Dispokredit Hartz IV Drogensucht

Hallo,

darf ein Geldinstitut einem offensichtlich Drogenabhängigen mit Hartz IV-Bezug einen Dispokredit einräumen? Ist es möglich sein Konto mit o.g. Bedingungen um 1700 € zu überziehen und die Bank gewährt das?

Gibt es denn keine Regelungen für die Gewährung eines Dispos? Ich dachte immer, dass genug Gehalt monatlich verbucht werden muss, aber doch nicht bei knapp 400 €?

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

Gruß
Laduda

Hallo,

natürlich ist das fragwürdig.

Regelungen dafür gibt es nicht, schließlich kann die Bank mit ihrem Geld machen, was sie will und ein Dispo ist immer eine Ermessenssache.

Hier scheint mir eher eine Fehlleistung eines einzelnen Mitarbeiters vorzuliegen, aber wer macht keine Fehler?

Ich denke, wenn der Kunde nicht zahlt, dann wird die interne Revision schon drauf kommen, oder auch nicht…

Gruß

Vielen Dank!

Hallo

Ich sehe hier keine Fehlleistung eines Bankmitarbeiters.
„Die Bank“ darf entscheiden wie kreditwürdig ihr ein Kunde ist.

Wenn eine Person vor ihren eigenen Fehlleistungen geschützt werden muss, dann sollte man 1. prüfen wie hoch der eingeräumte Dispo tatsächlich ist und 2. ggf. das Konto auf Guthabenbasis umstellen (dann kann nur maximal bis Guthabenstand 0,00 Euro abgehoben werden). Wenn die Person sich allerdings nicht soweit unter Kontrolle hat, dass sie entsprechendes Guthaben für anstehende Abbuchungen übrig lässt, dann produziert die Person sich neue Probleme. Dann wäre wohl eher eine Betreuung angebracht.

Grüsse Rudi

Auch hier danke für die Antwort. Die Person hatte eine Betreuung von seiten kirchlicher Einrichtung. Aber auch das hat nichts genützt.
Ich dachte nur, dass es da vielleicht Vorschriften gibt. Ich selbst verdiene seit Jahren bei ein und demselben Betrieb das sechsfache des Regelsatzes für Hartz IV und meine Bank räumt mir im Vergleich dazu nur 1 1/2 Monatsgehält ein (was mich aber nicht stört. Im Gegenteil.). Wir finden das nur seltsam.

Danke und Gruß
Laduda