmerksam machen - ein Schelm wer sich Böses dabei denkt)

In manchen Kreisen wird der FAZ bekanntlich merklicher Einfluß
auf die Regierung zugeschrieben.
Das führt mich zu der Frage, ob wir nicht wohl bald zum
Antidiskriminierungsgesetz ein ergänzendes
DiskriminierungsGEBOT gegen Rechtsextremisten bekommen. Wäre
das nicht ein wirksames Bollwerk für unsere von
Rechtsextremisten bedrohte Demokratie?

Wie schon deutlich gemacht. Ich glaube Du hast das etwas komplett falsch interpretiert. Wir reden auch nicht über die Rundschau hier.

Eencockniedo

Antidiskriminierungsgesetz

In meinen Augen drücken solche Anti-Irgendwas-Gesetze polisches Unverständnis und Hilflosigkeit aus.

Da der Deutsche Beamte glaubt, alles lasse sich in Vorschriften fassen und ein Jeder strebe danach, in Übereinstimmung mit allen Vorschriften zu leben, ist es folgerichtig, wenn man nicht möchte, dass jemand diskriminiert wird, ein „Anti-Diskriminierungsgesetz“ zu erlassen.

Dann hat man wenigstens seine Pflicht getan.

mfg
Klaus

Da der Deutsche Beamte glaubt, alles lasse sich in
Vorschriften fassen und ein Jeder strebe danach, in
Übereinstimmung mit allen Vorschriften zu leben, ist es
folgerichtig, wenn man nicht möchte, dass jemand diskriminiert
wird, ein „Anti-Diskriminierungsgesetz“ zu erlassen.

Da spricht wohl der Stammtisch. Tatsächlich regelt das Allgemeine Gleichbehandlungsgsetz z.b. den Schadensersatzanspruch, der einem Benachteiligter im Falle einer Benachteiligung zusteht. Daß man nicht aufgrund von Abstammung, Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden darf, steht schon im Grundgesetz, da gab es also eigentlich keinen Regelungsbedarf. Was nun erfolgt ist, ist eine Konkretisierung.

Und wo wir schon gerade dabei sind: Das ganze ist auf dem Mist der EU gewachsen. Es besteht also kein Grund, die deutschen Beamten zu beschimpfen. Wenn überhaupt den deutschen Gesetzgeber und auch der war - wie geschrieben - unter Zugzwang.

Gruß,
Christian

Und wo wir schon gerade dabei sind: Das ganze ist auf dem Mist
der EU gewachsen. Es besteht also kein Grund, die deutschen
Beamten zu beschimpfen. Wenn überhaupt den deutschen
Gesetzgeber und auch der war - wie geschrieben - unter
Zugzwang.

Wenn man der Presse glauben kann (in diesem Fall der Neuen Osnabrücker Zeitung vom Freitag) so wäre es einfacher gewesen, die Anforderungen der EU einfach umzusetzen. Aber nein, noch in Zeiten von Rot-Grün sollte noch mehr geschaffen werden und die SPD hat dieses als Verhandlungserfolg aus den Koalitionsverhandlungen mitgenommen. Allerdings wird wohl schon nachgebessert.

Ich warte ja noch drauf, dass jemand klagt, weil er durch das neue Gesetz diskriminiert wird, weil er gegenüber angeblich Diskriminierten benachteiligt wird.

Oder?

Gruß

ALex

Und wo wir schon gerade dabei sind: Das ganze ist auf dem Mist
der EU gewachsen. Es besteht also kein Grund, die deutschen
Beamten zu beschimpfen. Wenn überhaupt den deutschen
Gesetzgeber und auch der war - wie geschrieben - unter
Zugzwang.

Wenn man der Presse glauben kann (in diesem Fall der Neuen
Osnabrücker Zeitung vom Freitag) so wäre es einfacher gewesen,
die Anforderungen der EU einfach umzusetzen. Aber nein, noch
in Zeiten von Rot-Grün sollte noch mehr geschaffen werden und
die SPD hat dieses als Verhandlungserfolg aus den
Koalitionsverhandlungen mitgenommen. Allerdings wird wohl
schon nachgebessert.

Das ist nichts neues, nur geht die ganze Veranstaltung auf eine EU-Vorgabe zurück. Den Sinn des Gesetzes kann man in Frage stellen und auch einzelne Passagen. Insgesamt führt es aber zu den genannten und insgesamt positiv zu bewertenden Konsequenzen.

Ich warte ja noch drauf, dass jemand klagt, weil er durch das
neue Gesetz diskriminiert wird, weil er gegenüber angeblich
Diskriminierten benachteiligt wird.

Oder?

Was soll ich dazu sagen?

Gruß,
Christian

Hallo Christian

Da spricht wohl der Stammtisch. Tatsächlich regelt das
Allgemeine Gleichbehandlungsgsetz z.b. den
Schadensersatzanspruch, der einem Benachteiligter im Falle
einer Benachteiligung zusteht. Daß man nicht aufgrund von
Abstammung, Geschlecht, Religion etc. benachteiligt werden
darf, steht schon im Grundgesetz, da gab es also eigentlich
keinen Regelungsbedarf. Was nun erfolgt ist, ist eine
Konkretisierung.

