Dispo überzogen, muss Bank die Lastschrift zurückgeben?

Hallo,

ich habe einen Dispo von 2000€ und diesen ausgereizt da ich diesen Monat leider keine Lohnzahlung bisher erhalten hab. Nun wurde meine Kreditkarte noch vom Konto eingezogen und es ist nun knapp 7000€ im Minus. Meine Frage ist ob die Bank nicht alle Abbuchungen die über dem eingerichteten Dispo liegen zurückgeben muss? Problem ist ja das nun extrem hohe Überziehungszinsen anfallen.

Mfg Tom

Hallo,

Meine Frage ist ob die Bank nicht
alle Abbuchungen die über dem eingerichteten Dispo liegen
zurückgeben muss?

nein, muß sie nicht. Und macht sie in der Regel auch beim ersten mal und bei geregelten Einkommensverhältnissen auch nicht, weil die Mitarbeiter wissen, daß das schnell sehr viel unangenehmere Konsequenzen hat als eine Handvoll Sollzinsen.

Problem ist ja das nun extrem hohe
Überziehungszinsen anfallen.

Glaubst Du ernsthaft, daß Mahnungen, Mahnverfahren und Verzugszinsen günstiger sind als die Zinsen für die nun geduldete Überziehung?

Gruß
C.

Gib doch bei Interesse die Lastschrift selber zurück!

Hallo,
ich habe einen Dispo von 2000€ und diesen ausgereizt da ich
diesen Monat leider keine Lohnzahlung bisher erhalten hab. Nun
wurde meine Kreditkarte noch vom Konto eingezogen und es ist
nun knapp 7000€ im Minus. Meine Frage ist ob die Bank nicht
alle Abbuchungen die über dem eingerichteten Dispo liegen
zurückgeben muss? Problem ist ja das nun extrem hohe
Überziehungszinsen anfallen.

Zum einen gibt es die geduldete Überziehung, welche dieses Minus möglich gemacht hat.

Zum anderen kannst Du die Kreditkarten- Lastschrift auch selber zurückgeben, wenn Du die Dispo- Zinsen nicht zahlen möchtest. Wie schon kommentiert wurde, würden dadurch Deine Kosten viel größer werden.

Mfg Tom

Grüße

Erdbeerzunge

Guten Morgen Tom,
natürlich muss man Verträge einhalten, dazu gehört auch ein vereinbarter Kreditrahmen. Dementsprechend wird die Bank auch weitere Sollbuchungen nicht mehr zulassen. Es gibt aus meiner Sicht nur einen vernünftigen Weg mit der Bank, hingehen und einen neuen Vertrag aushandeln. Von den Zinsen her günstiger ist sicher einen Ratenvertrag mit festen Rückzahlungen - insgesamt hängt der Erfolg davon ab, ob die Bank noch eine vernünftige Basis in der Kundenbeziehung sieht.

Ansonsten kann vielleicht noch eine Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis helfen, um die Schulden „ein Stück weit“ zurückzuführen, was auch die Verhandlungsbasis mit der Bank verbessert.

Gutes Gelingen
HJR

Hallo,

um gleich einmal einem grundsätzlichem Irrtum vorzubeugen gebe ich hier die AGB sinngemäß wieder:
Bei der Einrichtung eines Bank-Kontos (Giro,Spar, etc.) erklärst Du Dich mit den Gesetzen (AGB) der Bank einverstanden. Diese MÜSSEN in der Bank öffentlich aushängen. In diesen ABG (ist bei allen Banken gleich), steht: Dass die Bank Dein Geld verwaltet; Dir Dein Geld auf Wunsch auszahlt, sofern die Bank damit einverstanden ist; im Falle einer, schlechten, wirtschaftlichen Lage der Bank, wird sie sämtliche Kundengelder, solange einbehalten, bis die wirtschaftliche Handlungsfähigkeit der Bank wieder hergestellt ist.

Im Klartext bedeutet das:
Der Kunde hat lediglich das Recht die Unterlagen der Bank zu unterzeichen, ohne Einfluss auf das, was die Bank mit dem Geld macht. In den ABG steht, dass die Bank das Geld an den Kunden auszahlen kann, es aber nicht muss.

Zu Deiner Frage:
Zunächst auch wieder eine Klarstellung. Die Bank räumt den Dispo ein. Sie trifft eine Entscheidung über die Höhe des Dispos zu IHRER Sicherheit.

Antwort:
Die Bank ist ein Wirtschaftsunternehmen, und wird alles tun, um IHREN Gewinn zu maximieren. Ergo wird sie auch einen Überzug des Dispos zulassen, solange es sich für die Bank rechnet. In keinem anderen Kundenbereich kann die Bank so schnell und viel Geld verdienen, wie beim Dispo. Da sie den Dispo festlegt, kann sie auch auch entscheiden, ob einen Überzug zulässt, oder die eingehenden Forderungen zurück gibt - das kann sie, muss sie aber nicht.

Klartext:
Nicht Du entscheidest, sondern IMMER die Bank - sie kann, muss aber IMMER zum Vorteil der Bank handeln.

