Dispositionskredit bei Krankengeldbezug

Hallo,

wie ist die Anrechnung von Krankengeld als Zahlungseingang bei einem Dispositionskredit?

X hat seit 1 Jahr einen Dispo von 2200 Euro, was etwa seinem 3-fachen Einkommen entspricht. Er bezieht seit 10 Monaten Krankengeld -> ist natürlich nur etwa 80-90% des Nettoeinkommens.

[Der Dispositionskredit war für 5 Monate am Anfang um ca 500 Euro genutzt worden, seitdem (also seit etwa 7 Monaten) ist das Konto im Haben mit 800- 1500 Euro.]

Die Bank möchte den Dispositionskredit nun kündigen, da kein Gehalt oder Rente eingeht. Zählt Krankengeld anscheinend nicht als Zahlungseingang? Da hat X wahrscheinlich keine Möglichkeit/Rechte oder? Mal interessehalber, ist das üblich, dass der Dispo komplett gekündigt wird, auch wenn er seit Monaten nicht ausgeschöpft wird?

X wäre es schon wichtig, dass es wenigstens 500 € Dispositionskredit wären, damit eine gewisse Toleranzschwelle da ist, falls es mal knapp wird. Wahrscheinlich sollte er am besten mit der Bank sprechen.

asdfgr

Wahrscheinlich sollte er am
besten mit der Bank sprechen.

Gute Idee.
Den Dispo auf ein Monatseinkommen zur reduzieren senkt das Risiko für die Bank erheblich und mehr wird ja auch anscheinend nicht gebraucht.
Davon mal abgesehen: Vertragsfreiheit.

Hallo !

wie ist die Anrechnung von Krankengeld als Zahlungseingang bei
einem Dispositionskredit?

Du musst Dich fragen : was ist denn ein Dispokredit eigentlich ?
Im Grunde ist ein Dispo ein dauernder Vorschuß auf Lohn- u.
Gehaltszahlungen. Also ist der Geldeingang von Lohn/Gehalt auch
wesentliche Voraussetzung.

[Der Dispositionskredit war für 5 Monate am Anfang um ca 500
Euro genutzt worden, seitdem (also seit etwa 7 Monaten) ist
das Konto im Haben mit 800- 1500 Euro.]

ob der Dispo in Anspruch genommen wurde oder nicht - spielt eigentlich keine Rolle -
er k ö n n t e aber jederzeit in
Anspruch genommen werden , sozusagen als dauerhafte Kredizusage

Die Bank möchte den Dispositionskredit nun kündigen, da kein
Gehalt oder Rente eingeht. Zählt Krankengeld anscheinend nicht
als Zahlungseingang?

ist ihr gutes Recht …
Wenn Sozialleistungen, ALG, Kindergeld, Krankengeld usw. eingehen,
fehlt die Voraussetzung für einen Dispo.
Diese Geldeingänge stehen dem Kto.inhaber ja zu , müssen also ausgezahlt werden und sind nicht „pfändbar“, die Bank dürfte keine Teilbeträge für die Rückzahlung des Sollstandes einbehalten

X wäre es schon wichtig, dass es wenigstens 500 €
Dispositionskredit wären, damit eine gewisse Toleranzschwelle
da ist, falls es mal knapp wird. Wahrscheinlich sollte er am
besten mit der Bank sprechen.

richtig !
Gespräch mit dem Berater suchen - Situation erklären und
eine für beide Seiten akzeptable Lösung vereinbaren

Viel Erfolg
u. frdl. Gruß
-heddygg-