Sicher, aber wenn ich nun als Chef jemand ablehne, weil ich den nicht mag, weil er nicht pünktlich kommt, weil er ungepflegt ist und nach Schweiss stinkt, alkoholisiert ist usw., verklagt der mich, und ich muss nun beweisen, das ich ihn nicht diskriminiere.
Das ist doch ein Witz, ein Freifahrtschein für Faulpelze und Drückeberger.
Gruß
Rainer

Guten morgen,

Sicher, aber wenn ich nun als Chef jemand ablehne, weil ich
den nicht mag, weil er nicht pünktlich kommt, weil er
ungepflegt ist und nach Schweiss stinkt, alkoholisiert ist
usw., verklagt der mich, und ich muss nun beweisen, das ich
ihn nicht diskriminiere.
Das ist doch ein Witz, ein Freifahrtschein für Faulpelze und
Drückeberger.

man sollte sich bei seinen Bemerkungen zum Thema nicht nur auf das stützen, was einige unbedarfte Journalisten und Politiker in den Äther gerülpst haben.

Zur Frage der Beweislast:
§ 22 Beweislast

Wenn im Streitfall die eine Partei Indizien beweist, die eine Benachteiligung wegen eines in § 1 genannten Grundes vermuten lassen, trägt die andere Partei die Beweislast dafür, dass kein Verstoß gegen die Bestimmungen zum Schutz vor Benachteiligung vorgelegen hat.

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Die bloße Behauptung, wegen einer der acht genannten Benachteiligungsmerkmale benachteiligt worden zu sein, reicht also nicht, um eine Beweispflicht durch den mutmaßlichen Benachteiliger auszulösen.

Wenn natürlich eine lesbische, 93 Jahre alte, muslimische, einbeinige Sudanesin behauptet, Du hättest sie als alte Negerkrüppellesbe beschimpft (was sie mit ihrem Diktiergerät dummerweise mitgeschnitten hat), anschließend unter hämischem Gelächter aus dem Büro geworfen und dann auch noch nicht eingestellt, kann es u.U. ein bißchen knifflig werden.

Die Gefahr sehe ich bei Dietter aus Gelsenkrichen eher nicht, der im ganzen Viertel dafür bekannt ist, daß er schon morgens um sieben bei Ali anner Tanke seine erste Kanne Bier holt, um dann anschließend über seine Olle rüberzurutschen, mit der er seit 12 Jahren verheiratet ist.

Gruß,
Christian

Das ist nichts neues, nur geht die ganze Veranstaltung auf
eine EU-Vorgabe zurück.

Das ist ja das, was ich meine. Wenn man einfach die EU Richtlinie umgesetzt hätte, wäre das Gesetz wesentlich einfacher und vor allem eindeutiger geworden als es jetzt ist.

Den Sinn des Gesetzes kann man in
Frage stellen und auch einzelne Passagen. Insgesamt führt es
aber zu den genannten und insgesamt positiv zu bewertenden
Konsequenzen.

Die Gefahr ist nur, dass im vorauseilenden Gehorsam jede mögliche Diskriminierung durch Bevorzugung ausgeschlossen wird. Oder mögliche Diskriminierungsopfer werden z. B. beim Vorstellungsgespräch einfach nicht eingeladen. Und welches Unternehmen gäbe sich schon die Blöße, diese irgendwie oder sogar mit einem diskriminierenden Grund abzulehnen.

Ich warte ja noch drauf, dass jemand klagt, weil er durch das
neue Gesetz diskriminiert wird, weil er gegenüber angeblich
Diskriminierten benachteiligt wird.

Oder?

Was soll ich dazu sagen?

Das ist eine Gefahr, die durch dieses Gesetz droht. Vielleicht bleibt aber auch die entsprechende Rechtsprechung abzuwarten, die das ganze in vernünftige Bahnen lenkt. Aber wie viele sinnlose Prozesse wird es bis dahin geben?

Gruß

ALex
P.S.:Ich hab mich vor Jahren mal als Assistentin (Sekretärin) beworben. Man hat mich sogar eingeladen, allerdings nur um zu sehen, welcher Mann denn so verrückt war, sich auf einen „Frauen-Job“ zu bewerben. Das hat man mir auch so gesagt. Wäre das heute ein Grund zur Klage gewesen, gleiche Qualifikation vorausgesetzt?

Das ist nichts neues, nur geht die ganze Veranstaltung auf
eine EU-Vorgabe zurück.

Das ist ja das, was ich meine. Wenn man einfach die EU
Richtlinie umgesetzt hätte, wäre das Gesetz wesentlich
einfacher und vor allem eindeutiger geworden als es jetzt ist.

Was genau sind denn die Unterschiede zwischen EU-Richtlinie und Gesetz?

Gruß,
Christian

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse

(…)

Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters

Holla, ich hatte gedacht, daß „Weltanschauung“ ausgenommen wäre. Jetzt stehen also doch Nazis unter dem Schutz des Antidiskriminierungsgesetzes - ich glaub ich wer nimmer.

lG

w

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse

(…)

Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters

Holla, ich hatte gedacht, daß „Weltanschauung“ ausgenommen
wäre. Jetzt stehen also doch Nazis unter dem Schutz des
Antidiskriminierungsgesetzes - ich glaub ich wer nimmer.

Ich habe mich schon immer schwergetan, mich zu entscheiden, wer mich mehr nervt: Nazis oder solche, die hinter jeder Ecke welche vermuten.

C.