Was Du tun kannst:
Sobald das Konto für mindestens 6 Monate ausgeglichen ist (im Habenbereich geführt), kannst Du einen Kreditrahmen mit der Bank abschließen, sofern sie sich darauf einlässt. In diesem Kreditrahmen wird festgelegt, dass Du bis zu der Summe X immer dann einen Kredit erhältst, wenn Du ihn brauchst. Sonderzahlungen sind dabei ohne Vorfälligkeitsentschädigung (Strafzins) möglich.
Der Vorteil ist, dass Du immer an >günstiges

Hallo Tom,

die Bank ist nichtverpflichtet eine Überziehung über Limit zuzulassen.
Sofern sie es zulässt macht sie es nicht um höhere Zinsen zu kassieren,
sondern um dir als Kunden die Zahlungsfähigkeit gegenüber Dritten
zu erhalten.

Sofern du Rückgaben wünscht solltest du mit deinem Berater
Kontakt aufnehmen, um dies zu besprechen.

Ich gehe davon aus, dass er dir ein zinsgünstigeres Angebot für eine Umschuldung

unterbreiten kann, sofern die Gehaltseingänge in Zukunft gesichert sind.

Hallo,

da ist jeder selber in der Verpflichtung dafür zu sorgen, dass die Ausgaben durch Einnahmen gedeckt werden. Wenn Sie aber über ein geregeltes Einkommne verfügen, dann sollte es kein Problem bereiten, mit der Bank über einen persönlichen Kredit zu verhandeln, der zinslich deutlich günstiger ist.

Mfg
F.-W. Hollmann-Raabe

Im Klartext bedeutet das:
Der Kunde hat lediglich das Recht die Unterlagen der Bank zu
unterzeichen, ohne Einfluss auf das, was die Bank mit dem Geld
macht. In den ABG steht, dass die Bank das Geld an den Kunden
auszahlen kann, es aber nicht muss.

Das wäre ein sehr witziger Text, wenn er nicht in etwas stünde, das früher als Expertenforum bekannt war. Mal überlegen, welche Vorschriften gegen Deine hahnebüchene BehauptungTheorie sprechen:
§ 812 BGB
§ 3 Nr. 3 KWG
§ 266 StGB

Und das ist nur das, was mir in den ersten zehn Sekunden eingefallen ist.

Klartext:
Nicht Du entscheidest, sondern IMMER die Bank - sie kann, muss
aber IMMER zum Vorteil der Bank handeln.

Und welchen Vorteil sollte es haben, einen Kunden zu verärgern, indem sie eine Lastschrift zurückgibt und der Kunde anschließend ggfs. ohne Strom, Telefon oder Auto dasteht? Ob eine Überziehung zugelassen wird, hängt von den Umständen ab und stellt letztlich eine Kreditentscheidung dar. Wenn hier „mal eben“ 7000 Euro Überziehung bei einer Privatperson zugelassen werden, dann heißt das nicht, daß die Bank nur an 80 Euro Zinsen im Monat denkt, sondern vor allem daran glaubt, daß der Kunde den Betrag auch zurückzahlen kann. Bei jemandem, der seit Monaten und Jahren ständig in die Überziehung taumelt und nur in den ersten zwei Tagen nach Gehaltseingang innerhalb des Dispos bleibt, hätte man eine derartige Überziehung sicherlich nicht zugelassen.

Was Du tun kannst:
Sobald das Konto für mindestens 6 Monate ausgeglichen ist (im
Habenbereich geführt), kannst Du einen Kreditrahmen mit der
Bank abschließen, sofern sie sich darauf einlässt. In diesem
Kreditrahmen wird festgelegt, dass Du bis zu der Summe X immer
dann einen Kredit erhältst, wenn Du ihn brauchst.
Sonderzahlungen sind dabei ohne Vorfälligkeitsentschädigung
(Strafzins) möglich.

Vorfälligkeitsentschädigungen sind kein Strafzins, sondern eine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Idee mit dem Kreditrahmen mit unbegrenzter Möglichkeit zur Sondertilgung ist super. Sag mal Bescheid, wenn Du eine Bank findest, die das Produkt auch für Normalbürger anbietet.

Beim Dispo sind die Zinsen am höchsten. Die City Bank nahm vor
Jahren 0,9% pro Monat ~ 24,94% pro Jahr. Daran sieht man, dass
die wenigsten den Zinseszins berücksichtigen.

Die Bank heißt Citibank und die ist heute in Deutschland überhaupt nicht mehr im Privatkundensegment tätig. Was also soll uns Dein Beitrag sagen?

C.

Hallo Tom,

meine beiden Vorredner haben absolut Recht.
Die Antwort von Manni kann ich nicht nachvollziehen - seit dem Verbraucherkreditgesetz kann ein Vertrag nur durch schriftliche Annahme des Kunden zu Stande kommen. Davor wurde der von der Bank erteilte Dispokredit durch Inanspruchnahme angenommen.
Selbstverständlich MUSS die Bank Dein Geld auszahlen - aber Dispoinanspruchnahme oder Abbuchungen von einem nicht gedeckten Konto ist natürlich nicht „Dein Geld“. 
Und auch beim empfohlenen Kreditrahmen wäre ich vorsichtig, denn es gibt Banken, die für die Nichtinanspruchnahme eines solchen Rahmens Preise verlangen.
Gruß

Ich nehme an, dass die Bank den Einzug der Kreditkartensumme zurückgeben wird und die Kreditkartenfirma dann auf Dich zukommt.

Ist die Bank auch das Kartenausgebende Institut?
Dann wird sie die Belastung ziemlich sicher nicht zurückgeben.
Sie muss es auch nicht.