Hi,
angenommen, ich tätige über mein Girokonto Wertpapierkäufe und -verkäufe.
Da die Valutatermine gelegentlich lange dauern, rutscht das Girokonto 1-2 Tage ins Minus.
Da ich keinerlei Sollzinsen zahlen wollte, dachte ich, es wäre gut, wenn ich gar keinen Dispo ins Soll habe und habe diesen auf NULL reduziert.
So wurde ich an der Kasse im Laden auch „gewarnt“, wenn ich mit der EC-Karte was bezahlen wollte und kein Geld auf dem Konto war, also konnt ich nix kaufen. Das bevorzugte ich so. Denn mit Sollzinsen finanziert wollte ich nichts kaufen.
Nun dachte ich, gut, also kann bei Wertpapierkäufen und EC-Kartenkäufen mein Konto nie mehr ins Soll rutschen.
Als aber eben doch wegen Wertpapierhandels Sollzinsen berechnet wurden, wurde mir erklärt, dass ich so ca. 12 % Überziehungszinsen gezahlt hatte. Und in den AGB steht eben, dass egal, ob ich einen Verfügungsrahmen habe oder nicht, das Wertpapiergeschäft ausgeführt wird, auch wenn eigentlich dafür das Girokonto nicht gedeckt ist. Es werden also Sollzinsen erzeugt, obwohl ich lieber dann den Kauf stoniert hätte.
Bzw., ich hatte gedacht, das System merkt, dass mir zum Kauf z.B. 5,50 Euro fehlen und die Ausführung würde abgelehnt.
So ist es aber leider nicht.
Frage:
Also ist es in jedem Fall sinnvoll, dass man sich einen Dispokreditrahmen geben lässt, damit man für den (selbst wenn ungewollten) Fall, dass das Konto mal ins Minus rutscht , dann nur Dispozinsen von ca 8 % auslöst anstatt die teuersten 12 %??
Richtig verstanden?
Gruss
living free