Hallo,
um gleich einmal einem grundsätzlichem Irrtum vorzubeugen gebe ich hier die AGB sinngemäß wieder:
Bei der Einrichtung eines Bank-Kontos (Giro,Spar, etc.) erklärst Du Dich mit den Gesetzen (AGB) der Bank einverstanden. Diese MÜSSEN in der Bank öffentlich aushängen. In diesen ABG (ist bei allen Banken gleich), steht: Dass die Bank Dein Geld verwaltet; Dir Dein Geld auf Wunsch auszahlt, sofern die Bank damit einverstanden ist; im Falle einer, schlechten, wirtschaftlichen Lage der Bank, wird sie sämtliche Kundengelder, solange einbehalten, bis die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Bank wieder hergestellt ist.
Im Klartext bedeutet das:
Der Kunde hat lediglich das Recht die Unterlagen der Bank zu unterzeichen, ohne Einfluss auf das, was die Bank mit dem Geld macht. In den ABG steht, dass die Bank das Geld an den Kunden auszahlen kann, es aber nicht muss.
Zu Deiner Frage:
Zunächst auch wieder eine Klarstellung. Die Bank räumt den Dispo ein. Sie trifft eine Entscheidung über die Höhe des Dispos zu IHRER Sicherheit.
Antwort:
Die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen, und wird alles tun, um IHREN Gewinn zu maximieren. Ergo wird sie auch einen Überzug des Dispos zulassen, solange es sich für die Bank rechnet. In keinem anderen Kundenbereich kann die Bank so schnell und viel Geld verdienen, wie beim Dispo. Da sie den Dispo festlegt, kann sie auch auch entscheiden, ob einen Überzug zulässt, oder die eingehenden Forderungen zurück gibt - das kann sie, muss sie aber nicht.
Klartext:
Nicht Du entscheidest, sondern IMMER die Bank - sie kann, muss aber IMMER zum Vorteil der Bank handeln.
Was Du tun kannst:
Sobald das Konto für mindestens 6 Monate ausgeglichen ist (im Habenbereich geführt), kannst Du einen Kreditrahmen mit der Bank abschließen, sofern sie sich darauf einlässt. In diesem Kreditrahmen wird festgelegt, dass Du bis zu der Summe X immer dann einen Kredit erhältst, wenn Du ihn brauchst. Sonderzahlungen sind dabei ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Strafzins) möglich.
Der Vorteil ist, dass Du immer an >günstiges